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Businnessleute vor Laptop

Vermögensschaden­­haftpflicht­versicherung

Wenn falscher Rat ein Vermögen kostet

Prüfung der Haftungs­­frage Zahlung von Schäden bei be­rechtigten An­sprüchen Schutz vor un­berechtigten Schaden­­ersatz­­forderungen Über­nahme der Kosten im Falle eines Rechts­­streits Zur Beratung

Das Wesentliche zusammengefasst

Als Unternehmer genießen Sie ein hohes Maß an Vertrauen, insbesondere wenn Sie in beratender Funktion für andere Personen tätig sind. Dieses Vertrauen bringt jedoch nicht nur Anerkennung mit sich, sondern auch eine erhebliche Verantwortung und das Risiko, im Falle eines Fehlers zur Rechenschaft gezogen zu werden. Umso wichtiger ist es, dass Sie über einen umfassenden Schutz verfügen, der Sie vor den möglichen finanziellen Folgen etwaiger Fehler absichert. Jede beratende Tätigkeit hat Ihre eigenen Risiken der Haftung. Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn Kunden Ihnen vorwerfen, einen Vermögensschaden durch einen beruflichen Fehler ausgelöst zu haben.

Die SV Ver­mögens­­­schaden­­­haft­­­pflicht­ver­sicherung sichert Sie hier um­­fassend und individuell ab.

Zur Beratung

Wie sich eine Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung für Sie aus­zahlt

Als Unternehmer oder Selbstständiger sind Sie zum Schaden­ersatz verpflichtet, wenn Sie bei Ihrer beruflichen Tätigkeit einen Vermögens­schaden verursachen. Fallbeispiele aus der Praxis:

Handelsunternehmen

Ein großer Lebensmittelhändler äußert unzutreffend, dass von einem Produkt ein Schaden für die Endverbraucher ausgeht.  Dies führt zu Umsatzeinbußen beim Hersteller des Produkts. Schaden: in Höhe der Umsatzeinbuße

Hotel & Gastronomie

Ein Hotel­gast wird verspätet geweckt. Er versäumt hierdurch einen wichtigen Termin und ein Geschäfts­abschluss kommt aufgrund Verärgerung des Vertrags­partners nicht zustande. Schaden: Abwehr­anspruch wahr­scheinlich

Pflege & Gesundheit

Der medizinische Dienst ver­säumt eine zu­gesagte ärzt­liche Be­scheinigung zur Vor­lage beim Lebens­­ver­sicherer der Patientin. Der Lebens­ver­sicherungs­­ver­trag kommt nicht zu­stande. Der Patientin ent­steht ein Vermögens­­schaden. Schaden: 500.000 Euro

Dienstleister

Ein Medien­berater plant eine Werbe­kampagne für eine Bank. Dabei verwendet der Berater ein Zitat eines Politikers in einer Firmen­broschüre. Es stellt sich jedoch heraus, dass der Politiker nie die Zustimmung dafür erteilt hat. Er fordert die Einstellung der Kampagne. Die Bank klagt nun wegen Schädigung des Images und entgangenen Gewinnen, da die Kampagne nicht wie geplant eingesetzt werden kann. Schaden: 1.000.000 Euro
 

IT-Unternehmen

Durch einen Fehler eines IT-Beraters wird die gesamte Kunden­daten­bank eines Kunden gelöscht. Mit Hilfe von alten Unterlagen müssen die Daten nun aufwändig neu manuell eingegeben werden. Der Kunde hat Recht auf die Erstattung der Kosten des dadurch entstandenen erheblichen Mehr­aufwands. Schaden: 50.000 Euro

Freiberufler

Während eines Prozesses unterlaufen dem Anwalt mehrere Form­fehler, darunter eine Einreichungs­frist, die er übersieht. Das Unternehmen, durch das er beauftragt wurde, verliert daher den Prozess und verklagt die Kanzlei auf Schaden­ersatz. Schaden: 220.000 Euro (Streit­wert zzgl. Prozess­kosten)

Büro & Verwaltung

Der Haus­verwalter treibt offene Wohn­geld­ansprüche von säumigen WEG-Mitgliedern nicht ein, worauf die Ansprüche verjähren. Die WEG fordert von ihm Schaden­ersatz in Höhe der verjährten Ansprüche. Schaden: 20.000 Euro

Verbände & Vereine

Ein Musik­verein äußert sich abfällig über die musikalischen Fähig­keiten eines fremden Solisten. Dieser erhält daraufhin weniger Engagements. Schaden: 5.000 Euro

Zur Beratung

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Alle Informationen im Über­blick

Die SV ver­sichert Personen, die eine ver­waltende, beratende oder gut­achter­liche Tätig­keit aus­üben, wie bei­spiels­weise Rechts­anwälte, Notare, Steuer­berater, Ver­eine, Ver­bände, Über­setzer, Werbe­agenturen, Sach­verständige, Stiftungen und Wohnungs­unter­nehmen. Mit der SV Ver­mögens­schaden­haft­pflicht­ver­sicherung können Sie gegen Schaden­ersatz­an­sprüche, die sich aus der gesetz­lichen Haft­pflicht für Ver­mögens­schäden er­geben, ab­sichern. Somit sind Sie vor finanziellen Folgen aus Berufs­versehen ge­schützt. Häufige Schaden­fälle in der Ver­mögens­schaden­haft­pflicht­ver­sicherung: Nicht­einhalten von Fristen Fehler­hafte Beratungen bzw. Falsch­beratungen Fehler bei der Material­beschaffung Schaden­ersatz auf­grund von Ver­jährung von Mit­glieds­bei­trägen So individuell wie die Tätig­keiten der einzelnen Unter­nehmen sind, so individuell sind auch die je­weiligen Schadens­zenarien. In einem Beratungs­termin er­mittelt die SV ge­meinsam mit Ihnen Ihren konkreten Ab­sicherungs­bedarf.
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