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Betriebliche Krankenversicherung 3 Menschen in Lagerhalle

Betriebliche Kranken­versicherung

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Unser Tarif und Informationen

Wie gehen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervorteile bei einer bKV Hand in Hand?

Arbeitgebervorteile

Bestehende und potenzielle Mitarbeiter begeistern: Arbeitgeber mit einer betrieblichen Krankenversicherung werden von Ihren Mitarbeitern deutlich häufiger weiter­empfohlen. Die Fluktuation sinkt nachweislich. Maßgeschneiderte Absicherung: Mit unseren attraktiven Tarifen finden wir Lösungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Und das bereits ab 5 Mitarbeitern. Steuern sparen: Die Arbeitgeber-Beiträge sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Zusätzlich können diese als Sachbezug bis zu einer Freigrenze von 50 Euro pro Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei sein. Wir empfehlen, sich hierzu steuerlich beraten zu lassen. Einfache Verwaltung: Mit unserem Firmenkundenportal verwalten Sie ihre betriebliche Krankenversicherung bequem und zeitsparend online. Beitragsbefreiung in entgeltfreien Zeiten: Eine Beitrags­befreiung wegen Inan­spruch­nahme von Eltern- oder Pflege­zeit, Sonder­urlaub/ Frei­stellung aus persön­lichen Gründen (Sabbatical/ Betreuung Ange­höriger) oder Arbeits­un­fähig­keit nach Ende des gesetz­lichen Anspruchs auf Entgelt­fort­zahlung im Krankheits­fall ist möglich. Während der Beitrags­befreiung, die für die Dauer von maxi­mal 36 Monaten möglich ist, genießt der Mit­arbeiter weiter­hin vollen Versicher­ungs­schutz.

Mitarbeitervorteile

Absicherung auf Privatpatienten-Niveau: Ob bei Vorsorgeuntersuchungen, im Krankenhaus oder bei ambulanten Behandlungen, eine Absicherung auf Privatpatienten-Niveau bietet erlebbare Vorteile. Keine Gesundheitsprüfung notwendig: Bei einer arbeitgeber­voll­finanz­ierten bKV ist für den einzelnen Mit­arbeiter weder eine Gesund­heits­prüfung not­wendig, noch gibt es Warte­zeiten. Die Mit­arbeiter können Leistungen sofort in Anspruch nehmen. Mitversicherung von Familienangehörigen: Familienange­hörige können gegen eigenen Beitrag ebenfalls von dem bKV-Leistungs­spektrum profi­tieren und sich zu günstigen Konditionen, gege­benen­falls auch ohne Gesund­heits­prüfung, ihren indivi­duellen Versicher­ungs­schutz zusammen­stellen. Versicherungsschutz individuell aufstocken: Arbeitnehmer können je nach Tarif ihren Versicherungsschutz individuell im Privatkundenportal "MeineUKV" aufstocken, um z.B. noch mehr Leistungen bei Zahnersatz zu erhalten. Digitale Gesundheitsservices: Zusätzlich zu unseren ambulanten und stationären Leistungen bieten wir im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung drei digitale Gesundheitsservices, die Ihnen helfen, gesund zu bleiben.
Es handelt sich um Tarifauszüge (Stand: 01.2025). Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Tarife. Zur Beratung

Die häufigsten Kunden­fragen zur betrieb­lichen Kranken­versicherung

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine Krankenzusatzversicherung, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern als zusätzliche betriebliche Leistung bietet. Hierbei schließt der Arbeitgeber mit einem privaten Krankenversicherer einen Versicherungsvertrag (Gruppenvertrag) für seine Belegschaft ab. Der Arbeitgeber finanziert die Versicherung und zahlt die Beiträge. Die Arbeitgeberbeiträge für eine bKV stellen derzeit einen Sachbezug dar und sind bis zu einer Freigrenze von 50 Euro pro Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei. Für den Arbeitgeber stellen die betrieblich veranlassten Beiträge zur bKV sowie eine ggf. übernommene Pauschalsteuer und übernommene Sozialversicherungsbeiträge Betriebsausgaben dar, die steuerlich abzugsfähig sind. Grundsätzlich haben Sie als Arbeitgeber gemäß der im Vertrag enthaltenen Bestimmungen die Möglich­keit, die betriebliche Krankenversicherung innerhalb der entsprechenden Fristen zu kündigen. Inwieweit die durch die bKV entstandene Zusage an die Mitarbeiter zurückgenommen werden kann, hängt unter anderem von der Art und Weise der innerbetrieblichen Umsetzung ab. Gern beraten wir Sie hierzu im Detail in einem Gespräch. Vereinbaren Sie jetzt ein Beratungsgespräch. Ihr neuer unbefristet angestellter Arbeitnehmer muss innerhalb von zwei Monaten ab Beschäftigungsbeginn, beziehungsweise nach Ablauf der Probezeit, in der betrieblichen Krankenversicherung angemeldet werden. Familienangehörige können gegen eigenen Beitrag ebenfalls von dem bKV-Leistungsspektrum profitieren und sich zu günstigen Konditionen, gegebenenfalls auch ohne Gesundheitsprüfung, ihren individuellen Versicherungsschutz zusammenstellen. Ist jedoch eine Gesundheitsprüfung erforderlich hängt die Mitversicherung vom Ergebnis der Gesundheitsprüfung ab. Zur Familie zählen der Ehepartner oder der Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft sowie Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Mitarbeiter, die aufgrund des Renteneintritts Ihr Unternehmen verlassen, können den Versicherungsschutz zu bKV-Konditionen fortführen. Der vorherige Arbeitgeberanteil zur betrieblichen Krankenversicherung muss dann vom Mitarbeiter übernommen werden. Falls einer Ihrer Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt, kann er sich innerhalb von zwei Monaten dafür entscheiden, die betriebliche Krankenversicherung zu Einzelvertragskonditionen fortzuführen. Fortan trägt er die Kosten seiner Absicherung selbst und erhält den Versicherungsschutz ohne erneute Gesund­heits­prü­fung.

Dokumente & Dateien

zum Download

bKV Imagebroschüre
Produktgruppenprospekt bKV Arbeitnehmer
Produktblatt bKV Arbeitgeber (5 bis 9 Mitarbeiter)
Produktblatt bKV Arbeitgeber

Unser betrieblicher Kranken­versicherer

Bayerische Beamtenkrankenkasse AG
Maximilianstraße 53
D-80530 München
­HRB: 111650 Registergericht München
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