Ein Unfallschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug durch äußere Einwirkungen beschädigt wird.
Hierzu zwei Beispiele:
Beispiel 1:
Ein Unfallschaden liegt vor, wenn es zu einem Zusammenstoß zwischen zwei oder mehreren Fahrzeugen kommt.
Hierzu ein Hinweis: Wenn Sie Alleinverursacher*in des Unfalls sind, können Sie eine bestehende Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen. Ist die Verursachung unklar, schauen Sie bei unseren Tipps und/oder FAQs Allgemein nach. Wir haben Ihnen dort einige Hinweise zusammengestellt. Gerne können Sie uns auch unter +49711898100 anrufen, damit wir Sie beraten können.
Beispiel 2:
Ein Unfallschaden liegt vor, wenn es zu einem Zusammenstoß mit einem Objekt (z.B. einem Gebäude, einer Mauer, einer Leitplanke, einem Baum usw.) kommt.
Hierzu ein Hinweis: Wenn Sie nicht Eigentümer des beschädigten Objekts sind, liegt ein Kraftfahrt-Haftpflichtschaden vor. Schauen Sie bei unseren Tipps und/oder FAQs Allgemein nach. Wir haben Ihnen dort einige Hinweise zusammengestellt. Gerne können Sie uns auch unter +49711898100 anrufen, damit wir Sie beraten können.
Für Informationen zum weiteren Vorgehen zu Ihrem Kaskoschaden, schauen Sie ebenfalls bei unseren FAQs Allgemein nach oder rufen Sie uns unter +49711898100 an. Da es wichtig ist, die Schadenhöhe vollumfänglich zu ermitteln, kann eine Besichtigung durch unsere KFZ-Sachverständigen erforderlich sein.
Ist Ihr Fahrzeug aufgrund eines Unfallschadens nicht mehr fahrbereit und/oder verkehrssicher, bieten wir Ihnen gerne Unterstützung. Wenn Sie bei uns einen Schutzbrief vereinbart haben, finden Sie Ihre versicherten Leistungen und FAQs zum Kfz-Schutzbrief hier.
Wenn Sie dringend Unterstützung bei einem Unfall oder einer Panne benötigen, rufen Sie gerne die Kollegen vom Schutzbriefteam unter folgender Telefonnummer an: +4921153638976.
Kein Unfallschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug durch innere Einwirkungen beschädigt wird.
Hierzu zwei Beispiele:
Beispiel 1:
Es liegt kein Unfallschaden vor, wenn Sie das Fahrzeug falsch Betanken.
Beispiel 2:
Es liegt kein Unfallschaden vor, wenn die alleinige Ursache der Beschädigung an einer Materialermüdung, an einer Überbeanspruchung oder an einer Abnutzung liegt.