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    Reiserücktrittsversicherung für alle Reisen im Jahr

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Mit dem URV Jahres-Travel-Paket können Sie das komplette Jahr unbesorgt in den Urlaub fahren. Der Rundum-Schutz umfasst die Bausteine Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruch-Schutz und Auslandsreisekrankenversicherung. Auch beruflich bedingte Reisen sind mitversichert.

Was kostet das Jahres-Travel-Paket?

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Vielen Dank für Ihre Angaben. Unsere Angebote für Sie:
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Nein Nein
Ihr einmaliger Beitrag für alle Reisenden insgesamt
Tarifleistungen
Selbstbehalt
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kein Selbstbehalt
Reiserücktrittversicherung Ja
Rückreise Schutz Ja
Auslandsreisekrankenschutz Ja
Notfall-Service
i
Ja
Reiseabbruch
i
Ja

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Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und der Tarif (Stand: 06.2024).

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Sie wollen genau wissen, was abgesichert ist und was nicht? Alle Versicherungsbedingungen und Tarifdetails der abgesicherten Bausteine des Travel-Paketes finden Sie im Versicherungsschein. Alle Produkt-Infos zusammengefasst gibts im Informationsblatt.
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Was ist abgesichert

Ob Kündigung, Unfall oder Krankheit während der Reise – Es gibt viele Gründe, die einem unbeschwerten Urlaub einen Strich durch die Rechnung machen können. In diesen Fällen springt das Reiseversicherungspaket für mehrere Reisen im Jahr zum Beispiel ein:

  • unerwartete schwere Erkrankung oder Tod
  • Verlust oder Wechsel des Arbeitsplatzes
  • Schwangerschaft oder plötzliche Adoption eines Kindes
  • Erkrankung oder Tod von zur Reise angemeldeten Hunden oder Katzen
  • Trennung aus häuslicher Gemeinschaft (oder Einreichung der Scheidungsklage)
  • Schaden am Eigentum durch Feuer, Sturm, Hagel usw. in Höhe von mind. 2.500 €
  • Behandlung im Krankheitsfall oder nach einem Unfall
  • schmerzstillende Zahnbehandlung
  • Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus
Was ist nicht abgesichert?

Was ist nicht abgesichert?

Umgekehrt gibt es auch Dinge, die wir leider nicht abdecken können und die somit nicht in der Versicherung enthalten sind. Dazu gehören beispielsweise:

  • Erkrankungen, die bekannt und in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss oder vor Buchung der Reise behandelt worden sind
  • Kosten für entgangene Urlaubsfreuden, wenn Sie zum Beispiel einen Ausflug, einen Opernabend oder den Besuch eines Fußballspiels mitgebucht haben, der ebenfalls ausfällt
  • Krankheiten und Unfallfolgen, deren Behandlung im Ausland alleiniger Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren

Fragen und Antworten zu den Travel-Paketen

Sie haben noch weitere Fragen? Oder benötigen weitere Informationen? Dann helfen unsere FAQ noch bestehende Unklarheiten zu beseitigen. Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Reise-Pakete.
Produktgeber ist die Union Reiseversicherung

Unser Produktgeber ist die URV – Union Reiseversicherung AG

URV-Union Reiseversicherung AG
Maximilianstr. 53, 80530 München
Tel.: +49 89 2160-6745,
Fax: +49 89 2160-6746,
reiseservice@urv.de
AG HRB 137918

Wo gelten die Travel-Pakete?
  • Wo auch immer es Sie hinzieht – Europa, Amerika, Australien, Asien oder Afrika – mit den Travel-Paketen der URV sind sämtliche Urlaubsreisen weltweit abgesichert. Und die Meere und Ozeane dazwischen decken Sie ebenfalls mit Ihrem Reiseschutzpaket ab, falls Sie zu einer Kreuzfahrt aufbrechen wollen.
Welche Reisearten sind mit den Travel-Paketen abgesichert?
  • Mit den Travel-Paketen können Sie alle Urlaubsreisen und Schiffsreisen absichern. Im Travel-Jahres-Paket sind auch Geschäftsreisen enthalten. Wer über das Jahr dienstlich viel unterwegs ist, erhält so den optimalen Rundum-Schutz und das ganz ohne Selbstbehalt.
Bis wann muss die Versicherung abgeschlossen werden?
  • Der Abschluss der Travel-Pakete ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Sollten Sie kurzfristiger buchen, müssen Sie natürlich nicht unversichert zur Reise antreten. Bei Last-Minute-Buchungen, also 29 Tage vor Reisebeginn, können Sie den Versicherungsschutz bis 7 Tage nach der Buchung Ihrer Reise abschließen.
Was übernehmen die URV Travel-Pakete nicht?
  • Nicht versichert sind unter anderem:
    • Krankheiten, die als psychische Reaktion auf bestimmte Ereignisse aufgetreten sind
    • Verlust bei Prothesen aller Art
    • Erkrankungen, die bekannt und in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss oder vor Buchung der Reisebehandelt worden sind
    • Kosten für entgangene Urlaubsfreuden
    • Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse oder innere Unruhen
    • Schäden durch Streik, Pandemien, Kernenergie, Beschlagnahmung, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
    • Schäden, die bei Abschluss des Versicherungsvertrages und/oder Buchung der Reise vorhersehbar waren
    • Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherte den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat oder aus Anlass des Versicherungsfalles in arglistiger Absicht versucht hat, den Versicherer zu täuschen
Wie sollte ich im Schadenfall vorgehen?
  • Grundsätzlich ist es richtig, wenn Sie uns möglichst schnell über einen Schaden- oder Leistungsfall informieren. Nehmen Sie im besten Fall unverzüglich mit uns Kontakt auf, wenn Sie durch einen versicherten Grund eine Reise stornieren müssen oder eine ärztliche Behandlung erforderlich wird.

    Wir wissen: Insbesondere eine Stornierung ist nicht immer so leicht, wie es auf den ersten Blick klingt. Oft ist nicht klar, wie sich eine Situation entwickelt und wie gefährdet Ihre Reise tatsächlich ist. In diesem Fall unterstützt Sie unsere telefonische Stornoberatung – und nimmt Ihnen zwar nicht die Sorgen aber zumindest die Ungewissheit. Machen Sie sich das Leben einfach und kontaktieren Sie im Zweifelsfall unsere Service-Mitarbeiter vom Stornokompass.

    Erfahren Sie mehr über den Stornokompass | Reiseversicherung für Privatkunden

    Wenn der Schaden- oder Leistungsfall eingetreten ist, dann ist es erforderlich, dass Sie als versicherte Person die Situation schildern und nachweisen, damit wir Ihre Ansprüche aus der Versicherung regulieren können. Hierbei ist auch der Schadensumfang darzulegen und soweit möglich nachzuweisen. Unsere online Schadenmeldungen führen Sie hier Schritt für Schritt zum Ziel.

    Reiserücktritt – Schaden melden | Reiseversicherung für Privatkunden

    Leistungsantrag Auslandskrankenversicherung | Reiseversicherung für Privatkunden

    Grundsätzlich ist es richtig, wenn Sie uns möglichst schnell über einen Schaden- oder Leistungsfall informieren. Nehmen Sie im besten Fall unverzüglich mit uns Kontakt auf, wenn Sie durch einen versicherten Grund eine Reise stornieren müssen oder eine ärztliche Behandlung erforderlich wird.

    Wir wissen: Insbesondere eine Stornierung ist nicht immer so leicht, wie es auf den ersten Blick klingt. Oft ist nicht klar, wie sich eine Situation entwickelt und wie gefährdet Ihre Reise tatsächlich ist. In diesem Fall unterstützt Sie unsere telefonische Stornoberatung – und nimmt Ihnen zwar nicht die Sorgen aber zumindest die Ungewissheit. Machen Sie sich das Leben einfach und kontaktieren Sie im Zweifelsfall unsere Service-Mitarbeiter vom Stornokompass.

    Erfahren Sie mehr über den Stornokompass | Reiseversicherung für Privatkunden

    Wenn der Schaden- oder Leistungsfall eingetreten ist, dann ist es erforderlich, dass Sie als versicherte Person die Situation schildern und nachweisen, damit wir Ihre Ansprüche aus der Versicherung regulieren können. Hierbei ist auch der Schadensumfang darzulegen und soweit möglich nachzuweisen. Unsere online Schadenmeldungen führen Sie hier Schritt für Schritt zum Ziel.

    Reiserücktritt – Schaden melden | Reiseversicherung für Privatkunden

    Leistungsantrag Auslandskrankenversicherung | Reiseversicherung für Privatkunden

Produktgeber ist die Union Reiseversicherung