Directors & Officers-Versicherung: Das Wesentliche zusammengefasst
In verantwortungsvollen Positionen müssen Entscheidungsträger in Unternehmen stets die richtigen Entscheidungen treffen. Zeitdruck und mögliche Fehlinformationen können jedoch zu Fehlentscheidungen führen. Besonders Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsratsmitglieder tragen bei Fehlern hohe finanzielle Risiken, da Gesetzesänderungen wie strengere Compliance-Vorschriften ihre Haftung verschärfen.
Daher werden Führungskräfte zunehmend mit Schadenersatzklagen konfrontiert. Die D&O-Versicherung (Directors & Officers-Versicherung) bietet Schutz in solchen Fällen. Unternehmen schließen diese Versicherung typischerweise für ihre Organmitglieder ab, um finanzielle Risiken aus deren beruflicher Tätigkeit abzusichern.
Vereinfachte Risikoprüfung
Wer entscheidet, der haftet.
Pflichtverletzungen von Managern
Innenhaftung
Außenhaftung
Nicht immer sieht man die Gefahr, wie Beispiele aus der Praxis zeigen:
Haftung für unternehmerische Fehlentscheidungen
Der Geschäftsführer einer GmbH tätigt Warenkreditgeschäfte mit einem Unternehmen, ohne dessen Kreditwürdigkeit ausreichend zu prüfen. Durch Insolvenz des Warenabnehmers entsteht der GmbH ein erheblicher Vermögensschaden. Für die Haftung des Geschäftsführers kommt es darauf an, ob dieser seinen unternehmerischen Entscheidungsspielraum überschritten und damit pflichtwidrig gehandelt hat.
Organisationsfehler
Der Vorstand einer AG beschließt die Einstellung von Wachpersonal zum Schutz der Verwaltungsgebäude. Einer der Wachleute unterstützt Einbrecher, indem er diesen die Pläne der Gebäude verschafft. Die Personalabteilung hatte es versäumt, bei der Einstellung des Wachmannes ein polizeiliches Führungszeugnis zu verlangen. Eine entsprechende Anweisung des Vorstandes an die Personalabteilung existierte nicht.
Nicht überwacht
Bei der Betriebsprüfung eines mittelständischen Unternehmens werden Fehlbeträge in erheblicher Höhe festgestellt. Die weitere Untersuchung ergibt, dass der Leiter der Buchhaltung über Jahre Geldbeträge in unterschiedlicher Höhe auf eigene Konten abgezweigt hat. Der Geschäftsführung wird vorgeworfen, den langjährigen Mitarbeiter nicht ausreichend überwacht zu haben.
Steuerfalle
Ein Unternehmen deklariert geldwerte Vorteile für Mitarbeiter unzureichend. Die Geschäftsführung hat von den geleisteten geldwerten Vorteilen keine Kenntnis. Erst im Rahmen einer Lohnsteuerprüfung fallen die Versäumnisse auf: Aus Lohnsteuer und Sozialversicherung ergeben sich Nachforderungen in Höhe von 50.000 Euro. Zusätzlich erhebt der Fiskus einen Säumniszuschlag. Dieser wird gegenüber der Geschäftsführung geltend gemacht.
Subvention verpasst
Der Geschäftsführer eines Betriebes beantragte öffentliche Subventionen für ein Bauprojekt. Noch bevor die Subventionen schriftlich genehmigt wurden, veranlasst er den Baubeginn. Dabei verlässt er sich auf die mündliche Zusage eines Behördenmitarbeiters. Der Zuschuss wird jedoch verwehrt, da mit dem Bau bereits begonnen wurde. Der Geschäftsführer soll nunmehr dafür einstehen.
Auch Aufsichtsräte haften
Der Vorstand begeht gravierende Sorgfaltspflichtverletzungen. Trotzdem kündigt der Aufsichtsrat diesen nicht. Der Vorstand führt rechtswidrige Finanztransaktionen durch.<br> Bei den Vorstandsmitgliedern wird vom Aufsichtsrat jedoch kein Regress genommen.