• Haus-­ und Grundbesitzerhaftpflicht - Vater und Sohn spielen mit Hund

    Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht

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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht - Familie im Garten

Highlights der Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht

Mit der Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht-Versicherung sind Sie auf der sicheren Seite, wenn beispiels­weise ein Passant vor Ihrer Haustür stürzt und Sie für Kranken­­haus­aufent­­halt, Ver­­dienst­­­ausfall oder sogar Renten­­­zahlungen auf­­kommen müssen.

  • Absicherung bis zu 10 Millionen Euro
  • Absicherung von Bauvorhaben ohne Bausummenbegrenzung
  • Ausgezeichnete Schaden­regulierung
  • Kunden­naher Service

Zu den Versicherungsbedingungen

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht - Vater und Sohn spielen mit Hund

Highlights der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Mit der Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht-Versicherung sind Sie auf der sicheren Seite, wenn beispiels­weise ein Passant vor Ihrer Haustür stürzt und Sie für Kranken­­haus­aufent­­halt, Ver­­dienst­­­ausfall oder sogar Renten­­­zahlungen auf­­kommen müssen.

  • Absicherung bis zu 10 Millionen Euro
  • Absicherung von Bauvorhaben ohne Bausummenbegrenzung
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Tarifvarianten der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

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Empfehlung
TOP
KOMFORT
BASIS
Versicherungs­summen in Euro - Personen-, Sach- und Vermögens­schäden pauschal
10 Mio.
5 Mio.
3 Mio.
Anlagen regenerativer Energiegewinnung (Wind, Wasser, Sonne, Erde)
Ungleichbehandlung­ (Ansprüche aus Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz)
Öffentlich-rechtliche Ansprüche wegen Umweltschäden­ (bis 3 Mio. Euro)
Allmählichkeitsschäden (Einwirkung von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit, Niederschlägen)
Baumaßnahmen am versicherten Gebäude / auf dem versicherten Grundstück
bis 100.000 Euro
bis 50.000 Euro
Sachschäden durch häusliche Abwässer
Zisternenanlagen
Focus fairste Kundenberatung

FAQ – Die häufigsten Fragen und Antworten zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der SV

Wer benötigt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung?
  • Grund­sätzlich ist eine spezielle Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht-Versicherung für jeden Haus- und Grund­besitzer interessant. Zwar gibt es einige Risiken, die auch durch die private Haft­pflicht­versicherung abge­deckt werden, aber für folgende Objekte sollten Sie eine spezielle Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht-Versicherung ab­schließen:

    • ver­mietete Objekte
    • Mehr­familien­häuser
    • un­bebaute Grund­stücke

    Grund­sätzlich ist eine spezielle Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht-Versicherung für jeden Haus- und Grund­besitzer interessant. Zwar gibt es einige Risiken, die auch durch die private Haft­pflicht­versicherung abge­deckt werden, aber für folgende Objekte sollten Sie eine spezielle Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht-Versicherung ab­schließen:

    • ver­mietete Objekte
    • Mehr­familien­häuser
    • un­bebaute Grund­stücke
Was bedeutet Verkehrssicherungspflicht?
  • Als Haus- und Grund­stücks­eigen­tümer haben Sie die Ver­pflichtung alles zu tun, damit niemand durch Ihr Eigen­tum zu Schaden kommt. Diese Verkehrs­sicherungs­pflicht um­fasst z. B.

    • die Räum- und Streu­pflicht
    • das Sichern von losen Dach­ziegeln oder Ästen
    • das Reparieren einer defekten Außen­beleuchtung

    Als Haus- und Grund­stücks­eigen­tümer haben Sie die Ver­pflichtung alles zu tun, damit niemand durch Ihr Eigen­tum zu Schaden kommt. Diese Verkehrs­sicherungs­pflicht um­fasst z. B.

    • die Räum- und Streu­pflicht
    • das Sichern von losen Dach­ziegeln oder Ästen
    • das Reparieren einer defekten Außen­beleuchtung
Brauche ich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung auch für unbebaute Grundstücke?
  • Sie können ein unbe­bautes Grund­stück bis 2.000 qm Grund­fläche über die private Haft­pflicht­versicherung ver­sichern. Weitere oder größere Grund­stücke sollten über eine Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht-Versicherung abge­sichert werden.

    Sie können ein unbe­bautes Grund­stück bis 2.000 qm Grund­fläche über die private Haft­pflicht­versicherung ver­sichern. Weitere oder größere Grund­stücke sollten über eine Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht-Versicherung abge­sichert werden.

Brauche ich auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung, wenn ich keine Miete verlange oder Verwandte mit im Haus wohnen?
  • Als Haus- und Grund­stücks­eigen­tümer haften Sie für Schäden, die Dritten aufgrund Ver­letzung ihrer Verkehrs­sicherungs­pflicht ent­stehen. Hier­bei ist es uner­heblich, in welchem Ver­hältnis der Ge­schädigte zu Ihnen steht. Sie haften für Schäden, die Ihrem Mieter wider­fahren genauso, wie für Schäden, die Ihren Ver­wandten oder einem Fuß­gänger passieren. Die An­sprüche der Ge­schädigten richten sich immer gegen Sie als Eigen­tümer, sodass für die finanzielle Ab­sicherung solcher Schäden eine Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht-Versicherung er­forderlich ist.

    Als Haus- und Grund­stücks­eigen­tümer haften Sie für Schäden, die Dritten aufgrund Ver­letzung ihrer Verkehrs­sicherungs­pflicht ent­stehen. Hier­bei ist es uner­heblich, in welchem Ver­hältnis der Ge­schädigte zu Ihnen steht. Sie haften für Schäden, die Ihrem Mieter wider­fahren genauso, wie für Schäden, die Ihren Ver­wandten oder einem Fuß­gänger passieren. Die An­sprüche der Ge­schädigten richten sich immer gegen Sie als Eigen­tümer, sodass für die finanzielle Ab­sicherung solcher Schäden eine Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht-Versicherung er­forderlich ist.

Benötige ich auch dann eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung, wenn ich die Streupflicht auf meine Mieter oder einen Hausmeister übertragen habe?
  • Ja, denn Sie sind immer auch neben dem Mieter oder Haus­meister für die Streu­pflicht verant­wortlich. Darüber hinaus gibt es eine Viel­zahl weiterer Gefahren, die von Ihrem Grund­stück aus­gehen können. Als Grund­stück- und Gebäude­eigen­tümer sind Sie teil­weise sogar dann für Schäden verant­wortlich, wenn Sie alles "richtig" gemacht haben und Sie selbst gar kein Ver­schulden trifft.

    Ja, denn Sie sind immer auch neben dem Mieter oder Haus­meister für die Streu­pflicht verant­wortlich. Darüber hinaus gibt es eine Viel­zahl weiterer Gefahren, die von Ihrem Grund­stück aus­gehen können. Als Grund­stück- und Gebäude­eigen­tümer sind Sie teil­weise sogar dann für Schäden verant­wortlich, wenn Sie alles "richtig" gemacht haben und Sie selbst gar kein Ver­schulden trifft.