Tipps für Sparfüchse:
1. Fahranfänger sparen Geld mit der Zweitwagenregelung
Haben eure Eltern ein Auto? Dann fragt nach, ob sie euren Pkw als Zweitwagen anmelden können. Dadurch umgeht ihr den Start in der Schadenfreiheitsklasse 0 und ihr beginnt mit mindestens SF-Klasse ½ oder günstiger. Wenn ihr unfallfrei bleibt, erhöht sich Jahr für Jahr der Rabatt und lässt sich nach ein paar Jahren auf euch übertragen.
2. Familienbonus
Alternativ könnt ihr den Familienbonus nutzen. Damit könnt ihr euer Auto von Anfang an auf euren Namen versichern. Jedoch müsst ihr bei der Versicherung eurer Eltern einsteigen. Ihr bekommt dann die SF-Klasse ½.
3. Schadenfreiheitsrabatt übertragen
Einen noch höheren Rabatt bekommt ihr, wenn ihr die Schadenfreiheitsklasse von einem Familienmitglied übertragen bekommt. Das jedoch ist eher die Ausnahme als die Regel. So können sich zum Beispiel Lebenspartnerinnen begünstigen oder auch Verwandte (Eltern / Kinder, Großeltern / Enkel). Es können aber immer nur so viele schadenfreie Jahre übertragen werden, wie ihr bereits den Führerschein besitzt. Habt ihr also zum Beispiel erst drei Jahre den Führerschein, könnt ihr maximal SF-Klasse 3 übernehmen – auch wenn eure Eltern etwa in SF-Klasse 25 sind.
Aber Achtung: Weil beim Übertragen der Schadenfreiheitsklasse der Rabatt für einen selbst nicht mehr gilt, lehnen viele Eltern erstmal ab. Schon eher springen hier Großeltern ihren Enkelkindern bei. Das ist vor allem dann interessant, wenn Oma und Opa nicht mehr Auto fahren wollen oder können. Der Schadenfreiheitsrabatt bleibt nämlich bis zu 10 Jahre nach Abmeldung eines Fahrzeugs erhalten. Aber Achtung: Übertragen lassen auf eine andere Person könnt ihr diesen jedoch nur innerhalb von 12 Monaten nach Abmeldung.
4. Nutze die SF-Klassen von Rollern und Motorrädern
Ihr könnt nicht nur die SF-Klassen von einem Auto auf das andere übertragen, sondern auch von Motorrad oder Roller auf ein Auto. Dabei muss es sich mindestens um einen Roller ab 50 Kubikzentimeter handeln. Auch wenn eure Eltern vor einigen Jahren ein Motorrad oder Ähnliches versichert hatten, könnt ihr deren Rabatt übernehmen. Aber auch hier gilt, dass ihr nur innerhalb von 12 Monaten aus einem ruhenden Vertrag auf eine andere Person übertragen könnt.
Ihr könnt immer die Schadenfreiheitsrabatte zwischen Fahrzeugen tauschen. Wenn ihr etwa bereits mit dem Motorrad etliche schadenfreie Jahre gesammelt habt, ist dies eine gute Ausgangslage für den Tausch. Die Rabattstaffel für Motorräder ist nämlich nicht so lang wie die von Autos. Sie geht aktuell nur bis zur SF-Klasse 20 und verläuft deutlich flacher: So fängt sie in der Klasse 0 auch bereits bei 90 Prozent in der Kfz-Haftpflichtversicherung an, nach einem schadenfreien Jahr sinkt der Beitragssatz auf 50 Prozent.
5. Begleitetes Fahren
Wer schon mit 17 Jahren seinen Führerschein macht, kann am begleiteten Fahren teilnehmen und damit seine Versicherungsbeiträge senken. Denn Teilnehmende dieses Programm verursachen viel weniger Unfälle als Fahranfänger ohne dieses Programm. Viele Kfz-Versicherungen geben euch deshalb dafür einen Bonus.
6. Das richtige Auto wählen
Auch die Wahl eures Autos hat Einfluss auf die Höhe der Prämie. Versicherungen stufen Kfz-Modelle nach ihrer jährlichen Schadensbilanz in sogenannte Typklassen ein. Je mehr Schäden von einem bestimmten Fahrzeugtyp verursacht werden, desto ungünstiger die Einstufung – und desto höher die Prämie. Typische Anfängerautos haben daher häufig ungünstige Typklassen.
7. Freiwillige Versicherungsbausteine klug wählen
Die bis hierhin betrachteten Bausteine betreffen ausschließlich die Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus könnt ihr euch freiwillig für eine Teil- oder Vollkaskoversicherung entscheiden. Die Teilkasko springt ein, wenn ihr unverschuldet einen Schaden habt, beispielsweise durch Brand, Blitzschlag oder Überschwemmung. Aber auch im Fall des Diebstahles oder bei Wildunfällen greift die Teilkasko-Versicherung. Die Vollkasko-Versicherung kommt darüber hinaus auch für Schäden an eurem eigenen Fahrzeug auf, für die ihr selbst verantwortlich seid.
Ob sich der Abschluss einer Vollkaskoversicherung für das erste eigene Auto lohnt, lässt sich nicht pauschal beantworten und hängt im Wesentlichen vom Alter und Wert eures Fahrzeuges ab. Fahranfänger verursachen zwar öfter Unfälle, wenn ihr jedoch ein Auto mit geringem Restwert fahrt, müsst ihr abwägen, ob die Vollkasko-Versicherung mit ihren hohen Versicherungsprämien auch wirtschaftlich ist.
8. Selbstbeteiligung prüfen
Selbst wenn ihr euch für die teurere Variante der Vollkaskoversicherung entscheidet, könnt ihr die Prämie durch ein paar kluge Schachzüge senken. Lasst euch dann von eurer Versicherung ausrechnen, wie sich die Prämie verändert, wenn ihr beispielsweise 300 oder 500 Euro Selbstbeteiligung vereinbart. Hier könnt ihr mit den Beträgen jonglieren, um für euch das beste Preis-, Leistungsverhältnis auszuloten. Bedenken solltet ihr, dass ihr diesen Selbstbehalt auch für jeden Schadenfall aufbringen müsst. Viele verzichten zumindest in der Teilkasko auf die Selbstbeteiligung.
9. Werkstattbonus mitnehmen!
Manche Versicherungen bieten sogenannte Werkstatttarife an, die einiges preiswerter sind als die nicht gebundenen Prämien. Empfehlenswert ist dieser Tarif dann, wenn euer Wagen nicht mehr an die Markenwerkstatt gebunden ist. In der Regel ist das dann der Fall, wenn die Garantie erloschen ist. Beim Werkstatttarif der SV übernimmt diese im Schadensfall eine Lotsenfunktion und vereinbart den Termin für euch mit der geprüften Partnerwerkstatt.
10. Das Auto in der ersten Jahreshälfte anmelden
Um im folgenden Jahr in eine günstigere SF-Klasse eingestuft werden zu können, muss der Versicherungsvertrag mindestens sechs Monate laufen. Sofern es möglich ist, sollten Fahranfänger ihr Auto daher in der ersten Jahreshälfte versichern.
11. Kleine Schäden selbst übernehmen
Bei geringfügigen Blechschäden ist es mitunter günstiger, den Schaden selbst zu übernehmen und so eine Rückstufung in eine höhere SF-Klasse zu vermeiden. Denn auch, wer in SF-Klasse 0 fährt, kann zurückgestuft werden. Dafür gibt es extra die SF-Klasse M (für Malus).