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    Wünsche im Krankenhaus verbindlich geltend machen!

Patientenverfügung mit Anleitung und Checkliste: Warum sie wichtig ist!

Es sind Geschichten, die wir gerne ausblenden, wenn wir von ihnen hören: Schicksale von Menschen, die durch Krankheit oder Unfall am seidenen Faden des Lebens hängen oder am Ende ihres Lebens stehen und sich nicht mehr artikulieren können. Das betrifft Menschen jeden Alters. Sie sind in Notsituationen, wenn sie nicht mehr über ihr eigenes Leben bestimmen können. Hierfür ist die Patientenverfügung entscheidend.

Haben Sie keine Patientenverfügung, dann sind Sie darauf angewiesen, dass Ihre Angehörigen gemeinsam mit den Ärztinnen und Ärzten gute Entscheidungen treffen. Meist kennen jedoch auch Ihre Liebsten ihre Wünsche nicht genau und sind vermutlich auch in einem emotionalen Ausnahmezustand. Sind keine Angehörigen bekannt, wird eine rechtliche Betreuung bestimmt, die Sie und Ihre Wünsche jedoch noch weniger kennt.

Nutzen Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht

Das Ärzteteam wird vermutlich alle medizinischen Möglichkeiten ausschöpfen oder diese zumindest anbieten. Dafür sind sie schließlich irgendwann einmal angetreten. Genau hier setzt die sogenannte Patientenverfügung an. Mit der Patientenverfügung legen Sie den Entscheidungsspielraum selbst fest.
 
Patientenverfügung | Frau im Intensivbett

Wenn das Leben am seidenen Faden hängt, alle medizinischen Möglichkeiten ausschöpfen? Das möchten nicht alle Menschen. Eine Patientenverfügung legt dies fest.

Legen Sie Ihre medizinischen Wünsche fest

Es ist zwar nicht angenehm, sich damit auseinanderzusetzen, ob man im Fall der Fälle eine künstliche Beatmung oder eine Wiederbelebung wünscht, seine Organe spenden oder einer künstlichen Ernährung zustimmen würde, doch zugleich ist es eine Stärke: Sie können bestimmen, was geschieht, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Damit entlasten Sie zugleich Ihre Angehörigen, die vermutlich ohnehin emotional überfordert sind, wenn Ihnen etwas zustößt.

Alles medizinisch Mögliche ist nicht immer gewollt

Das medizinisch Mögliche ist nicht immer sinnvoll oder gewünscht. Umso wichtiger ist, dass Sie sich selbst vorab zu solchen Ausnahmesituationen Gedanken machen und dies in einer Patientenverfügung dokumentieren. In ihr legen Sie fest, welche medizinische Hilfe Sie in einer gesundheitlichen Ausnahmesituation möchten und welche Sie ablehnen. Das ist Ihr Selbstbestimmungsrecht, das Sie und Ihre Angehörigen mit einer Patientenverfügung durchsetzen können.

Entlastend für Ihre Liebsten und das Ärzteteam

Die Patientenverfügung ermöglicht es Mediziner:innen in Krankenhäusern, in Ihrem Sinne handeln zu dürfen. Zugleich entlasten Sie damit Ihre Angehörigen, die dann nämlich Ihre Wünsche ganz genau und sehr detailliert kennen und durchsetzen können. Nutzen Sie dieses Selbstbestimmungsrecht, es gehört zur Würde des Menschen. Bereits mit der Volljährigkeit ist eine Patientenverfügung für junge Erwachsene empfehlenswert. Denn die meisten jungen Leute sind dann viel unterwegs, fahren entweder selbst Auto oder sind Mitreisende. Die Patientenverfügung hilft in jedem gesundheitlichen Notfall.
 

Patientenverfügung regelmäßig checken

Sie sollten Ihre Patientenverfügung in größeren Abständen immer mal wieder prüfen: Ist sie noch aktuell und entspricht Ihren Wünschen? Vermutlich entscheiden Sie je nach Lebensphase anders, verändert sich doch Ihr Blick aufs Leben. Beispielsweise denken Eltern häufig anders als alleinlebende Menschen, Seniorinnen und Senioren würden vermutlich gern anders behandelt als junge Erwachsene.

Sie ist nur formal korrekt anwendbar

Damit die Patientenverfügung greifen kann, muss sie jedoch auch bestimmte Formalien erfüllen. Wie Sie sie Schritt für Schritt erarbeiten, erfahren Sie im Folgenden.
 
Patientenverfügung | Im Notfall füreinander da sein

Füreinander einstehen - das ist auch in digitalen Zeiten angesagt. In einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung regeln Sie, wer für Sie im Notfall da sein darf.

Mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung koppeln

Koppeln Sie die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung. Dies ist deshalb wichtig, weil Sie damit eine andere Person bevollmächtigen, Ihren Willen für Sie durchzusetzen. Gleichzeitig beugen Sie einer gerichtlichen Betreuungsregelung vor.

Patientenverfügung - so geht's Schritt für Schritt

Zusammen mit unserem Kooperationspartner, der UKV Union Krankenversicherung, können Sie eine Patientenverfügung, eine Betreuungsverfügungen und eine Vorsorgevollmacht erstellen. Die UKV kooperiert hier mit der Deutschen Gesellschaft für Vorsorge mbH, die unter "Meine Patientenverfügung" eine einfache und verständliche Lösung bietet. Im Rahmen eines Online-Interviews werden alle relevanten Aspekte hinterfragt und ihre Bedeutung anhand von Beispielen erklärt. Zudem werden Sie informiert, wenn sich rechtliche Rahmenbedingungen ändern und werden in regelmäßigen Abständen danach gefragt, ob Ihre Wünsche noch zu Ihrer aktuellen Situation passen.


Unübersehbar: Patientenverfügung als Scheckkarte im Geldbeutel

Durch die Kooperation mit "Meine Patientenverfügung" erhalten Sie die Patienten- und Betreuungsverfügung plus Vorsorgevollmacht für nur 14,50 Euro statt ansonsten 19,50 Euro. Zudem sparen Sie auch bei der Gebühr für den Notfall- und Archivservice: Für das Abo zahlen Sie statt 19,50 Euro jährlich auch hier nur 14,50 Euro. Um die Vorteile zu nutzen, fordern Sie einfach einen Aktions-Code an, den Sie über Ihren persönlichen SV-Berater bekommen oder direkt über die UKV. Haben Sie Interesse an dem Angebot? Dann melden Sie sich bitte bei uns.

Das bietet "Meine Patientenverfügung"

  • Einfach und verständlich
    Optimale Unterstützung durch interaktive Hilfsfunktionen.

  • Praktisch und flexibel
    Nehmen Sie sich Zeit und ziehen Sie bei Bedarf auch Angehörige oder vertraute Personen hinzu.
  • Komfortabel und durchdacht
    Sie erhalten unterschriftsreife Vorsorgedokumente inklusive aller Mehrfachausfertigungen in einer Dokumentenmappe per Post zugeschickt.
  • Immer und überall verfügbar
    Mit dem Archiv- und Notfallservice sind Ihre Vorsorgedokumente sicher verwahrt und mithilfe der Notfallkarte rund um die Uhr verfügbar.
  • Stets aktuell und eindeutig
    Dank des zuverlässigen Erinnerungsservice bleiben Ihre Vorsorgedokumente immer aktuell und im Ernstfall frei von Zweifeln.
  • Doppelt geschützt
    Meine Patientenverfügung schützt Sie vor ungewollten Behandlungen, Angehörige werden dabei vor quälenden Fragen bewahrt.

Checkliste: Das müssen Sie beim Erstellen einer Patientenverfügung beachten:

  • Eine Patientenverfügung muss immer schriftlich verfasst werden.

  • Sie muss eigenhändig unterschrieben werden (Alternative: vom Notar beglaubigtes Handzeichen).
  • Eine Beratung, zum Beispiel durch den eigenen Hausarzt oder einen Notar, ist nicht zwingend erforderlich, kann aber sinnvoll sein.
  • Die Patientenverfügung sollte möglichst konkret formuliert werden: In welchen Situationen soll sie genau gelten? Welche Behandlungswünsche hat der Verfasser, welche medizinischen Maßnahmen lehnt er ab?
  • Wichtig ist, dass Betreuer und Ärzte im Fall der Fälle schnell von der Patientenverfügung erfahren. Vertrauenspersonen sollten deshalb davon wissen. Es kann auch sinnvoll sein, einen Hinweis auf den Aufbewahrungsort bei sich zu haben, zum Beispiel zusammen mit einem Organspenderausweis.
  • Es ist nicht erforderlich, die Patientenverfügung regelmäßig zu erneuern. Wer sichergehen möchte, dass die Inhalte immer noch den eigenen Wünschen entsprechen, sollte sie aber gelegentlich überprüfen.
  • Gibt es keinen Anlass zur Änderung, empfiehlt es sich, die Aktualität alle 2 Jahre durch erneute Unterschrift und Datum zu bestätigen.
  • Eine Patientenverfügung kann jederzeit geändert oder formlos widerrufen werden.
  • Und natürlich ist niemand verpflichtet, eine Patientenverfügung zu erstellen.

Gut zu wissen:

Warum eine Vorsorgevollmacht wichtig ist

Die Vorsorgevollmacht legitimiert Angehörige und Ehepartner. Sie dürfen nämlich nicht automatisch als Vertreter entscheiden! Sollte keine Vorsorgevollmacht vorliegen, wird ein Betreuer vom Betreuungsgericht bestellt, der sich um alle Angelegenheiten kümmert. Es bietet sich an, auch eine Betreuungsverfügung aufzusetzen und einen Betreuer zu bestimmen. Sie kommt zur Geltung, wenn es Probleme mit der Vorsorgevollmacht geben sollte.

Wann und warum eine Betreuungsverfügung?

Eine Betreuungsverfügung kommt infrage, wenn Sie keiner bekannten Person das nötige Vertrauen für eine Vorsorgevollmacht entgegenbringen oder wenn es Probleme mit der Vorsorgevollmacht geben sollte. In der Betreuungsverfügung halten Sie fest, wer Ihre Angelegenheiten regeln darf. Die gewünschte Person wird dann vom Gericht als Betreuer bestellt und überwacht. Für den Fall, dass die von Ihnen genannte Person nicht als Betreuer infrage kommt, können Sie noch eine weitere Person ernennen. Außerdem können Sie festhalten, wer auf keinen Fall Ihr Betreuer werden soll.

                                                                      02.11.2023

Andrea Ott und Stefanie Rösch

Kontakt in die Redaktion

Die Autorinnen: Andrea Ott (links) und Stefanie Rösch aus der Unternehmenskommunikation der SV

onlinemagazin@sparkassenversicherung.de

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