Hintergrund dieser Maßnahme ist die steigende Zahl an Pflegefällen in Deutschland. Derzeit sind knapp 2,5 Mio. Menschen Pflegefall. Schätzungen zufolge wird sich die Zahl der Pflegefälle in den nächsten 30 - 40 Jahren verdoppeln. Egal, in welcher der vier Pflegestufen (Stufe 0-3) man eingestuft wird - im Leistungsfall stellt die gesetzliche Pflegeversicherung eine Grundabsicherung dar. Die verbleibende Lücke zwischen den tatsächlichen Kosten und der Zahlung der gesetzlichen Pflegeversicherung ist vom zu Pflegenden bzw. dessen Angehörigen zu tragen. Hierzu müssen Einkünfte wie z. B. Renten verwendet werden. Reichen diese nicht aus, müssen Ersparnisse und Immobilien verwertet werden.
Um das über viele Jahre erarbeitete und erwirtschaftete Vermögen zu schützen, raten Versicherungs- experten zum Abschluss der von Gesundheitsminister Bahr eingeführten, staatlich geförderten Pflegeabsicherung. Viele Versicherungsunternehmen haben zwischenzeitlich entsprechende Tarife entwickelt, auf die die staatliche Förderung angerechnet werden kann. Der Versicherte gibt lediglich seine Sozialversicherungsnummer an und der Versicherer ruft bei der Zulagenstelle die Förderung für die Pflegeversicherung des Kunden ab. Hier wurde vom Gesetzgeber eine deutlich einfachere Verfahrensweise zur Erlangung der Zulage eingeführt als dies bei der Riester-Rente der Fall ist.
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