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Frau mit Brille

Sparkassen-Kommunalrente

Wer sich um die Gemeinschaft verdient macht, verdient eine sichere Rente

Abfedern des sinkenden Versorgungsniveaus der gesetzlichen Rente Bindung und Gewinnung von Beschäftigten Geringer Verwaltungsaufwand durch digitales Tool SV bAV Manager Ihre Ansprechpartner

Sparkassen-Kommunalrente: Das We­sentliche zusammengefasst

Viele der rund 2,6 Millionen Beschäftigten im kommunalen öf­fent­li­chen Dienst haben trotz Absicherung durch die Zu­satz­ver­sorgungskasse (ZVK) eine Versorgungslücke. Durch die Spar­kas­sen-Kommunalrente haben Sie als Arbeitgeber im kom­mu­nalen öffentlichen Dienst jetzt die Möglichkeit, Ihren Beschäftigten bei der Schließung dieser Lücke ganz einfach zur Seite zu stehen.

Mit flexiblen Beitragsmodellen und hoher Planungssicherheit ist die Sparkassen-Kommunalrente eine starke Ergänzung für Ihre Personalstrategie. Vertrauen Sie auf die langjährige Erfahrung der SV SparkassenVersicherung im öffentlichen Sektor und sorgen Sie für die Zukunft Ihrer Belegschaft vor.

Zur Beratung

Die Sparkassen-Kommunalrente im Überblick

Sie können freiwillig den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung zahlen, solange der Tarifvertrag noch keine Regelung vorsieht. Die Sparkassen-Kommunalrente ist die betriebliche Altersvorsorge für den kommunalen öffentlichen Dienst – und damit eine genauso notwendige wie sinnvolle Er­gän­zung der bestehenden Zusatzversorgungskasse. Sie als Arbeitgeber haben mit der Sparkassen-Kom­mu­nal­rente die Möglichkeit, Ihre Beschäftigten mit einer attraktiven betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zu belohnen und so zu einem wichtigen Bestandteil der Alterssicherung für Ihre Beschäftigten beizutragen. Das Beste: Mit wenig Aufwand können Sie die tarifvertraglichen An­for­derungen erfüllen, gegebenenfalls Sozialabgaben sparen und sich bestehenden und potenziellen Beschäftigten gegenüber als attraktiver Arbeit­geber präsentieren.

Vorteile der Sparkassen-Kommunalrente

Erfüllung tarifvertraglicher Anforderungen Anreize für die Entgeltumwandlung der Beschäftigten Abfedern des sinkenden Versorgungsniveaus der gesetzlichen Rente Verringerung der Versorgungslücke Bindung und Gewinnung von Beschäftigten Sonderkonditionen ab der 1. Person In der Regel einfache Antragsabwicklung Gegebenenfalls Einsparung von Sozialabgaben Geringer Verwaltungsaufwand durch digitales Tool SV bAV Manager

So rechnet sich die Sparkassen-Kommunalrente

Unverbindliches vereinfachtes Beispiel, das veranschaulicht, wie man mit der Sparkassen-Kommunalrente dank Entgelt­um­wand­lung profitiert: Beschäftigter im öffentlichen Dienst, 30 Jahre alt, Steuerklasse I, Bruttoeinkommen derzeit 2.800 Euro. Es werden 100 Euro monatlich in die Sparkassen-Kommunalrente eingezahlt. Der Beschäftigte verzichtet auf 55,51 Euro und spart damit 100 Euro monatlich! Dafür erhält er 83,91 Euro garantiert (bzw. 188,25 Euro mit Überschüssen) lebenslang monatlich brutto ausgezahlt. Alternativ gibt es eine einmalige brutto Kapitalabfindung mit 67 Jahren in Höhe von 37.631,00 Euro garantiert (bzw. 84.423,00 Euro mit Überschüssen).* * Es handelt sich hierbei um eine Modellrechnung mit der für das Jahr 2024 gültigen Überschussbeteiligung und einer konstanten Wertentwicklung der Indexbeteiligung von 4%. Diese Leistungen können nicht garantiert werden. Sie sind nur als Beispiel anzusehen. Zur Beratung

Durchführungswege

Für die Sparkassen-Kommunalrente gibt es zwei unterschiedliche Durchführungswege, die Sie für Ihre Beschäftigten wählen können: die Direktversicherung und die Unterstützungskasse. Egal für welche Lösung Sie sich als Arbeitgeber entscheiden: Alle zwei bieten Ihren Beschäftigten im kommunalen öffentlichen Dienst je nach Situation steuerliche Vorteile und ggf. die Ersparnis von Sozialabgaben. Welche Variante sich am besten für Sie und Ihre Beschäftigten eignet, hängt von Ihren individuellen Zielen und Wünschen ab. Ihre persönlichen Ansprechpartner beraten Sie gerne hierzu.

Ein Rundum-Betreuungspaket für Sie und Ihre Beschäftigten

Einfache Einrichtung der notwendigen Durch­füh­rungs­we­ge Einfachste Online-Vertragsverwaltung für Ihre Per­so­nal­ab­tei­lung Einheitliche Kommunikation an Ihre Beschäftigten Individuelles Beratungsgespräch für jeden Ihrer Beschäftigten Zur Beratung

FAQ - Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Sparkassen-Kommunalrente

Die Beratung übernehmen speziell geschulte Berater für betriebliche Altersvorsorge in der Sparkassen-Finanzgruppe. Dabei wird den Besonderheiten des öffentlichen Dienstes ein besonderes Augenmerk geschenkt. Die Beantragung erfolgt mit Unterstützung der Spezialisten für betriebliche Altersvorsorge. Sämtliche Schritte werden im Vorfeld mit Ihnen besprochen und auch unter Berücksichtigung Ihrer betrieblichen Besonderheiten festgelegt, damit der bürokratische Aufwand sich auf das absolute Minimum beschränkt. Die Sparkassen-Kommunalrente hat keinerlei Berührungspunkte mit Ihrer Bilanz. Die Beiträge sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die Pflichtbeiträge bleiben in unveränderter Höhe bestehen. Bei einer Direktversicherung fallen generell keine PSVaG-Sicherungsgebühren an. Sofern Sie als Arbeitgeber nicht insolvenzfähig sind (zum Beispiel als Körperschaft des öffentlichen Rechts), fallen auch bei der Unterstützungskasse keine Sicherungsgebühren an. Die Versicherer sind als Träger der Sparkassen-Kommunalrente mehrfach gegen Ausfall abgesichert: Sie unterliegen der staatlichen Aufsicht, sind Mitglied eines der größten Finanzverbunde der Welt und darüber hinaus Mitglied der Protektor Lebensversicherungs-AG, des staatlichen Sicherungsfonds der Lebensversicherungsunternehmen. Da die Unterstützungskasse die Versorgungsleistungen ausschließlich durch Abschluss deckungsgleicher Rückdeckungsversicherungen finanziert, gelten diese Schutzmechanismen mittelbar auch für die Unterstützungskasse. In der Direktversicherung haben Sie keine Aufwände; die Versteuerung erfolgt im Rahmen der Einkommensteuererklärung Ihres Beschäftigten auf Grundlage einer von uns vorgenommenen Rentenbezugsmitteilung. In der Unterstützungskasse kommt dagegen das Lohnsteuerabzugsverfahren zum Tragen. Sie haben die Wahl, ob Sie die Auszahlung der Renten selbst vornehmen oder die Leistungsauszahlung inklusive Abführung der Lohnsteuer und Verbeitragung der Leistungen in der Sozialversicherung zu attraktiven Konditionen auf die Unterstützungskasse übertragen möchten.
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