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Fragen und Antworten zur Kfz-Beitragsrechnung für 2025

1. Fragen zur Zahlweise / Berechnung

Bitte überweisen Sie die Beiträge einzeln entsprechend den erstellten Zahlscheinen. Geben Sie bei der Überweisung unbedingt den auf den Zahlscheinen angedruckten Verwendungszweck an, damit wir die Zahlung dem jeweiligen Vertragskonto korrekt zuordnen können. Oder noch einfacher: Erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung, dann buchen wir die Beiträge ab. Das Lastschriftverfahren ist bequem und ohne Risiko für Sie. Zum Formular "Lastschriftermächtigung erteilen" Die Rabatt­beträge werden nicht ge­sondert ausge­wiesen. Selbst­verständlich sind bei der Rechnungs­erstellung alle ver­einbarten Rabatte berück­sichtigt worden. Der Beitrag ist zum auf der Rechnung genannten Termin fällig. Bitte über­weisen Sie ihn recht­zeitig. Falls Sie uns eine Einzugs­ermächtigung erteilt haben/erteilen, buchen wir den Beitrag zum Fällig­keits­termin ab (sollte dieser auf ein Wochen­ende oder einen Feier­tag fallen, am nächst­en Werk­tag). Mit der Angabe der letzten drei Ziffern der IBAN möchten wir Ihnen die Zuordnung der Abbuchung erleichtern, sofern Sie mehrere Konten haben. Auf die Nennung der vollständigen IBAN verzichten wir, um einem Missbrauch der Daten vorzubeugen, sollte das Schreiben in fremde Hände geraten.

2. Weitere allgemeine Fragestellungen

Die Anforderung einer Ersatzrechnung ist schnell und einfach im Service-Bereich unserer SV-Homepage möglich.  Zum Online-Service "Rechnungskopie anfordern" Zusätzlich stehen wir Ihnen bei Rückfragen auch unter der Telefonnummer 0711-898 42244 zur Verfügung. Bitte teilen Sie uns die korrekte Schreibweise mit; wir werden den Fehler dann schnellstmöglich korrigieren. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0711-898 42244. Der Druck und Versand von ca. 3 Millionen Rechnungen erfordert eine gewisse Vorbereitungszeit. Daher konnten wir nur die Daten berücksichtigen, die uns bis zum 25. Oktober (Kfz) bzw. 4. November (Haftpflicht/Unfall/Sach) vorlagen und technisch bereits erfasst waren. Eine Änderung Ihrer Adresse- oder Bankverbindung ist auch im Service-Bereich der SV-Homepage möglich. Zum Formular "Bankverbindung ändern" Zum Formular "Adresse ändern"

3. Fragen zur Kfz-Versicherung

Sie können Ihren Vertrag in einen Tarif mit Werkstatt-Bindung bzw. Bonus umstellen.
Dieser bietet Ihnen folgende Vorteile:
VIP-Service: Wenn Sie sich den WerkstattBonus gesichert haben, wird die Reparatur Ihres Fahrzeugs anderen Reparaturaufträgen vorgezogen. Das bedeutet, dass Sie Ihr Fahrzeug vergleichsweise schneller wieder haben. Hol- und Bringservice: Genießen Sie diesen Komfort und lassen Sie Ihr Auto von uns abholen und nach der Reparatur wieder zurückbringen. Kostenloses Ersatzfahrzeug: Während der Reparatur Ihres Autos bleiben Sie auf unsere Kosten weiterhin mobil. Reparatur nach Herstellervorgaben und mit Originalersatzteilen: Die zertifizierten Werkstätten arbeiten nach Herstellervorgaben und verwenden ausschließlich Originalersatzteile. Zahlungsabwicklung zwischen SV und Werkstatt: Sie müssen nicht in Vorleistung gehen. Garantieverlängerung: Sie erhalten statt 2 Jahren 6 Jahre Garantie auf die Reparatur. Beitragsnachlass: Neben den zahlreichen Komfort-Leistungen erhalten bis Sie zusätzlich 20% Rabatt auf Ihren Vollkasko- & Teilkaskobeitrag. Fahrzeugreinigung: Sie erhalten Ihr Fahrzeug gereinigt zurück. Großes Werkstattnetz: Im Schadensfall können Sie auf eine Vielzahl ausgewählter TÜV- oder DEKRA-zertifizierten (Marken -) Werkstätten zugreifen.
Sofern sich Ihr Tarifbeitrag erhöht hat, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Sie können Ihren Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung zu dem Zeitpunkt kündigen, an dem die Beitragserhöhung wirksam werden würde. Sie können die Kündigung wahlweise auf alle für das Fahrzeug bestehenden Versicherungen aussprechen. Oder auf die von der Erhöhung betroffene Versicherungsart beschränken. (Umwandlung VK in TK z. B.) Bitte beachten Sie dabei aber, dass die Versicherungsarten Voll- und Teilkasko sowie Insassenunfall nicht ohne die Kraftfahrthaftpflichtversicherung weitergeführt werden können. Ein rückstufungspflichtiger Schaden zur Kfz-Haftpflicht- und oder Vollkaskoversicherung alleine führt nicht zu einem Kündigungsrecht. In Ihrem Vertrag ist eine bestimmte maximale jährliche Fahrleistung vereinbart. Sollte sich diese geändert haben, teilen Sie uns bitte die neue jährliche Fahrleistung und den aktuellen Kilometerstand mit. Wir passen Ihren Vertrag an, was zu einer Beitragserhöhung bzw. Beitragsverringerung führen kann. In der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkaskoversicherung ermitteln wir den Beitragssatz Ihres Vertrags anhand von Schadenfreiheitsklassen. In welche Schadenfreiheitsklasse wir Sie einstufen können, hängt davon ab, ob und wie lange Sie schadenfrei gefahren sind. Bei der aktuellen Beitragsrechnung sind Schadenmeldungen, die wir bis zum Tag der Rechnungserstellung, dem 23.10.2024 erfasst haben berücksichtigt. Melden Sie uns noch bis zum 31.12.2024 einen Schaden, kann dies dazu führen, dass wir nachträglich die Schadenfreiheitsklasse anpassen müssen und sich Ihr Beitrag ändert. Die Typklassenberechnung wird von einem unabhängigen Treuhänder vorgenommen. Dieser hat ermittelt, dass sich der Schadenbedarf aller Fahrzeuge des von Ihnen versicherten Typs geändert hat. Dies kann zu einer höheren bzw. niedrigeren Typklasse führen. Die Regionalklasseneinstufung wird von einem unabhängigen Treuhänder vorgenommen. Dieser hat ermittelt, dass sich der Schadenbedarf aller in Ihrem Zulassungsbezirk zugelassenen Fahrzeuge geändert hat. Dies kann zu einer höheren bzw. niedrigeren Regionalklasse führen.
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