KinderVorsorge: Das Wesentliche zusammengefasst
Sie möchten Ihr Kind bestmöglich auf die Zukunft vorbereiten?
Eine von vielen wichtigen Entscheidungen ist die richtige Vorsorge. Mit der KinderVorsorge wird Ihnen über die SV VermögensPolice Invest die moderne Lösung geboten.
Je früher Sie anfangen, für Ihr Kind zu sparen, desto größer wird das Vermögen später sein. Denn durch den Zinseszinseffekt in der Ansparphase führt schon ein kleiner monatlicher Beitrag zu einem ansehnlichen Vorsorgekapital. Mit den flexiblen Möglichkeiten in der Ansparphase, können Sie beispielsweise bereits ab 15 Euro monatlich starten.
Vorteile der KinderVorsorge
Früh vorsorgen und trotzdem flexibel bleiben - wie funktioniert das?
Beispielweise können Sie mit kleinen Beiträgen (bereits ab 15 Euro monatlich) starten. Über Zuzahlungen kann die Vorsorge aufgestockt werden. Erhält Ihr Kind zum Geburtstag größere Geldgeschenke, können diese eingezahlt werden.
Passende Fondslösungen für jeden Bedarf
Das Fondsportfolio
FAQ – Die wichtigsten Fragen und Antworten zur KinderVorsorge der SV VermögensPolice Inves
Außerdem können Sie jederzeit künftige Sparanteile sowie das schon vorhandene Deckungskapital in andere Fonds Ihrer Wahl anlegen. Und das 12x im Jahr kostenlos – auch online.
Auch im Ruhestand bzw. der Auszahlphase stehen Ihrem Nachwuchs viele Wege offen und er kann den Leistungsbeginn seiner Vorsorge ganz flexibel selbst festlegen.
Während der Ansparphase sind alle Erträge steuerfrei – Ausnahme: wenn Sie oder Ihr Kind Kapital entnehmen. Auch ein Fondswechsel führt nicht zu einer Zwischenbesteuerung. Dies verstärkt auch den Frühspareffekt durch Zins und Zinseszins zusätzlich und erhöht damit das Kapital und folglich auch die Rente.
Bei der Auszahlung hat Ihr Kind dann folgende Vorteile:
Lebenslange garantierte Rentenzahlung: Es wird nur der Ertragsanteil der Rente besteuert. Dieser richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn. Das bedeutet, dass mit zunehmendem Alter ein immer geringerer Anteil besteuert wird (ab dem 67. Lebensjahr beträgt dieser gerade mal 17 %). Bei der Kapitalauszahlung sind 50 % der Erträge steuerfrei, wenn die steuerlichen Anforderungen erfüllt sind, d. h. nach zwölf Jahren Vertragslaufzeit und ab dem vollendeten 62. Lebensjahr. Die andere Hälfte muss mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden. Dieser kann nach dem Berufsleben oft geringer sein.
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