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    Besteuerung

Besteuerung als Grenzgänger

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Das sollten Sie zur Besteuerung wissen:

  • Als Grenzgänger in die Schweiz sind Sie grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig.
  • Die Schweiz ist jedoch berechtigt eine Quellensteuer von 4,5 % einzubehalten. 
  • Ihre Grenzgängertätigkeit müssen Sie zeitnah beim Finanzamt anmelden.

 

Jetzt beraten lassen

Die wichtigsten Informationen

Quellensteuer (Schweiz)

Die Erhebung der schweizer Quellen­steuer findet im Doppel­besteuerungs­abkommen (DBA) ihre Grund­lage. Ihr schweizer Arbeit­geber wird direkt von Ihrem Arbeits­lohn 4,5 % Quellen­steuer ein­behalten. Das zuständige deutsche Finanz­amt stellt Ihnen dafür eine Ansässigkeits­bescheingung aus. Liegt diese nicht vor, greift die reguläre schweizer Besteuerung.

Die Quellen­steuer wird mit der deutschen Steuer­last verrechnet.

Einkommenssteuer (Deutschland)

Als Grenz­gänger sind Sie verpflichtet bei Ihrem Wohnsitz­finanzamt die neue Grenzgänger­tätigkeit anzumelden. Mithilfe eines Grenzgänger­fragebogens und Lohn­nachweisen wird dann die voraussichtliche Jahres­steuer ermittelt und die viertel­jährlichen Vorauszahlungen erhoben. Jährlich sind Sie zur Abgabe der Einkommen­steuererklärung verpflichtet. Auf die Jahres­steuer werden dann die geleisteten Vorauszahlungen und die in der Schweiz erhobene Quellen­steuer angerechnet. Nach Festsetzung der Jahres­steuer werden eventuell auch die Einkommen­steuervorauszahlungen angepasst. Melden Sie auch alle Änderungen dem Wohnsitz­finanzamt - auch wenn Sie Ihre Grenzgänger­tätigkeit wieder aufgeben. 

Merkblatt des Finanzamts

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