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Sparkassen-Kommunalrente - Frau im Büro

Sparkassen-Kommunalrente

Wer sich um die Gemeinschaft verdient macht, verdient eine sichere Rente

Attraktive Steuervorteile Berufsunfähigkeitsschutz innerhalb der Sparkassen-Kommunalrente Sicherung des Lebensstandards im Alter Zur Beratung

Sparkassen-Kommunalrente: Das Wesentliche zusammengefasst

Haben Sie sich jemals gefragt, wie Sie Ihre finanzielle Sicherheit im Ruhestand gewährleisten können? Die Sparkassen-Kommunalrente ist speziell für Beschäftigte im kommunalen öffentlichen Dienst konzipiert und bietet Ihnen eine wertvolle Ergänzung zur bestehenden Zusatzversorgungskasse. Durch gezielte Einzahlungen können Sie drohende Versorgungslücken effektiv ausgleichen und Ihren Lebensstandard auch im Ruhestand sichern.
  • Profitieren Sie von attraktiven Steuervorteilen und reduzieren Sie Ihre Sozialabgaben.
  • Schließen Sie die Rentenlücke und sichern Sie Ihren Lebensstandard im Ruhestand.
Machen Sie den ersten Schritt zu einer sorgenfreien Zukunft!
Zur Beratung

Starker Beruf - stärkere Rente

Rund 2,4 Millionen der Beschäftigte arbeiten im kommunalen öffentlichen Dienst und leisten einen zentralen Beitrag für unsere Gesellschaft und die Lebensqualität in Deutschland.  Viele von ihnen wissen allerdings nicht, dass auch sie eine Versorgungslücke haben – trotz Absicherung durch die Zusatzversorgungskasse (ZVK). Dabei hat das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) einige Anreize geschaffen, mit einer Betriebsrente zusätzlich für das Alter vorzusorgen. So können Beschäftigte im kommunalen öffentlichen Dienst ihre Rentenlücke besser ausgleichen. Und je nach Ausgestaltung der betrieblichen Altersvorsorge können Steuern und ggf. Sozialabgaben eingespart werden. Noch attraktiver wird es, wenn der Arbeitgeber sich beteiligt.

Vorteile der Sparkassen-Kommunalrente

Geringerer Nettoaufwand bei höherem Sparanteil  Attraktive Steuervorteile Gegebenenfalls Ersparnis bei Sozialabgaben Einbindung der vermögenswirksamen Leistungen als Entgeltbestandteil möglich Sicherung der Ertragsanteilsbesteuerung der umlagefinanzierten ZVK-Rente bei Ent­gelt­um­wand­lung in Form der Direkt­ver­sich­erung möglich, d.h. ein großer Teil der ZVK-Rente könnte steuerfrei bleiben Steuerfreie Ent­gelt­um­wandlung in quasi un­be­grenzter Höhe ist über die Un­ter­stützungs­kasse ohne Einfluss auf die ZVK-Rente möglich Abfedern des sinkenden Versorgungsniveaus der gesetzlichen Rente  Verringerung der Versorgungslücke Sicherung des Lebensstandards im Alter Zusätzlicher Berufsunfähigkeitsschutz möglich  Starke Partner: Sparkassen, SV Sparkassen­versicherung und SV bAV Consulting GmbH  Zur Beratung

So funktioniert die Sparkassen-Kommunalrente

Unverbindliches vereinfachtes Beispiel, das veranschaulicht, wie man mit der Sparkassen-Kommunalrente dank Entgelt­um­wand­lung profitiert: Beschäftigter im öffentlichen Dienst, 30 Jahre alt, Steuerklasse I, Bruttoeinkommen derzeit 3.000 Euro. Es werden 100 Euro monatlich in die Sparkassen-Kommunalrente eingezahlt. Der Beschäftigte verzichtet auf 54,52 Euro und spart damit 100 Euro monatlich! Dafür erhält er 83,96 Euro garantiert (bzw. 191,55 Euro mit Überschüssen) lebenslang monatlich brutto ausgezahlt. Alternativ gibt es eine einmalige brutto Kapitalabfindung mit 67 Jahren in Höhe von 37.770 Euro garantiert (bzw. 86.170 Euro mit Überschüssen).*** Basis für die Berechnungen war das jeweilige abweichende Bruttogehalt aufgrund der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst – ZVK Baden-Württemberg. * Steuertarif 2025, Lohn- und Kirchensteuer wurden berücksichtigt. ** Arbeitnehmer-Anteil bei der Sozialversicherung: Rente: 9,3 %, Arbeitslosen: 1,3 %, Kranken: 8,52 % (inkl. individueller Zusatzbeitrag), Pflege: 2,4 %. *** Es handelt sich hierbei um eine Modellrechnung mit der für das Jahr 2025 gültigen Überschussbeteiligung und einer konstanten Wertentwicklung der Indexbeteiligung von 4%. Diese Leistungen können nicht garantiert werden. Sie sind nur als Beispiel anzusehen. Zur Beratung

Durchführungswege der Sparkassen-Kommunalrente

Für die Sparkassen-Kommunalrente gibt es zwei unterschiedliche Durchführungswege: die Direktversicherung und die Unterstützungskasse. Alle beide bieten Ihnen je nach Situation steuerliche Vorteile und ggf. die Ersparnis von Sozialabgaben. Welche Variante sich am besten für Sie eignet, hängt von Ihren individuellen Zielen und Wünschen ab. Ihre persönlichen Ansprechpartner beraten Sie gerne hierzu.

Nachhaltigkeits­bezogene Offenlegungs­pflichten

Die gesetzlich durch die Offenlegungsverordnung vorgeschriebenen nachhaltigkeitsbezogenen Produktinformationen für diese Versicherung finden Sie hier. Weitere Informationen

FAQ – Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Sparkassen-Kommunalrente

Eine Entgeltumwandlung hat keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer ZVK Rente. Sie kann aber - je nach gewählten Durchführungsweg für die Entgeltumwandlung - Einfluss auf die Besteuerung der Beiträge an die ZVK oder die Besteuerung der späteren Leistungen bei Ihnen haben. Diesen Effekt zeigen wir Ihnen gerne auf. Ja, die Versicherer legen unter staatlicher Aufsicht das Kapital in einen Mix aus Sicherheit und Renditechancen an. Da die Versicherer das Kapital aller Versicherten anlegen, können durch die höheren Volumina attraktive Konditionen am Kapitalmarkt erzielt werden. Ja, Sie können die Beiträge an Ihre Lebensumstände anpassen. Die Sparkassen-Kommunalrente ist die bundesweite Marke zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) der Sparkassen-Finanzgruppe. Je nach Region können Sie über Ihren Arbeitgeber eine Versorgung über eine Unterstützungskasse oder Direktversicherung erhalten. Speziell für die Tarife der Sparkassen-Kommunalrente wird eine Berufsunfähigkeits-Beitragsbefreiung ohne Gesundheitsprüfung angeboten. Sollten Sie eine maßgeschneiderte Berufsunfähigkeitsabsicherung wünschen, sind natürlich Gesundheitsfragen erforderlich - für Fairness im Kollektiv. Grundsätzlich ja, Ihre Ansprüche gehen in diesem Fall nicht verloren. Im Einzelfall werden diese lediglich auf einen anderen Versorgungsträger übertragen (ähnlich wie bei der Zusatzversorgungskasse). Eine Unter­stützungs­kassen­versorgung kann zu einem neuen Arbeitgeber „mitgenommen“ werden, wenn dieser Mitglied der Unterstützungs­kasse wird. Falls die Versorgung nicht übertragen wird, erhalten Sie die Leistung zum vereinbarten Rentenbeginn von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber. Ihre anspruchsberechtigten Hinterbliebenen (zum Beispiel Ehepartner, Lebensgefährte, Kinder) erhalten die in der Versorgungszusage vereinbarte Todesfallleistung. Diese ist abhängig vom jeweils gewählten Tarif. Ihre Anwartschaften bleiben Ihnen erhalten und Sie haben die Möglichkeit, diese auf einen anderen Arbeitgeber – auch außerhalb des öffentlichen Dienstes –zu übertragen. Im Falle der Unterstützungskassenzusage setzt dies voraus, dass Ihr neuer Arbeitgeber Mitglied der Unterstützungskasse wird. Alternativ oder wenn der Arbeitgeber die Versorgungs­zusage nicht übernehmen möchte, kann der Vertrag beitragsfrei gestellt werden. Im Rahmen einer Direkt­versicherung können Sie den Vertrag auch mit privaten Beiträgen fortführen. Die Auszahlungsoptionen ergeben sich aus der Versorgungszusage. Im Regelfall können Sie zum Rentenbeginn wählen, ob die Auszahlung als einmalige Kapitalauszahlung oder als lebenslange Rentenzahlung erfolgen soll. Diese Leistungen sind voll zu versteuern. Auf Grund des im Regelfall niedrigeren Steuersatzes im Rentenbezug sparen Sie aber dennoch. Generell gilt: Bei den Krankenkassenbeiträgen gibt es nun einen echten Freibetrag für die Pflichtversicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 187,25 Euro (2025) monatlich. Erst bei einer Rente, die über diesem Betrag liegt, ist der darüber hinaus gehende Betrag beitragspflichtig in der Krankenversicherung. Für die Pflegeversicherung gilt eine Freigrenze – Betriebsrenten, die über dem aktuellen Freibetrag liegen, sind dann voll beitragspflichtig. Ja, die Anbieter der Sparkassen-Finanzgruppe sind Mitglied der Protektor Lebensversicherungs-AG, dem staatlichen Sicherungsfonds für Lebensversicherungsunternehmen. Wenden Sie sich einfach an Ihre Sparkasse oder an den öffentlichen Versicherer vor Ort. Dort können Sie sich entweder direkt beraten lassen oder man kann Ihnen einen Berater für betriebliche Altersvorsorge in der Nähe Ihres Wohnorts nennen.

Auszeichnungen der SV

Focus Money

Fairste Kundenberatung

Wir bei der SV verstehen, dass Vertrauen das Fundament jeder Kundenbeziehung ist. Deshalb sind wir stolz darauf, das Siegel für die fairste Kundenberatung 2024 von Focus Money erhalten zu haben. Dieses Siegel bestätigt unser Engagement für: Transparente Beratung Individuelle Betreuung Verlässlichkeit
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