Wenn Sie konkrete, begründete Hinweise zu möglichen Rechts- als auch Compliance-Verstößen, insbesondere gegen menschenrechtsbezogene oder umweltbezogene Pflichten haben, können Sie sich vertrauensvoll unter folgenden Meldewegen an unsere Interne Meldestelle wenden:
- über unser Online-Meldeportal: die SV SparkassenVersicherung nutzt ein Online-Tool eines externen Dienstleisters, über welches Sie uns unkompliziert und schnell Hinweise zu kommen lassen können. Unser Tool gewährleistet auf Deutsch und Englisch einen absolut vertraulichen und sicheren Austausch zwischen Ihnen, als hinweisgebende Person und der zuständigen Compliance-Abteilung über ein speziell für diesen Zweck eingerichtetes Postfach.
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Durch Anklicken des Links erfolgt die Weiterleitung an unseren externen Dienstleister.
über den telefonischen Kanal unseres Online-Meldeportals
+49 800 3800 999 (Mo. - Fr.: 09:00 - 17:00 Uhr)
Erklärung des Telefonkanals
SV SparkassenVersicherung
- Compliance RC2 - z. Hd. Thomas Woldt -
Löwentorstraße 65
D-70376 Stuttgart
- über unsere Compliance-Abteilung:
Thomas Woldt (Compliance-Koordinator des Konzerns)
Telefon: 0711 898-44284
E-Mail: compliance@sparkassenversicherung.de
Karoline Neumann
Telefon: 0711 898-46115
E-Mail: compliance@sparkassenversicherung.de
Selbstverständlich können Sie Ihre Meldung auch anonym abgeben. Um einer anonymen Meldung angemessen nachgehen zu können, bitten wir Sie möglichst viele Details und Unterlagen, die Ihren Hinweis stützen, der Meldung beizufügen. Denn nur, wenn sich hinreichend konkrete Untersuchungsansätze und Möglichkeiten der Ursachenanalyse ergeben, kann Ihr Hinweis letztlich etwas bewirken.
Bei jedem Kontakt ist die Wahrung der Vertraulichkeit der beteiligten Personen und der Meldung selbst sowie des Datenschutzes sichergestellt. Alle Mitarbeiter der Beschwerdestelle sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, arbeiten unabhängig (neutral) und unvoreingenommen.
Bitte beachten Sie: Ihnen stehen grundsätzlich auch die externen Hinweisgeberstellen des Bundesamtes für Justiz (BfJ), des Bundeskartellamtes (BKartA) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gleichwertig zu unserer Internen Meldestelle zur Verfügung.
Für Verstöße, insbesondere gegen Menschenrechte, umwelt- oder menschenrechtsbezogene Sorgfaltspflichten steht Ihnen ebenfalls die Beschwerdestelle des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Verfügung.
Um dem Hinweis schnell, effizient und vollumfänglich nachzukommen sowie den ggf. bestehenden Missstand zügig abzustellen, empfiehlt es sich jedoch die Interne Meldestelle der SV primär zu nutzen.