• Bauherrenhaftpflicht -­ Frau und Mann tragen Balken auf Baustelle

    Bau­herren­haft­pflicht-Ver­sicherung

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Bauherrenhaftpflicht

Bauherrenhaftpflicht - Junges Paar auf der Baustelle

Vorteile der Bau­herren­haft­pflicht-Versicherung

Wenn andere wegen Ihres Bau­vorhabens zu Schaden kommen und Schadens­ersatz fordern oder Sach- bzw. Vermögens­schäden entstehen, schützt die Bau­herren-Haft­pflicht­versicherung.

  • Schutz vor Schadens­ersatz­ansprüchen Dritter gegen Sie als Bau­herr
  • Ab­sicherung Ihres Ver­mögens
  • Flexible Zusatz­bau­steine
  • Passive Rechtsschutzversicherung: Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen
  • Eigenleistung am Bau absicherbar

Zu den Versicherungsbedingungen

Bauherrenhaftpflicht - Paar auf Baustelle

Vorteile der Bauherrenhaftpflicht-Versicherung

Wenn andere wegen Ihres Bau­vorhabens zu Schaden kommen und Schadens­ersatz fordern oder Sach- bzw. Vermögens­schäden entstehen, schützt die Bau­herren-Haft­pflicht­versicherung.

  • Schutz vor Schadens­ersatz­ansprüchen Dritter gegen Sie als Bau­herr
  • Ab­sicherung Ihres Ver­mögens
  • Flexible Zusatz­bau­steine
  • Passive Rechtsschutzversicherung: Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen
  • Eigenleistung am Bau absicherbar

Zu den Versicherungsbedingungen

Leistungen der Bauherrenhaftpflicht-Versicherung

Mit der Bau­herren­haftpflicht-Versicherung schützt Sie die SV vor den finanziellen Folgen von Schaden­ersatz­ansprüchen und sorgt im Fall der Fälle für prompte Regulierung.

  • Gebrauch von Kraftfahrzeugen, Anhängern und Arbeitsmaschinen auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen ist versichert
  • Personen- und/oder Sach­schäden bis zu 5 Millionen Euro versichert, Vermögens­schäden bis zu 300.000 Euro
  • Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht für das zu bebauende Grund­stück und das zu errichtende Bau­werk inklusive
  • Verstoß von Verkehrssicherungspflichten ist versichert
  • Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen gegen Sie als Bauherr
  • Senkungen von Grund­stücken und Erd­rutschungen, sowie Abwasserschäden abgedeckt
  • Gesetzliche Haft­pflicht des Versicherungs­nehmers für die Folgen von Veränderungen eines Gewässers und Grund­wassers inklusive
  • Versicherung von Allmählichkeitsschäden durch z. B. Temperatur, Gase oder Dämpfe
Focus fairste Kundenberatung

Schäden auf der Baustelle – optimal abgesichert mit der SV Bauherrenhaftpflicht

Bauherrenhaftpflicht - Kind spielt auf Baustelle

Personenschäden

Baustellen sind ein beliebter, aber leider sehr gefährlicher Spielort für Kinder. Als Bauherr haften Sie im Falle eines Unfalls persönlich für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Beispielsweise haften Sie, wenn ein Kind in die Baugrube fällt und sich verletzt.


Bauherrenhaftpflicht - Sachbeschädigung

Sachbeschädigungen

Sachbeschädigungen passieren schneller als man denkt. Denn nur eine ungeschickte Bewegung und schon stürzt ein lockeres Metallteil auf das Auto des Nachbars, welches vor dem neuen Grundstück geparkt war.


Bauherrenhaftpflicht - Ungesicherte Baustelle

Vermögensschäden

Vermögensschäden entstehen meist in Folge eines Personen- oder Sachschadens: Wird durch ein herunterfallendes Metallteil das Auto eines Nachbars beschädigt und muss repariert werden, benötigt der Nachbar für diesen Zeitraum einen Mietwagen. Dabei stellen die Kosten für den Mietwagen einen Vermögensschaden dar. 

FAQ – Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Bauherrenhaftpflicht

Ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung Pflicht?
  • Nein. Eine Absicherung der Bau­herren­haft­pflicht ist nicht ver­pflichtend. Aufgrund der viel­fältigen Gefahren empfiehlt es sich jedoch, diese Versicherung abzu­schließen.

    Nein. Eine Absicherung der Bau­herren­haft­pflicht ist nicht ver­pflichtend. Aufgrund der viel­fältigen Gefahren empfiehlt es sich jedoch, diese Versicherung abzu­schließen.

Besteht ein Unterschied, ob ich Massiv- oder ein Fertighaus baue?
  • Es besteht kein Unter­schied in der Bau­herren­pflicht und ihrer Ab­sicherung für unter­schiedlichen Bau­weisen.

    Es besteht kein Unter­schied in der Bau­herren­pflicht und ihrer Ab­sicherung für unter­schiedlichen Bau­weisen.

Sind Bauarbeiten in Eigenleistung mitversichert?
  • Eigen­leistungen sind nicht automatisch mit­ver­sichert. Der Ver­sicherungs­schutz der Bau­herren­haft­pflicht­versicherung kann jedoch gegen einen geringen Mehr­beitrag um die Bau­arbeiten in Eigen­leistung er­weitert werden.

    Eigen­leistungen sind nicht automatisch mit­ver­sichert. Der Ver­sicherungs­schutz der Bau­herren­haft­pflicht­versicherung kann jedoch gegen einen geringen Mehr­beitrag um die Bau­arbeiten in Eigen­leistung er­weitert werden.

Was passiert, wenn der Bau länger als die Versicherungsdauer dauert?
  • Die normale Versicherungs­dauer beträgt zwei Jahre. Dieser Zeit­rahmen reicht in der Regel durch­aus für die Bau­maß­nahmen aus. Sollte die Bau­phase mehr Zeit bean­spruchen, setzen Sie sich bitte mit uns in Ver­bindung. Wir finden eine Lösung und ver­längern den Versicherungs­schutz.

    Die normale Versicherungs­dauer beträgt zwei Jahre. Dieser Zeit­rahmen reicht in der Regel durch­aus für die Bau­maß­nahmen aus. Sollte die Bau­phase mehr Zeit bean­spruchen, setzen Sie sich bitte mit uns in Ver­bindung. Wir finden eine Lösung und ver­längern den Versicherungs­schutz.

Wie kann ich mein Bauvorhaben darüber hinaus schützen?
    • Mit der Bau­leistungs­versicherung können Sie sich für Gefahren und Risiken absichern, die unvor­hersehbar während der Bau­zeit auftreten können. 
    • Die Bau­helfer-Unfall­versicherung deckt unabhängig von gesetzlichen Leistung­sansprüchen das Unfall­risiko für alle frei­willigen Helfer ab.
    • Die Feuer­roh­bau­versicherung schützt bei Schäden am Roh­bau durch Brand, Blitz­schlag oder Explosion. Und das ohne zusätzlichen Beitrag, wenn Sie den Schutz in Ihre Wohn­gebäude­versicherung mit­einschließen.
     
Was heißt Verkehrssicherungspflicht?
  • Ge­bäude und deren Außen­bereiche müssen bei der Er­richtung und beim Unter­halt regel­mäßig über­prüft werden.
    Die Verkehrs­sicherungs­plicht ver­pflichtet den Eigen­tümer, in regel­mäßigen Abständen Bau­konstruktionen, Schutz­einrichtungen, technische Anlagen sowie Außen­anlagen zu über­prüfen, damit Gefahren früh­zeitig erkannt und abge­wiesen werden.

    Ge­bäude und deren Außen­bereiche müssen bei der Er­richtung und beim Unter­halt regel­mäßig über­prüft werden.
    Die Verkehrs­sicherungs­plicht ver­pflichtet den Eigen­tümer, in regel­mäßigen Abständen Bau­konstruktionen, Schutz­einrichtungen, technische Anlagen sowie Außen­anlagen zu über­prüfen, damit Gefahren früh­zeitig erkannt und abge­wiesen werden.