Welche Versicherung zahlt wann bei Unwetterschäden
Was versteht man unter Überschwemmung / Hochwasser?
Hier gilt es zuerst mal zu unterscheiden, ob ein Überschwemmungs- oder Rückstauschaden vorliegt. Bei Rückstau dringt das Wasser über Abflussleitungen / Toiletten etc. ins Gebäude ein. Voraussetzung ist, dass zum einen eine Elementarschadenversicherung in der Gebäude- und der Hausratversicherung besteht. Desweiteren muss der Rückstau als Zusatzbaustein mitversichert sein. Dies ist bei den Versicherungen aus der Monopolzeit der badischen Gebäudeversicherungen in der Regel NICHT der Fall. Bei einem klassischem Überschwemmungsschaden dringt das Wasser von außen z.B. durch Türen in das Gebäude ein. Der Erdboden um das Gebäude ist weitläufig durch Wassermassen überflutet.
Was ist keine Überschwemmung / kein Hochwasser ?
Darunter fällt z.B. der Wassereintritt über das Dach, Balkone oder Dachfenster. Das fällt in den klassischen Bereich des Baumangels. Hier ist der Hausbesitzer in der Verpflichtung sein Gebäude regelmässig zu warten und eventuelle Mängel zu beseitigen. Eine Ausnahme besteht, wenn es sich um einen Hagelfolgeschaden handelt, d.h. der Hagel hat z.B. ein Dachfenster oder einen Ziegel zerschlagen und dadurch dringt Wasser ins Gebäude ein.
Was zählt zum Hausrat / Was zum Gebäude ?
Alles was fest mit dem Gebäude verbunden ist, zählt in der Regel auch zum Gebäude (z.B. auch die Heizungsanlage) . Alles was lose ist (z.B. Möbel, Kleidung etc.) zählt in der Regel zum Hausrat.
Wie verhält es sich mit Schäden durch beschädigte Öltanks ?
Umweltschäden sind sehr kostspielig. Hierfür benötigt der Kunde eine separate Gewässerschadenhaftpflicht oder eine aktuelle Privathaftpflicht bei denen der Öltank bis zu einem gewissen Fassungsvermögen beitragsfrei mitversichert ist.
Wer bezahlt für das Auspumpen des Kellers ?
Dies fällt unter den Begriff der Schadensminderungskosten. In der Regel sollte hier die Gebäudeversicherung mit Elementarschadenabdeckung einspringen.
Wie verhält es sich bei Unbewohnbarkeit des Hauses ?
Besitzt der Kunde einen aktuellen Vertrag mit Elementardeckung werden auch hier in der Regel die Kosten für eine zeitweise Ersatzwohnung übernommen.
Was sollte man im Schadensfall auf jeden Fall tun ?
Das Allerwichtigste sind Bilder. Sowohl vom beschädigten Bereich bzw. der beschädigten Gegenstände. Bei Überschwemmungen sollten idealerweise auch Bilder vom Grundstück zum Zeitpunkt des Schadeneintritts gemacht werden. Danach sollte man erste Schadenminderungsmassnahmen wie das Auspumpen des Kellers oder die Notreparatur des Daches veranlassen. Auf keinen Fall sollte man ohne Rücksprache mit der Versicherung Dinge wegwerfen. Der Schaden sollte auch möglichst schnell dem Versicherer gemeldet werden, damit dieser beispielsweise einen Gutachter beauftragen kann. Auf keinen Fall sollte man stärker überflutete Keller betreten - hier droht die Gefahr eines Stromschlages. Ansprechpartner wäre dann zuerst die Feuerwehr die sich mit solchen Extremsituation auskennt.