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Weiteres zu Ihrer Renteninformation
Steuer- und Sozialabgaben in der Direktversicherung
Sie haben in Ihrer Renteninformation gesehen, dass wir Ihnen gerne weitere Informationen zu Ihren Leistungen bzw. Steuer- und Sozialabgaben in der Direktversicherung zur Verfügung stellen. Hier finden Sie weitere Informationen zu:den Sozialabgaben während der Leistungsphaseder steuerlichen Behandlung Ihrer Versicherung
nach § 3 Nr. 63 EStGder steuerlichen Behandlung Ihrer Versicherung
nach § 40b EStG in der am 31.12.2004 geltenden Fassung (a.F.)
Verbraucherinformationen
Merkblatt zu den Sozialabgaben während der Leistungsphase
Diesem Merkblatt können Sie entnehmen, wie nach derzeitigem Gesetzestand Ihre Leistungen aus
der betrieblichen Altersversorgung der Sozialabgabenpflicht unterliegen.
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Merkblatt zu der steuerlichen Behandlung nach §3 Nr. 63 EStG
Dieses Merkblatt gilt, wenn die Beiträge zu Ihrer Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei sind. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Ihre Versorgung ab dem 01.01.2005 oder später begonnen hat.
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Merkblatt zu der steuerlichen Behandlung nach §40b EStG a.F.
Dieses Merkblatt gilt, wenn die Beiträge zu Ihrer Direktversicherung nach § 40b EStG a.F. pauschal versteuert sind. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Ihre Versorgung vor dem 01.01.2005 begonnen hat.
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Tipp:
Ob der Beitrag zu Ihrem Vertrag aus dem versteuerten oder unversteuerten Einkommen gezahlt wird, können Sie in Ihrer Gehaltsabrechnung sehen oder bei Ihrem Arbeitgeber in Erfahrung bringen. Wichtigste Versicherungen
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