Was deckt die Privathaftpflicht nicht ab?
Versicherte erhalten keine Leistungen für Schäden, die sie selbst erleiden oder die sie sich gegenseitig zufügen. Ausgeschlossen vom Schutz der Haftpflichtversicherung sind zum Beispiel Vertragsverpflichtungen (wie der Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens) oder Geldstrafen und Bußgelder. Das gilt auch für Schäden, die
- vorsätzlich herbeigeführt
- durch ein Kraftfahrzeug (dafür gibt es die Kfz-Haftpflicht)
- durch den Gebrauch eines Wasser- oder Luftfahrzeugs verursacht wurden (auch hier gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen).
Wie lange sind Kinder mitversichert?
Solange die Kinder zur Schule gehen oder sich noch in ihrer ersten ununterbrochenen Ausbildung oder im ersten Studium befinden, sind sie über die Privathaftpflicht der Eltern mitversichert. Der Versicherungsschutz gilt auch, wenn die Kinder nicht mehr zu Hause leben. Sobald die Ausbildung abgeschlossen ist, wird es Zeit für einen eigenen Versicherungsvertrag. Das gilt vor allem dann, wenn die Kinder nicht mehr zu Hause wohnen. Leben die Kinder noch zuhause, werfen Sie bitte einen Blick in Ihren Vertrag, denn im Familientarif sind grundsätzlich alle Personen mitversichert, die in häuslicher Gemeinschaft leben.
Was sollten Eltern beim Versicherungsabschluss bedenken?
Kinder gelten erst mit sieben Jahren als schuld- beziehungsweise deliktfähig. Im Straßenverkehr sind Kinder sogar erst ab einem Alter von zehn Jahren für ihr Handeln verantwortlich. Eltern haften also nicht, wenn ihre deliktunfähigen Kinder Schäden verursachen, weshalb auch die Haftpflicht in diesen Fällen nicht zur Zahlung verpflichtet ist. Eltern können sich aber nach einem Tarif umsehen, in dem deliktunfähige Kinder mitversichert sind, um Konflikte zu vermeiden. Die SV bietet übrigens so einen Einschluss an.