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GDV Verhaltenskodex
Die Versicherungswirtschaft hat einen hohen Anspruch an eine gute und faire Beratung ihrer Kunden und an die Qualität ihrer Produkte. Dies will sie auch für die Öffentlichkeit nachvollziehbar dokumentieren. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und seine Mitglieder haben daher 2010 erstmals einen Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungen eingeführt und diesen 2012 um wesentliche Punkte erweitert. Der Verhaltenskodex ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der Versicherungswirtschaft und umfasst elf Leitlinien.Die SV SparkassenVersicherung ist dem Verhaltenskodex 2014 beigetreten und hat sich verpflichtet, nach diesen Mindeststandards zu arbeiten. Dass die Anforderungen aus dem Verhaltenskodex angemessen umgesetzt werden, wurde zum September 2015 sowie zum September 2017 durch Wirtschaftsprüfer und zum September 2020 und September 2023 durch die Interne Revision bescheinigt.
Die 11 Leitlinien des GDV Verhaltenskodex
Kurzfassung
Empfehlungen berücksichtigen Ziele, Wünsche und Bedürfnisse der Kunden - diese werden ermittelt, analysiert und bewertet. Der Kunde wird nach seinen Wünschen beraten.Jede Empfehlung zu einem Vertragsabschluss wird nachvollziehbar begründet und dokumentiert - und erfolgt mit besonderer Sorgfalt.Versicherungsprodukte werden bedarfsgerecht entwickelt und vertrieben - der Bedarf des Kunden wird bei der Produktentwicklung stets im Blick behalten.Beratung nach Vertragsschluss - ist Grundlage für eine nachhaltige Kundenbeziehung und erfolgt bei konkreten Anlässen.Qualifikation ist die Basis von ehrlichem, redlichem und professionellem Vertrieb - Versicherer stellen hochwertige Ausbildung sowie Weiterbildung der Vermittler sicher und arbeiten nur mit qualifizierten und gut beleumundeten Vermittlern zusammen.Unabhängigkeit von Versicherungsmaklern wird gewahrt - etwaige Interessenskonflikte werden sorgfältig geprüft und vermieden.Versicherungsombudsmann und systematisches Beschwerdemanagement - werden dem Kunden geboten, da Kunden-Feedback eine hilfreiche Verbesserungsquelle darstellt und auf das Ombudsmannsystem wird der Kunde hingewiesen.Versicherer geben sich und ihren Mitarbeitern Compliance-Vorschriften - und kontrollieren deren Einhaltung.Der Kodex ist verbindlich und transparent - seine Umsetzung wird regelmäßig überprüft und die Prüfungsberichte werden vom GDV veröffentlicht.Alle Informationen zum Verhaltenskodex sowie die Prüfungsberichte finden Sie auch auf der Webseite des GDV:
Zum Verhaltenskodex für den Vertrieb
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