Mopedversicherung: Das Wesentliche zusammengefasst
Leistungen der Mopedversicherung
Wann werden Kosten erstattet, wann nicht?
Hier werden Kosten erstattet:
- Unfall mit Beschädigung an einem anderen Fahrzeug
- Reparaturkosten durch Hagel bei Teilkasko
- Fußgänger verletzt und Arm gebrochen
- Zusammenprall mit einem Reh bei Teilkasko
Hier werden keine Kosten erstattet:
- Alkohol oder Drogen am Steuer
- Teilnahme an einem genehmigten Rennen
- Vorsätzliche Beschädigung des Zweirads
Versicherungspflichtige Kleinkrafträder
Online abschließen und Gas geben
Sie benötigen noch eine Vollkaskoversicherung für Ihr E-Bike?
FAQ - Die häufigsten Fragen und Antworten zur Mopedversicherung
Nein, Sie müssen bei einem Fahrzeugwechsel ein neues Versicherungskennzeichen erwerben. Die Gebühr hierfür beträgt 12,50 Euro. Das alte Kennzeichen schicken Sie bitte an uns zurück.
Nein, Sie müssen bei einem Fahrzeugwechsel eine neue Versicherungsplakette erwerben. Diese kostet für ein Jahr 33,33 Euro. Die alte Plakette schicken Sie bitte an uns zurück. Für einen kürzeren Zeitraum wird der anteilige Beitrag fällig, allerdings mindestens 30,00 Euro.
Bitte wenden Sie sich an die Ausgabestelle, wenn das Versicherungskennzeichen oder die Versicherungsplakette verloren gegangen ist oder gestohlen wurde.
Bei Diebstahl bitte die polizeiliche Diebstahlmeldung vorlegen.
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 12,50 EUR.
Bitte bestellen Sie online ein neues Versicherungskennzeichen. Wir berechnen den anteiligen Versicherungsbeitrag bis zum Ende des Verkehrsjahres, mindestens 30,00 EUR.
Bei Diebstahl bitte die polizeiliche Diebstahlmeldung vorlegen.