Sichern Sie sich auf Ihrem Weg in die Selbstständigkeit ab
Gerade für Existenzgründer ist eine ausreichende Absicherung besonders wichtig. Als eigenständiger Unternehmer müssen Sie das finanzielle Risiko oftmals alleine tragen. Wir begleiten Sie auf dem Weg in die Selbstständigkeit und bieten Ihnen passgenaue Versicherungslösungen für Ihren individuellen Bedarf an. Außerdem stellen wir Ihnen wichtige Informationen und Hinweise rund ums Thema Existenzgründung zur Verfügung.
Damit ein Schadensfall nicht das Aus bedeutet - das sollten Existenzgründer absichern
Inventarversicherung
Ertragsausfallversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung
SV Kfz-Kleinflottenversicherung
Elektronikversicherung
Betriebliche Altersvorsorge
Rund um die Existenzgründung - auch darüber sollten Sie sich Gedanken machen
Die Gründung eines Unternehmens ist mit Hoffnungen und auch mit Risiken verbunden - nicht zuletzt finanzieller Art.
Ob Ihr Vorhaben, sich selbstständig zu machen, erfolgreich sein wird oder nicht, beginnt daher immer mit der Idee! Deshalb nehmen Sie sich genügend Zeit für die Ideenentwicklung oder Ideensammlung!
Denn egal ob eine plötzliche Eingebung unter der Dusche oder im Gespräch mit Freunden – aus einer Idee kann immer auch ein Funke überspringen, der den Kern für Ihr zukünftiges Unternehmen bildet.
Sie haben Ihre Geschäftsidee entwickelt. Jetzt gilt es, diese auch auf die Marktbedingungen hin zu überprüfen. Oberstes Ziel sollte es auch immer sein, dabei die potentiellen Kunden zu betrachten!
Dies ist dann der Fall, wenn Ihr Kunde von Ihrem bzw. durch Ihr Produkt
Eine gute Geschäftsidee und die entsprechenden Räumlichkeiten allein reichen nicht aus, um das Unternehmen auf dem Markt zu etablieren und sich gegen potenzielle Mitbewerber durchzusetzen. Eine gute Einschätzung und einen Überblick über die Markverhältnisse, in die Sie mit Ihrer neuen Geschäftsidee stoßen, ist ebenfalls eine unbedingte Voraussetzung für den Erfolg Ihrer Existenzgründung.
Darüber hinaus müssen Sie die Kunden auch auf Ihr neues Unternehmen aufmerksam machen!
Ein weiteres wichtiges Kriterium für die Existenzgründung ist die Auswahl eines geeigneten Standortes. Den richtigen Standort zu finden hängt von vielen Faktoren ab:
Zur Auswahl des richtigen Standortes und der richtigen Räumlichkeiten gehört auch die Geschäftsausstattung. Überlegen Sie sich genau, wie viele Maschinen sie benötigen werden, wie hoch die Anschaffungskosten sein werden, was Sie zusätzlich noch an Inventar benötigen.
Im Konzept, auch Business- oder Unternehmensplan, legen Sie fest, was es über Ihr Unternehmen zu sagen gibt. Wie detailliert Sie das aufsetzen, hängt vom Kapitalbedarf ebenso ab wie von der Unternehmensgröße und den Umständen Ihrer Existenzgründung. Je ausführlicher Ihr Businessplan allerdings ist, desto weniger Ärger haben Sie später bei Verhandlungen. Und desto klarer werden Ihnen Ihre Ideen und Ziele selbst.
Aber auch nach der Existenzgründung spielt er eine Rolle: Wenn Sie weitere Investitionen planen, einen Kapitalgeber suchen, eine Krise bewältigen müssen oder ein Rating benötigen. Vorgeschrieben ist er sogar bei drohender Insolvenz.
Bei dieser Rechtsform trifft der Unternehmer selbst alle geschäftsrelevanten Entscheidungen autonom. Im Gegenzug trägt er auch für alle seine Entscheidungen (auch Fehlentscheidungen) alleine das Risiko.
Wichtig: Der Inhaber einer Einzelunternehmung haftet gegenüber seinen Gläubigern mit seinem gesamten Vermögen (also auch mit seinem Privatvermögen).
Bei dieser Rechtsform steht die Leitungsbefugnis den Gesellschaftern gemeinschaftlich zu.
Wichtig: Zur Gründung einer BGB-Gesellschaft kann nur dann geraten werden, wenn zwischen den einzelnen Gesellschaftern eine sehr feste Vertrauensbasis vorherrscht. Anderenfalls sind Streitigkeiten (auch juristischer Art) geradezu vorprogrammiert.
Was die Finanzierungsbasis einer offenen Handelsgesellschaft betrifft, so ist diese stets abhängig von der Finanzdecke der einzelnen Gesellschafter. Wenn vertraglich nichts anders geregelt ist, so erfolgt die Gewinnverteilung auf die einzelnen Gesellschafter nach Köpfen, wobei zuvor die Kapitaleinlage der einzelnen Gesellschafter mit einem festgesetzten Zinssatz verzinst wird.
Daraus resultiert auch die Regelung der Leitungsbefugnis, die regelmäßig beim Komplementär liegt. Eine extreme Haftungsbeschränkung liegt immer dann vor, wenn in einer KG die Funktion des Komplementärs eine GmbH (siehe weiter unten) übernimmt. Eine solche Konstruktion hat unter bestimmten Umständen zwar steuerliche Vorteile, sie wird jedoch (wegen der Haftungsbeschränkung) von Kreditgebern nicht selten kritisch beäugt.
Ein zentraler Punkt für Sie als Existenzgründer liegt in der Finanzierung Ihrer Pläne. Worauf Sie achten sollten, zeigen wir Ihnen.
Die nachfolgende Übersicht gibt Ihnen einen groben Überblick über die öffentlichen Förderprogramme. Sie zeigt die wichtigsten Programme und soll einen Anreiz zur detaillierten Suche bieten.
Zum 01. August 2006 wurden die Ich-AG und das Überbrückungsgeld zum neuen Förderinstrument, dem Gründerzuschuss, zusammengefasst. Über die Voraussetzungen und die Förderungsdauer- und Höhe können Sie sich hier informieren.
Daher lohnt es sich, im Voraus eine Liste mit den notwendigen Behördengängen zusammenzustellen, damit Sie auf dem Wege Ihrer Existenzgründung nicht etwas Wesentliches vergessen.
Sie können einen handwerklichen Betrieb nur führen, wenn Sie bei der zuständigen Handwerkskammer eingetragen sind. Dort werden Sie in die sogenannte Handwerksrolle eingetragen.
Die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit müssen Sie beim Gewerbeamt anmelden. Und wo? Bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Gemeindebehörde.
Empfehlung: Teilen Sie Ihrem Finanzamt persönlich mit, dass Sie ein Gewerbe gründen und beantragen Sie auch gleich die Zuteilung einer Steuernummer.
Auch beim Arbeitsamt müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden. Sie erhalten eine Betriebsnummer, die in die Versicherungsnachweise Ihrer Arbeitnehmer eingetragen wird.
Klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder dem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, ob Versicherungspflicht besteht.
Die Bestimmungen des Steuerrechts sind nicht immer leicht zu durchschauen. Professionelle Hilfe durch einen Steuerberater kann Ihnen Arbeit und Ärger ersparen.
Die Gründung Ihres Unternehmens müssen Sie auch Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft anzeigen. Diese ist u. a. zuständig für die Unfallversicherung Ihrer Mitarbeiter.
Ihr zu gründendes Unternehmen benötigt mit Sicherheit Strom, Wasser usw. und produziert unter Umständen Müll und Abwässer etc. Aus diesem Grund sollten Sie sich möglichst frühzeitig mit einem Versorgungsunternehmen in Verbindung setzen, um diese Dienstleistungen rechtzeitig zur Gründung Ihres Unternehmens zu erhalten.
Auf Ihrem Marsch durch die Institutionen sollten Sie auch den Gang zu Ihrem zuständigen Postamt nicht vergessen. Hier können Sie bei Bedarf ein Postfach anmieten oder eine Postvollmacht für Mitarbeiter erteilen.