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Privatkunden > Versicherungen > Rechtsschutz > Privat-Rechtsschutz

Ihr Privat-Rechtsschutz

Ärger mit dem Finanzamt, dem Online-Shop oder dem Reiseunternehmen? Wir bieten Ihnen Sicherheit in sämtlichen Bereichen Ihres privaten Lebens. Servicepaket inklusive: Profitieren Sie ab dem ersten Baustein von attraktiven Serviceleistungen (RadMobilSchutz, digitale Testamentsgestaltung u. v. m.)! Weitere Informationen finden Sie unter meinrecht.de.

Unser Tipp: Optimal abgesichert in allen Lebensbereichen sind Sie mit Ihrem privaten Rundum-Schutz oder Rundum-Schutz PLUS.

Mehr zum Privat-Rechtsschutz erfahren Sie in unserem Film

Beispiele für Ihren Privat-Rechtsschutz

Ihr Privat-Rechtsschutz schützt Sie zum Beispiel in folgenden Fällen:

  • Sie erwerben in einem Online-Shop ein Tablet. Trotz Zahlung erfolgt keine Lieferung. Sie möchten Ihr Geld zurückfordern.
  • Das Finanzamt hat bestimmte private Sonderausgaben nicht anerkannt. Sie wollen Einspruch einlegen und wenn nötig vor dem Finanzgericht klagen.
  • Ihr minderjähriges Kind wird in einem sozialen Netzwerk gemobbt. Da die Gegenseite nicht reagiert, benötigen Sie anwaltliche Hilfe, um die diskriminierenden Inhalte löschen zu lassen.
  • Ihr Antrag auf einen Kita-Platz für Ihr Kind wurde abgelehnt. Da Sie die Betreuung Ihres Kindes nicht anderweitig sicherstellen können, klagen Sie auf Zuweisung eines Kita-Platzes.
  • Sie sollen im Internet unerlaubt Filme heruntergeladen oder verbreitet haben und damit eine Urheberrechtsverletzung begangen haben. Wir übernehmen die Anwaltskosten bis zu 1.000 €.
  • Nach einem Sportunfall haben Sie bleibende Gesundheitsschäden. Sie möchten von Ihrer Unfallversicherung die Invaliditätssumme ausgezahlt erhalten, die Ihrer Ansicht nach Ihrem Verletzungsgrad entspricht. Da die Unfallversicherung dies ablehnt, möchten Sie Ihre Ansprüche auf dem Klageweg durchsetzen.

Versicherte Personen

  • Versicherungsnehmer*in
  • Ehepartner*in¹
  • Lebenspartner*in im selben Haushalt¹
  • Minderjährige Kinder¹
  • Minderjährige Enkelkinder in Obhut¹
  • Volljährige Kinder und Enkelkinder (unverheiratet, nicht in einer Lebenspartnerschaft lebend, bis zur ersten auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit)¹
  • Familienangehörige, die im selben Haushalt oder in der Einliegerwohnung leben¹
  • Eltern in einem Pflegeheim¹

Was zahlt Ihr Privat-Rechtsschutz?

Im Fall eines Rechtsstreits übernehmen wir für Sie die Kosten für Anwalt oder Anwältin, Gericht, vom Gericht bestellte Sachverständige und Zeugen oder Zeuginnen – und das mit unbegrenzter Versicherungssumme.

Leistungen im Überblick

Unseren Rechtsschutz können Sie nach Ihren Bedürfnissen aus den Lebensbereichen Privat, Verkehr, Haus und Wohnung sowie Beruf flexibel kombinieren. Der Grafik können Sie entnehmen, welche Leistungen für den jeweiligen Lebensbereich enthalten sind. Alle Einzelbausteine erhalten Sie auch besonders günstig im Komplettpaket.

  Privat-Rechtsschutz

Privat-Rechtsschutz
Verkehrs-Rechtsschutz

Verkehrs-Rechtsschutz
Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz

Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz
Berufs-Rechtsschutz

Berufs-Rechtsschutz

Rechtsschutz für telefonische Erstberatung 

Steuer-Rechtsschutz 

Straf-Rechtsschutz 

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz 

Schadenersatz-Rechtsschutz 

 

Sozial-Rechtsschutz 

 

Opfer-Rechtsschutz 

 

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht 

   

Disziplinar-/Standes-Rechtsschutz 

   

Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten 

     

Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht 

     

Spezial-Straf-Rechtsschutz für ehrenamtliche Tätigkeiten 

     

Rechtsschutz als Arbeitgeber von Hauspersonal 

     

Arbeits-Rechtsschutz für geringfügig Beschäftigte 

     

Beratungs-Rechtsschutz im Betreuungsrecht 

     

Cyber-Rechtsschutz inklusive: 

  • Rechtsschutz im Vertragsrecht
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Urheber-Rechtsschutz (Kostenübernahme bis 1.000 €)
  • Aktiver Straf-Rechtsschutz
     

Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen 

     

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz 

     

Arbeits-Rechtsschutz 

     

Spezial-Straf-Rechtsschutz für den beruflichen Bereich 

     

Aufhebungsvertrags-Rechtsschutz für Arbeitnehmer 

     

Arbeitgeberinsolovenz-Rechtsschutz (Kostenübernahme bis 1.000 €)

     

Serviceleistungen inklusive:

  • Digitale Testamentsgestaltung
  • Digitale Erstellung von Vorsorgeverfügungen (z. B. Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen)
  • Online-Rechtsberatung (per Chat)
  • RadMobilSchutz
  • CarSharingSchutz

 

 

Immer inklusive: MEINRECHT

Mit dem Rechtsservice MEINRECHT ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten rund um die Uhr sicher – telefonisch oder online unter meinrecht.de.

  • Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
    Wir prüfen sofort die Deckungsübernahme und schätzen die Erfolgsaussichten Ihres Rechtsschutzfalls ein. Unter meinrecht.de finden Sie außerdem Ratgeber zu wichtigen rechtlichen Themen sowie nützliche Mustervorlagen.
  • Telefonische Rechtsberatung
    Immer ohne Selbstbeteiligung: Auf Wunsch vermitteln wir Rechtsanwält*innen zur Erstberatung.² Für alle rechtlichen Fragen. Sogar, wenn Ihr Fall eigentlich gar nicht versichert ist.
  • Kanzlei-Empfehlung
    Gerne empfehlen wir Ihnen Rechtsanwält*innen in der Nähe Ihres Wohnorts. Alternativ können Sie sich natürlich an eine Kanzlei Ihrer Wahl wenden.
  • Mediation
    Vertragen statt streiten: Auf Wunsch vermitteln wir Mediator*innen für eine friedliche Konfliktlösung.
  • Servicepaket
    Unter meinrecht.de bieten wir Ihnen ein Servicepaket rund um die private Vorsorge und die Themen Beruf und Mobilität: inklusive RadMobilSchutz, digitaler Testamentsgestaltung und weiterer attraktiver Serviceleistungen.

SB-Bonus mit Zufriedenheitsgarantie

Ihre Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall reduziert sich um 150 €, wenn Sie sich für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei entscheiden.
Sollten Sie dort nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt oder einer Anwältin Ihrer Wahl wechseln. Wir tragen einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.

¹ Im Single-Rechtsschutz ist nur der Versicherungsnehmer bzw. die Versicherungsnehmerin versichert.
² Telefonische Erstberatung durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwält*innen für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.

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