Kfz-Schutzbriefs: Das Wesentliche zusammengefasst
Die 24/7-Hotline sorgt dafür, dass Sie in Notfällen stets Hilfe erhalten. So bleiben Sie auch in schwierigen Momenten mobil und gut versorgt.
Leistungen des Kfz-Schutzbriefs
Leistungsübersicht Kfz-Schutzbrief
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FAQ - Die häufigsten Fragen und Antworten zum Kfz-Schutzbrief
Wir sorgen für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten:
- In voller Höhe, wenn Sie uns im Schadensfall informieren und uns die Organisation der Leistung überlassen
- Wenn Sie vor der Auftragsvergabe keinen Kontakt mit uns aufnehmen und uns nicht die Organisation überlassen, ist die Leistung auf 100 EUR begrenzt.
Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrzeugs. Dies schließt das Gepäck und die nicht gewerblich beförderte Ladung mit ein. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten:
- In voller Höhe, wenn Sie uns im Schadensfall informieren und uns die Organisation der Leistung überlassen
- Wenn Sie vor der Auftragsvergabe keinen Kontakt mit uns aufnehmen und uns nicht die Organisation überlassen, ist die Leistung auf 150 EUR begrenzt.
Hierauf werden durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten angerechnet.
Wir erstatten entweder eine Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland oder
- eine Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort, innerhalb des Geltungsbereichs und
- eine Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland oder
- eine Fahrt einer Person von Ihrem ständigen Wohnsitz oder vom Zielort zum Schadenort, wenn das Fahrzeug dort fahrbereit gemacht worden ist.
Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug anzumieten. Wir übernehmen anstelle der Leistung Weiter- oder Rückfahrt die Kosten des Mietwagens, bis Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht, jedoch höchstens für sieben Tage und höchstens 50 EUR je Tag. Bei Schadensfällen im Ausland leisten wir bis 500 EUR.
Müssen Sie oder eine mitversicherte Person infolge Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden, sorgen wir für die Durchführung des Rücktransports und übernehmen dessen Kosten.