• Private Haftpflichtversicherung - jetzt günstig absichern

    Kluger Schutz für die Familie

Haftpflichtversicherung: Warum es nicht ohne geht und gegen was sie schützt

Wer sich und seine Familie vor den vielen Alltagsrisiken umfassend schützen will, braucht eine private Haftpflichtversicherung. Sie versichert das finanzielle Risiko, das nach einem Schaden auf den Verursacher oder die Verursacherin zukommen kann. Die Privathaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Das sind die häufigsten Fragen rund um die Haftpflichtversicherung.

Private Haftpflichtversicherung - Kind malt auf Sofa

Mit dem richtigen Versicherungsschutz Freundschaften retten

Stellen Sie sich vor, Sie besuchen Freunde, die Stimmung ist gut. Ihr kleiner Sohn oder Ihre kleine Tochter spielt im Wohnzimmer und malt mit bunten Stiften. Dabei wird auch das Sofa Ihrer Freunde bemalt. Laut Gesetz sind Kinder bis 7 Jahren nicht deliktfähig und die Freunde bleiben auf dem Schaden sitzen. Die Freundschaft steht auf dem Spiel, wenn Sie darauf beharren und den Schaden nicht wieder gut machen. In guten Haftpflichtversicherungen sind Schäden, die von kleinen Kindern verursacht werden, abgedeckt. Mit dem richtigen Versicherungsschutz im Rücken, können Sie also Freundschaften erhalten. Die SV bietet übrigens so einen Einschluss an.

Prüfen Sie Ihren bestehenden Versicherungsschutz

Sie haben bereits eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen? Dann schauen Sie, ob der Schutz noch zu Ihrer derzeitigen Lebenssituation passt und ob sich nicht vielleicht eine Police mit besseren Versicherungsbedingungen finden lässt. Achten Sie auf eine ausreichende Deckung. Die SV bietet Deckungssummen von bis zu 75 Millionen Euro. Bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Haftpflichtversicherung. Sie helfen Ihnen auch bei der Auswahl des für Sie passenden Tarifs.

Die Vorteile einer privaten Haftpflichtversicherung

  • Kleiner Beitrag bei hoher Absicherung
  • Schutz für die ganze Familie
  • Prüft kostenlos Ansprüche Dritter
  • Wehrt unberechtigte Ansprüche auf Schadenersatz ab
  • Leistungen gelten auch im Ausland

14 Fragen und Antworten rund um die Haftpflichtversicherung

Warum geht es nicht ohne eine Haftpflichtversicherung?

Wer anderen einen Schaden zufügt, sei es durch Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn, muss dafür geradestehen. Denn laut Gesetz ist nämlich jede einzelne Person dazu verpflichtet, für Schäden aufzukommen, die durch ihn oder sie selbst verursacht wurden. Im schlimmsten Fall haftet der Verursacher oder die Verursacherin mit Haus- und Grundbesitz, mit dem Bankguthaben, Lohn und Gehalt. Sogar auf eine spätere Erbschaft oder einen Lottogewinn kann zugegriffen werden.
Private Haftpflichtversicherung der SV - Statista Grafik mit zusätzlichen Haftpflichtrisiken

Ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht?

Nein, eine gesetzliche Pflicht besteht bei der Haftpflichtversicherung nicht, auch wenn der Abschluss einer Privathaftpflicht dringend zu empfehlen ist. Daneben gibt es allerdings einige Gebiete, auf denen der Abschluss einer Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist, beispielsweise wenn Sie privat eine Drohne fliegen wollen. In bestimmten Bundesländern ist auch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde zwingend vorgeschrieben und Auto- und Motorradfahrer und -fahrerinnen müssen eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen.
 

Was deckt eine Haftpflichtversicherung ab?

Eine Privathaftpflicht versichert Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der oder die Versicherte anderen aus Versehen zufügt. Auch grobe Fahrlässigkeit ist mitversichert. Schäden, die absichtlich verursacht werden, sind allerdings ausgeschlossen. Die Privathaftpflichtversicherung bietet Versicherten und ihren Familien Schutz vor Schadenersatzansprüchen. Dabei leistet sie mehr als bloß Ersatz für den materiellen Schaden. Zunächst prüft die Privathaftpflicht, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz überhaupt besteht. Die Haftpflichtversicherung wehrt Schadenersatzansprüche ab, die unbegründet sind. Kommt es in so einem Fall zum Rechtsstreit mit der Person, die Anspruch auf Schadenersatz stellt, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Die Haftpflichtversicherung bietet somit bei unberechtigten Haftungsansprüchen eine Art „passiven“ Rechtsschutz.

Welche Kosten werden bei der Haftpflichtversicherung übernommen?

Folgende Kosten sind abgedeckt:

  • die Kosten der Wiederherstellung bzw. des Ersatzes der beschädigten Gegenstände
  • die Kosten für Folgeschäden wie zum Beispiel einen Nutzungsausfall

Bei verletzten Personen:

  • Bergungskosten
  • Behandlungskosten
  • Verdienstausfall
  • Umbaukosten von Wohnung oder Haus
  • oft auch Schmerzensgeld oder bei bleibenden Schäden lebenslange Rente

Was deckt die Privathaftpflicht nicht ab?

Versicherte erhalten keine Leistungen für Schäden, die sie selbst erleiden oder die sie sich gegenseitig zufügen. Ausgeschlossen vom Schutz der Haftpflichtversicherung sind zum Beispiel Vertragsverpflichtungen (wie der Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens) oder Geldstrafen und Bußgelder. Das gilt auch für Schäden, die
- vorsätzlich herbeigeführt
- durch ein Kraftfahrzeug (dafür gibt es die Kfz-Haftpflicht)
- durch den Gebrauch eines Wasser- oder Luftfahrzeugs verursacht wurden (auch hier gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen).

Wie lange sind Kinder mitversichert?

Solange die Kinder zur Schule gehen oder sich noch in ihrer ersten ununterbrochenen Ausbildung oder im ersten Studium befinden, sind sie über die Privathaftpflicht der Eltern mitversichert. Der Versicherungsschutz gilt auch, wenn die Kinder nicht mehr zu Hause leben. Sobald die Ausbildung abgeschlossen ist, wird es Zeit für einen eigenen Versicherungsvertrag. Das gilt vor allem dann, wenn die Kinder nicht mehr zu Hause wohnen. Leben die Kinder noch zuhause, werfen Sie bitte einen Blick in Ihren Vertrag, denn im Familientarif sind grundsätzlich alle Personen mitversichert, die in häuslicher Gemeinschaft leben. 

Was sollten Eltern beim Versicherungsabschluss bedenken?

Kinder gelten erst mit sieben Jahren als schuld- beziehungsweise deliktfähig. Im Straßenverkehr sind Kinder sogar erst ab einem Alter von zehn Jahren für ihr Handeln verantwortlich. Eltern haften also nicht, wenn ihre deliktunfähigen Kinder Schäden verursachen, weshalb auch die Haftpflicht in diesen Fällen nicht zur Zahlung verpflichtet ist. Eltern können sich aber nach einem Tarif umsehen, in dem deliktunfähige Kinder mitversichert sind, um Konflikte zu vermeiden. Die SV bietet übrigens so einen Einschluss an.

Gilt der Schutz auch im Ausland?

Die private Haftpflichtversicherung gilt weltweit, der Schutz ist allerdings begrenzt auf bis zu fünf Jahren, je nach Anbieter und Vertrag. In der EU gilt meist keine zeitliche Befristung für die Gültigkeit der Privathaftpflicht. Tipp: Sprechen Sie vor dem Auslandsaufenthalt auf jeden Fall mit Ihrem Versicherer, so sind Sie auf der sicheren Seite.

Auf welche Einschlüsse sollte noch geachtet werden?

Gute Haftpflichtversicherungen beinhalten auch eine Schadenersatzausfall-Deckung. Denn, fügt Ihnen jemand einen Schaden zu, der die Kosten dafür nicht schultern kann, weil er selbst keine Haftpflicht hat, springt Ihre Versicherung ein. Auch sollten Sie darauf achten, ob Schlüsselverlust, im privaten Rahmen oder im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit miteingeschlossen ist. Der Verlust kann den Austausch einer kompletten Schließanlage nach sich ziehen. Die SV bietet den Einschluss dieser Risiken an.

Sind Haustiere in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert?

Schäden, die durch gezähmte Kleintiere wie Katzen, Meerschweinchen oder Wellensittiche entstehen, übernimmt die private Haftpflichtversicherung des Halters. Wer privat hingegen einen Hund oder ein Pferd hält, für den reicht der Schutz der Privathaftpflicht nicht aus. Für diese Tiere gibt es eigenständige Haftpflichtversicherungen.

Sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten mitversichert?

Ehrenamtliche Tätigkeiten sind in der Regel in der Privathaftpflicht mitversichert. Nicht versichert sind beispielsweise öffentlich-hoheitliche Positionen wie etwa Bürgermeister oder Laienrichter oder wenn es sich um ein soziales oder wirtschaftliches Ehrenamt mit beruflichem Charakter wie Betriebs- oder Personalrat handelt. Lesen Sie hier mehr über das Ehrenamt.
Übrigens: Einige Berufe benötigen auch eine eigene Versicherung wie etwa Ärztinnen und Ärzte, Notarinnen und Notare, Steuerberater und Steuerberaterinnen sowie Wirtschafts- oder Steuerprüfer- und -innen. Sie müssen eine Berufshaftpflicht-Police abschließen.

Brauche ich für meinen Heizöltank eine extra Versicherung?

Nicht unbedingt, denn die können schon in der Privathaftpflicht abgedeckt sein. Ein Blick in die Bedingungen lohnt sich, beispielsweise ist in der Top-Deckung der SV ein Heizöltank im selbst bewohnten Ein- bzw. Zweifamilienhaus dabei. Fakt ist, wer mit Öl heizt, trägt eine große Verantwortung. Öltanks haben oft ein Fassungsvermögen von mehreren Tausend Litern. Sickert Öl aus den Tanks und verseucht das Grundwasser, können die Rettungsmaßnahmen und die Folgeschäden schnell mehrere 100.000 Euro kosten. Deshalb ist eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung unverzichtbar.

Sind Flugdrachen und Drohnen über die Privathaftpflicht abgesichert?

Aufgrund der steigenden Beliebtheit von Drohnen ist die Absicherung von Drohnen bei vielen Versicherern möglich. Teilweise sind sie bereits bedingungsgemäß abgesichert, ohne dass Sie etwas tun müssen. Bei der SV sind Drohnen übrigens bis zu einem Gewicht von fünf Kilogramm in der Haftpflichtversicherung versichert, je nachdem für welche Deckungsstufe Sie sich entscheiden.

Wie sieht es mit Ruder- und Paddelbooten aus?

Die private Haftpflichtversicherung deckt Schäden durch die Benutzung von Ruderbooten, Paddelboote oder Kanus. Auch geliehene oder gemietete Segelboote oder Surfbretter sind mit abgedeckt.
 
Quellen: sparkasse.de/gdv.de/finanztip.de/aufsichtspflicht

25.09.2024

Andrea Ott und Stefanie Rösch

Kontakt in die Redaktion

Die Autorinnen: Andrea Ott (links) und Stefanie Rösch aus der Unternehmenskommunikation der SV

onlinemagazin@sparkassenversicherung.de

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