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Mitarbeiterin zeigt Zusammensetzung der Betriebsrente

Alters­vorsorge für Mit­arbeiter

Steuer­er­sparnisse Er­füllung Rechts­anspruch auf Ent­gelt­um­wandlung Geringer Ver­waltungs­­auf­wand Bindung qualifizierter Mitarbeiter Schutz vor Finanzierungs­­risiken und individuelle Ver­­sicherungs­­lösungen Zur Beratung

Alters­vorsorge für Mit­arbeiter: Das Wesentliche zusammengefasst

Im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter ist die betriebliche Altersvorsorge ein wichtiges Instrument. Denn gerade in Zeiten des Fachkräftemangels reicht ein gutes Gehalt allein nicht mehr aus um qualifizierte Mitarbeiter zu finden und vor allem langfristig an das Unternehmen zu binden. Kein Wunder, dass eine Betriebsrente in deutschen Großunternehmen bereits zu den üblichen Sozialleistungen gehört. Trotzdem haben aus Sicht des Gesetzgebers noch zu wenige Arbeitnehmer eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge. Deshalb schreibt er seit 2019 einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 % vor. Nutzen Sie diese Verpflichtung aktiv, um sich als Arbeitgeber zu präsentieren, der Verantwortung für die Absicherung seiner Mitarbeiter übernimmt. Zur Beratung

Warum ist es für Sie und Ihre Mitarbeiter so attraktiv, über Ihren Betrieb vorzusorgen?

Wenn Sie Ihrem Mitarbeiter das Bruttogehalt um 100 Euro erhöhen möchten, müssen Sie mindestens 130 Euro investieren. Beim Mitarbeiter kommen davon allerdings nur 50 Euro an. Für's Sparen im Alter bleibt Ihrem Mitarbeiter daher nur wenig Geld übrig.

Durch die Betriebsrente erhalten Sie beide einen Mehrwert: Ihr Mitarbeiter kann aus den 50 Euro netto einen dreifach so hohen Sparbeitrag für die Betriebsrente generieren – mit Ihrem Arbeitgeber-Zuschuss, der Umwandlung der VL, der Steuer- und Sozialversicherungsersparnis.

Für Sie als Arbeitgeber ist dieses Modell mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden, denn Ihr Zuschuss finanziert sich aus Ihrer Sozialversicherungsersparnis.

Finanzierungs­möglichkeiten für die Alters­vorsorge für Mit­arbeiter

Es gibt ver­­schiedene Finanzierungs­­möglich­­keiten für die be­­triebliche Alters­­vorsorge. Sie können sich frei ent­­scheiden, ob Sie die Finanzierung ganz oder teil­­weise über­­nehmen möchten oder ob die Finanzierung durch eine Ent­­gelt­­umwandlung er­folgen soll.
Entgeltumwandlung mit Arbeitgeberzuschuss gemäß Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Finanzierung der Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer Kostenneutrale Weitergabe der Steuer- und Sozialversicherungsersparnis des Arbeitgebers in Höhe von 15% des Entgeltumwandlungsbetrages Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung sowie der Anforderungen des BRSG Hinweis: Im Tarifvertrag können abweichende Regelungen zum Arbeitgeberpflichtzuschuss vereinbart sein. Gerne beraten Sie unsere Experten hierzu. Arbeitgeberfinanziert Sie übernehmen die Finanzierung für den bAV-Vertrag Ihrer Mitarbeiter Sie profitieren von einer Steuerersparnis
- die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind als Betriebsausgaben abzugsfähig
Sie stärken die Bindung Ihrer  qualifizierten Mitarbeiter
Teilweise arbeitgeberfinanziert Setzt sich aus einem Arbeitnehmer- und einem Arbeitgeberbeitrag zusammen Beitrag des Mitarbeiters resultiert aus der Entgeltumwandlung, Ihr Beitrag wird dabei hinzugerechnet Durch Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse aus der Entgeltumwandlung, günstige Möglichkeit höhere Zuschüsse zu gewähren und so die Mitarbeiterfindung und -bindung stärken
Ge­stalten Sie die be­trieb­liche Alters­vor­sorge ge­meinsam mit Ihren Mit­arbeitern. Wir haben alle Lösungen für Sie im Port­folio - von der Direkt­ver­sicherung, über die Pensions­kasse, Unter­stützungs­kasse bis ­hin zum be­trieblichen Gesamt­ver­sorgungs­system. Zur Beratung
Die Versorgung für Ihre Arbeit­nehmer aus einer Hand - das betriebliche Gesamt­versorgungs­system über die SV Es ärgert Sie, dass Ge­­halts­­­er­­­höhungen durch staat­­­liche Ab­­­gaben ver­­­puffen? Wir sorgen dafür, dass jeder Euro bei Ihren Mit­­­arbeitern an­kommt. Informieren Sie sich jetzt über die zah­­lreichen Vor­­teile des betrieblichen Gesamt­­ver­­sorgungs­­systems der SV! Zum betrieblichen Gesamtversorgungssystem Berufsunfähigkeitsversicherung in der bAV Heben Sie sich vom Mitbewerber ab - Das betriebliche Gesamtversorgungssystem der SV bietet Ihnen genau die richtigen Werkzeuge!
Ein wesentlicher Bestandteil ist die SV Berufs­unfähigkeits­versicherung POWERed by betriebliche Altersvorsorge (bAV). 
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Alters­vorsorge für Mit­arbeiter: Alle Informationen im Über­blick

Seit 2002 kann jeder Ihrer in der gesetz­­lichen Renten­­ver­­sicherung pflicht­­ver­­sicherte Arbeit­­nehmer gemäß § 1a BetrAVG die Ent­­gelt­um­wandlung in eine An­wart­­schaft auf bAV von Ihnen ver­langen. Auch gering­­fügig Be­­schäftigte haben einen An­spruch darauf. Dabei sind die Bei­­träge bis zu 4% der Bei­trags­­be­messungs­­grenze in der Renten­­ver­sicherung steuer- und sozial­­ver­sicherungs­­frei (§ 3 Nr. 63 EStG). Als Arbeit­­geber geben Sie die Richtung vor und können für Ihre Mit­­arbeiter ein individuelles Ver­­sorgungs­­konzept für die Ent­­gelt­­um­­wandlung ent­­wickeln. Welcher der Wege oder welche Kombi­­nation sinn­voller­­weise ge­­wählt wird, ent­­scheidet sich nach Größe und Struktur der Beleg­­schaft und nach Ihrer Be­reit­­schaft, neben der Ent­gelt­­um­­wandlung, misch­finanzierte oder arbeit­­geber­­finanzierte Konzepte zu wählen. Senkung von Sozial­­abgaben und Steuern Re­duzierung von Haftungs­­risiken Professionelles Personal­­management: Bindung und Moti­­vation der Mit­­arbeiter, Ver­­besserung des Arbeits­­klimas, Er­­höhung der Produktivität der Mit­­arbeiter Attraktiver Arbeit­­geber – die Rolle als für­­sorgender Unter­­nehmer wird stärker wahr­­ge­nommen. Mit dem passenden Lösungs­konzept unter­stützen Sie dauer­­haft und nach­­haltig die strategische Aus­­richtung Ihres Unter­­nehmens.
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