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Maschinenversicherung - Zwei Männer vor Maschine

Maschinen­versicherung

Für Teammitglieder aus Stahl

Im Schadens­fall erstatten wir Ihnen die notwendigen Kosten für die Bereit­stellung einer Ersatz-/Miet­maschine Es besteht eine umfangreiche Vorsorge­versicherung Die Maschinen­versicherung der SV können sowohl Betreiber als auch Eigen­tümer maschineller Anlagen abschließen Zur Beratung

Maschinenversicherung: Das Wesent­liche zusammengefasst

Maschinen sind oftmals das Herz eines Unternehmens. Selbst scheinbar kleine Ursachen können finanziell große Wirkung entfachen. Und nicht immer hat man alle Gefahren im Griff. Die Maschinen­versicherung der SV gibt es sowohl für stationäre als auch für fahrbare oder transportable Maschinen.
  • Bei Schäden bis zu 5.000 Euro ist ein sofortiger Reparatur­beginn möglich
  • Bei finanzierten Maschinen können Sie das GAP-Risiko mitversichern
  • Bei stationären Maschinen sind auch die Werkzeuge und Werk­stücke mitversichert
Zur Beratung

SV MaschinenPolice: Die Versicherung mit Technologiefortschritt

Unser Schutz für stationäre Maschinen

Im Zuge der immer stärkeren Auto­mati­sierung von Produktions­­pro­zessen werden die Maschinen­­parks immer größer und teurer. Der Aus­fall durch Re­paratur und der not­wendige Maschinenersatz kann schnell zu einem finanziellen Eng­pass führen. Mit der Maschinen­­ver­sicherung der SV be­rück­sichtigen wir den Techno­logie­fort­schritt sowie Ihren An­spruch auf Flexi­bili­tät im Produkt­­auf­bau - und das zu einem attraktiven Preis-Leistungs-Ver­hältnis.

Unser Schutz für fahrbare und transportable Maschinen

Fahrbare oder transportable Maschinen sind aufgrund ihres flexiblen Einsatzes verstärkt Risiken ausgesetzt. Und auch die technische Ausstattung solcher Arbeits­maschinen wird qualitativ immer hochwertiger und somit auch teurer. Mit der Maschinen­­ver­sicherung der SV berücksichtigen wir den Technologie­fortschritt sowie Ihren Anspruch auf Flexibilität im Produkt­aufbau. Und das Ganze zu einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis.

Wie sich eine Maschinen­versicherung für Sie aus­zahlt

Je leistungs­fähiger ein Gerät, desto komplizierter und meist auch empfindlicher ist es. In Deutschland tritt durch­schnittlich alle zehn Minuten ein versicherter Maschinen­schaden ein. Fall­beispiele aus der Praxis:

Handelsunternehmen

Ein Gabel­stapler kippt durch unvorsichtiges Rückwärts­fahren um. Schaden: 35.740 Euro.

Handwerk & Gewerbe

Über Nacht wird auf einer Baustelle ein Bagger entwendet. Schaden: 74.920 Euro.

Verarbeitende Betriebe

Durch einen Bedienungs­fehler an einer CNC-Maschine kommt es zu einer Kollision zwischen Werk­stück und Werk­zeug. Die Geometrie wird dabei verstellt und muss wieder hergestellt werden. Schaden: 9.520 Euro.

Hotel & Gastronomie

Das Schneid­werk des Aufsitz­rasenmähers wird durch eine Unachtsamkeit stark beschädigt. Schaden: 1.500 Euro.

Landwirte

In das Mäh­werk des Mäh­dreschers gelangt versehentlich ein Fremd­körper. Das Mäh­werk ist stark beschädigt und muss ausgetauscht werden. Schaden: 7.500 Euro.

Maschinen­versicherung: Alle Informationen im Über­blick

Die Maschinenversicherung der SV können sowohl als Betreiber oder Eigentümer maschineller Anlagen abschließen. Die Maschinenversicherung der SV für stationäre Maschinen Versicherungsschutz besteht gegen unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden), die insbesondere entstehen können durch (in Folge von): Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel Zerreißen infolge Fliehkraft Überdruck oder Unterdruck Sturm, Frost oder Eisgang Innere Unruhe Die Maschinenversicherung der SV für fahrbare oder transportable Geräte Versicherungsschutz besteht gegen unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden), die insbesondere entstehen können durch (in Folge von): Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen Wasser-, Öl- und Schmiermittelmangel Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben, Überschwemmung Innere Unruhe Diebstahl (mit abweichendem Selbstbehalt) Alternative Deckungsvarianten im Rahmen einer Kasko-Deckung oder Maschinen-Teil-Versicherung sind möglich. Die Maschinenversicherung der SV für stationäre Maschinen Versichert werden können betriebsfertige stationäre Maschinen, maschinelle Einrichtungen und sonstige technische Anlagen von Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben. Die Sachen sind versichert, solange sie sich betriebsfertig auf dem im Versicherungsschein genannten Betriebsgrundstück innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befinden. Sie bleiben auch dann versichert, wenn die Betriebsfertigkeit z.B. wegen einer Revision, Überholung oder Instandhaltung unterbrochen ist. Die Maschinenversicherung der SV für fahrbare oder transportable Geräte Versichert werden können alle Baugeräte und Zusatzgeräte sowie sonstige fahrbare und transportable Maschinen mit wechselndem Einsatzort.   Maschinenversicherung der SV für stationäre Maschinen Nicht versichert sind Schäden u.a. durch: Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten Kriegsereignisse jeder Art Kernenergie, nukleare Strahlung, radioaktive Substanzen Erdbeben, Überschwemmung und Hochwasser dauernde Betriebseinflüsse (Verschleiß) Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung (optional erweiterbar) Korrosion Maschinenversicherung der SV für fahrbare oder transportable Geräte Nicht versichert sind Schäden u.a. durch: Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten Kriegsereignisse jeder Art Kernenergie, nukleare Strahlung, radioaktive Substanzen dauernde Betriebseinflüsse (Verschleiß) Die korrekte Höhe der Versicherungssumme ist enorm wichtig, damit Sie im Schadensfall die entsprechende Entschädigung erhalten. Die Festlegung der Versicherungssumme erfolgt auf dieser Basis: Für fabrikneue Maschinen/Anlagen gilt der Anschaffungswert gemäß Kaufvertrag Für gebrauchte Maschinen/Anlagen gilt der Anschaffungswert, der dem Neuzustand zum Zeitpunkt des Abschlusses
des Versicherungsvertrages entspricht
In beiden Fällen sind die Bezugskosten (z. B. Kosten für Verpackung, Fracht, Zölle, Montage) mit zu berücksichtigen Versicherungssumme und Beiträge werden jährlich auf Basis der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Indexzahlen der Lohn- und Preisentwicklung angepasst
Im Teilschadensfall  werden die schadenbedingten Wiederherstellungskosten ersetzt. Das sind neben den Lohnkosten auch die Kosten für Ersatzteile sowie weitere Kosten, die aufgewendet werden müssen, um die beschädigte Maschine instand zu setzen. Im Totalschadensfall   bei stationären Maschinen: wird der Neuwert (Versicherungswert) ersetzt. Dafür darf der Zeitwert nicht unter 40 % des Versicherungswertes liegen und die Wiederbeschaffung muss innerhalb von zwei Jahren durchgeführt werden. Ansonsten erfolgt eine Zeitwertentschädigung. bei transportablen Maschinen: wird der Zeitwert der Maschine ersetzt. Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich des Wertes des Altmaterials den Zeitwert übersteigen. Die Entschädigung im Totalschadensfall beträgt mindestens 50 % des Neuwertes (Versicherungswert). Werden als Folge eines Schadens auch Verschleißteile ausgewechselt, so erfolgt ein Abzug für die Abnutzung. Die Ersatzleistung wird jeweils um den Wert des Altmaterials und den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt.

Zeit ist Geld!
Damit Sie bei einem kleinen Schaden keine längeren Ausfallzeiten haben, können Sie - sofern der Schaden voraussichtlich 5.000 Euro nicht übersteigt - die Schadensbehebung sofort veranlassen. Nur eine Kleinigkeit ist zu beachten:
Wird mit der Reparatur des Schadens sofort begonnen, sind die nicht reparierbaren, beschädigten Teile zur Beweissicherung aufzubewahren. Das Schadensbild muss nachvollziehbar dokumentiert werden.
Tauschen Sie versicherte Maschinen aus oder rüsten Sie diese auf, erhöht sich evtl. Ihre Versicherungssumme. Hierfür haben Sie bei uns automatisch Versicherungsschutz über die Vorsorge- und Investitionsklausel. Sie müssen lediglich innerhalb der ersten 3 Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres Ihr Maschinenverzeichnis prüfen und uns die Veränderungen mitteilen. Eine sofortige Meldung ist nur erforderlich, wenn Sie zusätzliche Maschinen anschaffen oder die Ersatzinvestitionen 100.000 Euro je Maschine bzw. 250.000 Euro je Vertrag überschreiten. Wir verzichten auf einen Regress gegen Betriebsangehörige und Dritte - ausgenommen Wartungsfirmen -, die mit Ihrer Einwilligung die versicherten Maschinen bedienen oder mit ihnen umgehen. Von dem Regressverzicht ausgenommen sind Schäden durch Vorsatz und/oder Schäden, für die Entschädigung aus einer Haftpflichtversicherung beansprucht werden kann. Wird nach einem Teilschadensfall eine versicherte Maschine repariert und gegen eine Ersatz-/Mietmaschine vorübergehend ausgetauscht, so haben Sie bei uns auch Versicherungsschutz für die zur Verfügung gestellte Ersatz-/Mietmaschine bis zur Versicherungssumme der zu reparierenden Maschine, max. 250.000 Euro. Die notwendigen Kosten für die Bereitstellung einer Ersatz-/Mietmaschine ersetzen wir für Reparaturen, die länger als 1 Woche und bis maximal 4 Wochen dauern, je Versicherungsfall bis max. 10.000 Euro. Die GAP-Deckung kann für finanzierte Maschinen optional vereinbart werden. In diesen Fällen ersetzen wir bei einem Totalschaden die Restschuld aus einem bestehenden Kredit- oder Leasingvertrag zur Finanzierung der versicherten Maschine. Die ursprüngliche Versicherungssumme bildet dabei die Obergrenze der Entschädigung.
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