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Schadenmeldung
Schadenmeldung

Wichtige Informationen zu Schäden am Gebäude oder Hausrat

Hochwasser/Überschwemmung Sturm/Hagel Leitungswasser Feuer Einbruchdiebstahl

Sofortmaßnahmen bei Hochwasser- oder Überschwemmungsschäden

Minimieren Sie die Gefahren. Bringen Sie sich dabei nicht in Gefahr!

Pumpen Sie eingedrungenes Wasser bitte sofort aus. Hier kann Ihnen die Feuerwehr (112) helfen. Bei gefährdeten elektrischen Anlagen und Geräten unterbrechen Sie die Stromzufuhr (Hauptschalter am Elektrokasten). Bitte schalten Sie die Geräte nicht wieder ein, bevor eine Fachfirma diese überprüft hat. Sorgen Sie für eine ausreichende Belüftung der geschädigten Räume. Schützen Sie Holztüren vor aufziehendem Wasser z.B. durch Aushängen oder Auslagern. Saugen Sie Teppichböden mit geeignetem Gerät sofort ab. Entfernen Sie darauf stehende Möbel oder lagern Sie diese hoch, damit sie kein Wasser ziehen können. Nasse Teppichböden oder Tapeten können entfernt werden. Bewahren Sie dann bitte die Reste von entfernten Materialien auf. Informieren Sie uns, wenn der Estrich durchfeuchtet ist; wir vermitteln Ihnen eine qualifizierte Trocknungsfirma. Überschwemmungsschäden lassen wir in der Regel durch eine von uns beauftragte qualifizierte Trocknungsfirma besichtigen, damit schnell die richtigen Maßnahmen mit Ihnen vereinbart werden können.

Fotos sagen mehr als tausend Worte

Machen Sie Fotos bevor Sie etwas verändern. Senden Sie uns bitte Fotos des gesamten Schadenausmaßes sowie Übersichtsaufnahmen aller betroffenen Räume. Machen Sie lieber ein Foto zu viel als zu wenig.

Sie haben einen Hochwasser- oder Überschwemmungsschaden an Ihrem Gebäude, was ist zu tun?

FAQ - Die häufigsten Fragen und Antworten rund um die Schadenbearbeitung

Per E-Mail bitte an service.schaden@sparkassenversicherung.de oder per Post an:
 
SV SparkassenVersicherung
Löwentorstr. 65
70376 Stuttgart
 
Bitte geben Sie unbedingt Ihre Schadennummer an, damit wir die Unterlagen (z.B. Angebote, Fotos, Rechnungen, …)  zuordnen können.
Die SV benötigt keine Originalunterlagen. Die SV darf als Versicherer keinen Reparaturauftrag an Ihrem Eigentum erteilen. Die Auftragserteilung muss daher ausschließlich durch den Eigentümer erfolgen. Die Freigabe durch die SV bezieht sich auf die Arbeiten und die Höhe der Kosten. Es steht Ihnen frei, in diesem Rahmen auch eine andere Firma zu beauftragen. Die Rechnung sollte zunächst von Ihnen bezahlt werden, anschließend reichen Sie der SV eine Kopie ein. Die eingereichten Unterlagen werden dann durch die SV geprüft.
Bitte denken Sie daran, Ihre aktuelle Bankverbindung anzugeben.
Sofern Sie dem Handwerker eine Abtretung unterschreiben, müssen Sie nicht in Vorleistung gehen.
Die Abtretung hat für Sie den Vorteil, dass die Reparaturfirma direkt mit der SV abrechnen kann. Es ist immer möglich, dass Sie die Arbeiten selbst in Eigenleistung ausführen. Reichen Sie bitte Ihre Materialbelege und eine Aufstellung der geleisteten Stunden ein. Geben Sie bitte die Art der Arbeiten an (z.B. 3 Stunden Malerarbeiten, …). Die Dienstleister der SV, die die Schäden vor Ort aufnehmen, sind keine Sachverständigen. Es ist üblich, dass bei Nässeschäden aller Art zuerst ein Dienstleister beauftragt wird, um den Schaden vor Ort einschätzen und ggf. gleich Schadenminderungsmaßnahmen einleiten zu lassen. Nach Eingang der Rückmeldung des Dienstleisters entscheidet die SV je nach Umfang und Höhe des Schadens, ob noch ein zweiter Besichtigungstermin notwendig wird.
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