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Bauarbeiter vor Gebäude

Bauleistungs­versicherung

Große Bauprojekte erfordern zuverlässige Partner

Umfassender Schutz aller Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile für den Roh- und Aus­bau oder für den Umbau Absicherung von Einrichtungsgegenständen und Außenanlagen Schutz vor unvorhergesehenen Schäden durch Naturereignisse, Vandalismus und Diebstahl Zur Beratung

Bauleistungsversicherung: Das We­sentliche zusammengefasst

Bei einem Neu- oder Um­bau läuft nicht immer alles nach Plan. Schnell kann es zu Zwischen­fällen kommen, die Ihr Bau­vorhaben gefährden und die Kosten in die Höhe treiben können. Hier greift die Bau­leistungs­versicherung der SV SparkassenVersicherung.

Die SV Bauleistungsversicherung schützt Ihr Bauvorhaben vor unvorhergesehenen Beschädigungen und Zerstörungen. Versichert sind alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile, die während des Roh- und Ausbaus oder Umbaus benötigt werden. Zusätzlich deckt der umfassende Schutz der SV Einrichtungsgegenstände und Außenanlagen ab. Bei Schäden übernehmen wir die Kosten für die Wiederherstellung. Vertrauen Sie auf die SV SparkassenVersicherung für eine sichere Bauphase und optimale Absicherung.

Zur Beratung

Wie sich eine Bauleistungs­versicherung für Sie auszahlt - Fall­beispiele aus der Praxis

Um den Betrieb zu vergrößern, wird ein neues Fertigungs­gebäude errichtet. Noch während der Bau­arbeiten wird durch eine fehlerhaft verpresste Frisch­wasser­leitung das Gebäude unter Wasser gesetzt. Der bereits eingebrachte Anhydrite­strich muss inkl. Dämmung vollständig entfernt und neu verlegt werden. Schaden: 45.000 Euro.

Ein Hotel­betrieb saniert das Gebäude, indem u.a. neue Fenster eingebaut werden. Bei den Innen­aus­bau­arbeiten werden durch Flex­arbeiten mehrere Scheiben so beschädigt, dass sie ausgetauscht werden müssen. Schaden: 5.000 Euro.

Bauleistungs­versicherung: Alle Informationen im Über­blick

Versichert werden können alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile für den Roh- und Ausbau oder für den Umbau als wesentliche Bestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände und Außenanlagen (ohne Gartenanlagen und Pflanzungen) des bezeichneten Gebäudes (z.B. Wohnhaus, Verwaltungsgebäude, Schulen etc.). Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe, Baugrund und Bodenmaßen, Schadensuchkosten, zusätzliche Aufräumungskosten im Totalschadensfall und Altbauten können durch besondere Vereinbarung mitversichert werden. Die Grunddeckungen für Baugrund und Bodenmaßen, Schadensuchkosten und zusätzliche Aufräumungskosten sind im Tarif enthalten. Unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen, die zulasten des Bauherren oder eines der beauftragten Unternehmer gehen. Diese können z.B. verursacht werden durch: Höhere Gewalt, ungewöhnliche oder außergewöhnliche Naturereignisse (Hochwasser, sofern vereinbart) Böswillige Handlungen dritter Planungs- und Berechnungsfehler, Konstruktions-, Material und Ausführungsfehler (nur Folgeschäden!) Diebstahl fest verbundener versicherter Bestandteile Glasbruchrisiko (bis Bauende) Im Schadensfall übernehmen wir alle Kosten, die aufgewendet werden müssen, um die Schadenstätten aufzuräumen und einen Zustand wiederherzustellen, der dem Zustand unmittelbar vor Eintritt des Schadens technisch gleichwertig ist - unter Abzug des vereinbarten Selbstbehalts.  Bei Schäden, die zulasten eines versicherten Unternehmers gehen, werden 90 % der vereinbarten Preise für Baustoffe und für Lohnkosten der ortsübliche Satz ersetzt. Folgende Sachen sind beispielsweise nicht mitversichert: Maschinelle Einrichtungen für Produktionszwecke Kleingeräte und Handwerkzeuge Fahrzeuge aller Art Akten, Zeichnungen und Pläne Gartenanlagen und Pflanzen Bestimmte Schadenereignisse sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen: Mängel der versicherten Lieferungen und Leistungen sowie sonstiger versicherter Sachen Verluste von versicherten Sachen, die nicht mit dem Gebäude fest verbunden sind Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Schäden, die entstehen durch: Vorsatz des Versicherungsnehmers, der mitversicherten Unternehmen oder dessen Repräsentanten Normale Witterungseinflüsse, mit denen wegen der Jahreszeit und der örtlichen Verhältnisse gerechnet werden muss Normale Wasserführung oder normale Wasserstände von Gewässern Brand, Blitzschlag oder Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung (hierfür ist eine separate Feuerrohbauversicherung abzuschließen) Kriegsereignisse jeder Art, Innere Unruhen, Streik, Aussperrung oder Verfügung von hoher Hand Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen Als Versicherungssumme gelten die Herstellungskosten für das gesamte versicherte Bauvorhaben einschließlich der Stundenlohnarbeiten, der Eigenleistungen des Bauherrn und des Neuwertes der Baustoffe und Bauteile sowie hierfür anfallende Kosten für Anlieferung und Abladen. Einrichtungsgegenstände zählen nur zur Versicherungssumme, wenn diese fest mit dem Gebäude verbunden sind. Ist der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt, so ist die Umsatzsteuer einzubeziehen. Nicht zur Versicherungssumme gehören Grundstücks-, Erschließungskosten und Baunebenkosten wie Makler-, Architekten- und Ingenieurgebühren, Finanzierungskosten und behördliche Gebühren.
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