Auf einen Blick: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in der SV
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sieht umfangreiche unternehmerische Sorgfaltspflichten in Bezug auf bestimmte menschenrechts- und umweltbezogene Risiken innerhalb der Lieferkette vor, insbesondere in Bezug auf Menschenrechte, Arbeitsbedingungen und Umweltauswirkungen. Ziel ist es, insbesondere Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Umweltzerstörung zu verhindern sowie faire Arbeitsbedingungen zu fördern. Das Gesetz verpflichtet die Unternehmen in angemessener Weise die menschenrechtlichen Risiken in ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten zu ermitteln, ihnen zu begegnen, darüber zu berichten und Beschwerdeverfahren zu ermöglichen.