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Beschwerde - Frau am Schreiben

Für eine schnelle und unkomplizierte Beschwerdebearbeitung nehmen wir, wenn möglich, telefonisch Kontakt zu Ihnen auf. Falls Sie dies nicht wünschen, teilen Sie uns das bitte im Rahmen der Beschwerdebearbeitung mit. Die Beschwerdebearbeitung erfolgt in diesem Fall schriftlich.
Ihre Anregung oder Kritik prüfen wir schnellstmöglich. Im Einzelfall kann eine umfassende Prüfung auch bis zu 10 Arbeitstagen in Anspruch nehmen (ab Eingang bei der SV SparkassenVersicherung). Bei BaFin- und Ombudsmannbeschwerden halten wir uns an die gesetzlichen Vorgaben.
Können wir die o. g. Frist einmal nicht einhalten, informieren wir Sie schriftlich über den Grund der Verzögerung und den voraussichtlichen Termin für die abschließende Bearbeitung Ihres Anliegens.
Sollten wir Ihren Forderungen nicht vollständig entsprechen können, erhalten Sie von uns eine ausführliche und verständliche Begründung.

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2. Ihr Anliegen

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Unabhängige Prüfung

Beim Service der SV SparkassenVersicherung sind Sie in besten Händen. Sie können Ihr Anliegen aber auch von unabhängiger Seite prüfen lassen. Dazu stehen Ihnen z. B. das kostenlose Streitschlichtungsverfahren über den Ombudsmann sowie der ebenfalls kostenlose Bürgerservice der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin (zuständige Aufsichtsbehörde) zur Verfügung.

Aufgaben und Kontaktadressen finden Sie hier:

Ombudsmann

BaFin

Ferner können Sie als Verbraucher für die Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem online abgeschlossenen Versicherungsvertrag ebenfalls die Online Plattform zur Online Streitbeilegung (OS-Plattform) der Europäischen Kommission nutzen, die Sie über nachfolgenden Link erreichen können: 
http://ec.europa.eu/consumers/odr/