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Junges Paar auf dem Mopded

Sicherer Start in die Zweirad-Saison

Unterwegs als Easy Rider mit Mofa, Moped, Mokick und Roller

Im März geht es endlich wieder los. Dann können die Zweiräder wieder aus der Garage auf die Straße geholt werden. Vor allem bei Jugendlichen, die noch keinen Autoführerschein haben, sind die Kleinkrafträder wie Mofa, Moped, Mokick und Roller besonders beliebt. Sie verbrauchen wenig Sprit oder Strom, passen in jede Parklücke und sind damit das perfekte Fortbewegungsmittel für die Stadt. Wir haben hier die wichtigsten Fragen rund um Rollerversicherung, Versicherungs­kennzeichen und Führerschein zusammengestellt.

Wann startet die Moped-Saison?

Die neue Moped-Saison startet am 1. März 2025. Mofas, Mopeds, Mokicks, Roller, E-Bikes bis 45 km/h und E-Scooter dürfen dann nur mit einem neuen Versicherungskennzeichen unterwegs sein, das alte Kennzeichen verliert ab dem 28./29. Februar seine Gültigkeit. Es ist also Zeit, das eigene Zweirad wieder fit für die neue Saison zu machen, den Versicherungsschutz zu überprüfen und sich das neue Kennzeichen für die Saison zu besorgen.

Welche Farbe hat das Versicherungskennzeichen 2025?

In der Saison 2025 ist das Kennzeichen grün. Die Farbe der Kennzeichen ändert sich jedes Jahr, dabei wird zwischen blau, grün und schwarz gewechselt. Damit ist auf den ersten Blick klar, ob ein Moped oder Roller eine gültige Versicherung hat. 2026 ist das Kennzeichen schwarz, danach wiederholen sich die Farben wieder.

Wo kann ich denn das Versicherungskennzeichen erwerben?

Das neue Kennzeichen erhalten Sie in allen Versicherungsagenturen oder Sparkassen oder ganz einfach online abschließen, dann kommt es mit der Post. Kleinkrafträder dürfen bereits von Minderjährigen geführt werden, allerdings gelten diese noch nicht als voll geschäftsfähig. Aus diesem Grund müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten das Versicherungskennzeichen beantragen und den Vertrag der Versicherung unterzeichnen. Um einen Vertrag abzuschließen, müssen Sie nur wenige Angaben zu Ihrem Fahrzeug machen wie etwa Fahrzeugart (Mofa, Moped, Roller…), Angaben zu den km/h und die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN). Die geforderten Angaben finden Sie in der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE).

Folgende Kleinkrafträder dürfen auf öffentlichen Wegen und Plätzen nur mit einem gültigen Versicherungskennzeichen unterwegs sein:

Mofas, Mopeds, Mokicks, Roller bis zu 45 km/h Fahrräder mit Hilfsmotor, E-Bikes oder Pedelecs über 6 km/h bis max. 45 km/h Motorisierte Krankenfahrstühle Kleinkraftrad dreirädrig max. 45 km/h Kleinkraftrad dreirädrig max. 45 km/h Leichtkraftfahrzeug vierrädrig, max. 350 kg Leermasse, max. 45 km/h Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter Segway bis max. 20 km/h

Für was brauche ich eine Haftpflicht?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch Ihr Fahrzeug verursacht wurden. Denn verletzen Sie bei einem Unfall eine Person oder beschädigen Sie fremdes Eigentum, können auch mit einem Kleinkraftrad hohe Kosten entstehen. Durch das Versicherungskennzeichen weist der Halter nach, dass für das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Jetzt Beitrag berechnen.

Für was brauche ich eine Kaskoversicherung?

Für gewisse / bestimmte Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug kommt übrigens die Teilkaskoversicherung auf. Hier können Sie Ihren Beitrag berechnen.

Kleinkrafträder: Wie unterscheiden sich Mofa, Moped, Mokick & Roller?

Mofa

Mofa setzt sich aus „Motor“ und „Fahrrad“ zusammen. Ein Mofa ist quasi ein Fahrrad mit Hilfsmotor. Es wird so bezeichnet, weil es im Gegensatz zum Motorrad noch Pedale wie ein Fahrrad hat. Die Pedale dienen als Fußstütze und zum Starten des Mofas. Wenn der Motor ausfällt, kann man das Mofa auch mit Treten fortbewegen. Mofas dürfen mit einer entsprechenden Prüfbescheinigung ab 15 Jahren gefahren werden, jedoch nur bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.

Moped

Moped setzt sich aus "Motorrad" und "Pedale" zusammen. Mopeds müssen so gebaut sein, dass sie nicht schneller als 45 km/h fahren können. Für ein Moped benötigt man einen Führerschein der Klasse AM und ein Versicherungskennzeichen, aber keine Zulassungsbescheinigung. Zweiradbegeisterte müssen mindestens 15 Jahre alt sein. Genau wie Mofas haben Mopeds Pedale zum Starten des Motors, auf denen der Fahrer während der Fahrt die Füße abstellen kann. 

Mokick

Hinter Mokick verbergen sich die Wörter "Motorrad" und "Kickstarter". Statt mit Pedalen sind Mokicks mit Fußrasten ausgestattet. Zum Starten des Motors muss der Fahrer den Kickstarter mit dem Fuß betätigen. Mokicks mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h sind meist mit einer Sitzfläche ausgestattet, auf der zwei Personen Platz haben. Um ein Mokick fahren zu dürfen, muss der Fahrer mindestens 15 Jahre alt sein.

Roller / Motor-/ Elektroroller

Roller haben keine Pedale oder Fußrasten, aber einen Durchstieg, auf dem die Füße gestellt werden. Sie haben Schaltgetriebe, die mit der Hand bedient werden. Mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h dürfen sie mit entsprechendem Führerschein ab 15 Jahren gefahren werden.

Was gilt für E-Bikes und E-Scooter?

E-Bikes und Pedelecs

Die meisten E-Bikes oder Pedelecs sind Fahrräder mit einer elektrischen Tretunterstützung bis maximal 250 Watt und maximal 25 km/h oder mit einer Start- bzw. Schiebehilfe, die bis zu 6 km/h schnell wird. Diese Pedelecs sind einem Fahrrad gleichgestellt. Um sie zu fahren, braucht man keine Zulassung, keinen Führerschein und kein Versicherungskennzeichen. Bei der SV sind diese übrigens beitragsfrei in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert.  E-Bikes oder S-Pedelecs mit einer Leistung über 250 Watt bzw. einer Tretunterstützung über 25 km/h bis zu 45 km/h dürfen nur mit Versicherungskennzeichen gefahren werden und benötigen daher eine E-Bike-Versicherung.

E-Scooter

E-Scooter oder auch E-Tretroller sind Tretroller mit Elektroantrieb. Daher gelten für sie ähnliche rechtliche Rahmenbedingungen wie für andere Kraftfahrzeuge. Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) sieht eine Versicherungspflicht für E-Scooter vor. Hierunter fallen Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und einer Leistungsbegrenzung von 500 Watt. Der Versicherungsschutz muss über ein Versicherungskennzeichen nachgewiesen werden. Im öffentlichen Verkehrsraum dürfen mit den E-Tretrollern ausschließlich Radwege bzw. Fahrradstreifen genutzt werden oder alternativ die Straße, wenn kein Radweg vorhanden ist. Das Fahren auf Gehwegen ist verboten, auch in der Fußgängerzone dürfen E-Scooter nicht fahren. Viele Städte und Gemeinden haben aber Ausnahmen geschaffen, daher ist es wichtig, sich vorab zu informieren, wo dies gilt. Für das Fahren mit dem Elektroroller wird kein Führerschein benötigt, das Mindestalter ist 14 Jahre. Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein, also Bremsen, eine Klingel und eine Beleuchtungsanlage besitzen. Weitere Infos finden Sie hier.

Ab wann brauche ich eine Motorradversicherung?

Für Zweiräder, die die oben genannten Grenzen überschreiten, ist ein amtliches Kennzeichen nötig. Auch alle Roller, die eine Zulassung benötigen, brauchen eine Motorradversicherung. In diesem Fall wird auch Kfz-Steuer fällig und das Fahrzeug muss regelmäßig zum TÜV.
Erschienen am:  21.02.2024

Kontakt in die Redaktion

Die Autorinnen Andrea Ott (links) und Stefanie Rösch aus der Unternehmenskommunikation der SV SparkassenVersicherung. onlinemagazin@sparkassenversicherung.de
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