Für eine schnelle und unkomplizierte Beschwerdebearbeitung nehmen wir, wenn möglich, telefonisch Kontakt zu Ihnen auf. Falls Sie dies nicht wünschen, teilen Sie uns das bitte im Rahmen der Beschwerdebearbeitung mit. Die Beschwerdebearbeitung erfolgt in diesem Fall schriftlich.
Ihre Anregung oder Kritik prüfen wir schnellstmöglich. Im Einzelfall kann eine umfassende Prüfung auch bis zu 10 Arbeitstagen in Anspruch nehmen (ab Eingang bei der SV SparkassenVersicherung). Bei BaFin- und Ombudsmannbeschwerden halten wir uns an die gesetzlichen Vorgaben.
Können wir die o. g. Frist einmal nicht einhalten, informieren wir Sie schriftlich über den Grund der Verzögerung und den voraussichtlichen Termin für die abschließende Bearbeitung Ihres Anliegens.
Sollten wir Ihren Forderungen nicht vollständig entsprechen können, erhalten Sie von uns eine ausführliche und verständliche Begründung.