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Schadenmeldung
Schadenmeldung
Lachende Frau auf einer Landstraße

Jahres-Reiserücktritts­versicherung

Reiserücktrittsversicherung: Jahresschutz Weltweiter Versicherungsschutz Ohne Selbstbehalt Beitrag berechnen

Unsere Tarife und Informationen

Reiserücktritt-Schutz für das ganze Jahr

Absicherung für Einzelpersonen und Familien

Sie profitieren von: Erstattung von 100% der Stornokosten und anfallender Gebühren für Umbuchungen (Umbuchungsschutz) sowie Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen bei einem Reise-Abbruch Erstattung von 100% der Mehrkosten bei verspäteter Hinreise sowie vorzeitiger oder verspäteter Rückreise (Rückreise-Schutz) Ohne Eigenbeteiligung an den Kosten Beitrag berechnen Es handelt sich um Tarifauszüge (Stand: 01.2025). Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Tarife.

Fragen & Antworten zur Jahres-Reiserücktrittsversicherung

Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis oder Geschlecht, mit oder ohne Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (25. Geburtstag). Der Selbstbehalt ist der Eigenanteil, den Sie als Versicherter pro Versicherungsfall selbst tragen. Der Reiseabbruch ist eine zusätzliche Tarifleistung, die Sie absichern können. Mit der zusätzlichen Absicherung “Abbruch” erhalten Sie Leistungen, falls Sie Ihren Urlaub früher abbrechen oder unfreiwillig verlängern müssen. Ist die planmäßige Durchführung einer Reise aus einem der folgenden Gründen nicht zumutbar, können Sie die Reise abbrechen: unerwartete schwere Erkrankung schwere Unfallverletzung Tod erheblicher Schaden am Eigentum (mind. 2.500 Euro) durch Feuer, Sturm, Hagel usw. Alle versicherten Rücktritts- oder Abbruchsgründe finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Wenn Sie häufiger im Jahr in Urlaub fahren, lohnt sich in der Regel die Jahresversicherung. Das hat auch den angenehmen Nebeneffekt, dass Sie sich nicht jedes Mal erneut um Ihren Versicherungsschutz kümmern müssen. In der Regel sind kostenlose Stornierungen von Pauschalreisen nicht möglich. Lediglich wenn der Reiseveranstalter die Reise absagt, müssen die Reisenden nichts zahlen
Grundsätzlich ist es richtig, wenn Sie uns möglichst schnell über einen Schaden- oder Leistungsfall informieren. Nehmen Sie im besten Fall unverzüglich mit uns Kontakt auf, wenn Sie durch einen versicherten Grund eine Reise stornieren oder umbuchen müssen.
Wir wissen: Das ist nicht immer so leicht, wie es auf den ersten Blick klingt. Oft ist nicht klar, wie sich eine Situation entwickelt und wie gefährdet Ihre Reise tatsächlich ist. In diesem Fall unterstützt Sie unsere telefonische Stornoberatung – und nimmt Ihnen zwar nicht die Sorgen aber zumindest die Ungewissheit. Machen Sie sich das Leben einfach und kontaktieren Sie im Zweifelsfall unsere Service-Mitarbeiter vom Stornokompass. Erfahren Sie mehr über den URV-Stornokompass | Reiseversicherung für Privatkunden. Wenn der Schaden- oder Leistungsfall eingetreten ist, dann ist es erforderlich, dass Sie als versicherte Person die Situation schildern und nachweisen, damit wir Ihre Ansprüche aus der Versicherung regulieren können. Hierbei ist auch der Schadensumfang darzulegen und soweit möglich nachzuweisen. Unsere online Schadenmeldungen führen Sie hier Schritt für Schritt zum Ziel. Reiserücktritt – Schaden melden | Reiseversicherung für Privatkunden

Dokumente & Dateien

zum Download

Tarifbedingungen Reiserücktrittsversicherung

Unser Reise­versicherer ist die URV

URV - Union Reiseversicherung AG
Maximilianstr. 53
D-80530 München
Telefon: (089) 2160 - 6745
Telefax: (089) 2160 - 6746

Website: www.urv.de
E-Mail: reiseversicherung@urv.de
AG München, HRB: 137918
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