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  • Wohngebäudeversicherung - glückliches Mädchen mit Vater

    Wohngebäudeversicherung

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Wohngebäudeversicherung – Sicherheit und Schutz für Ihr Zuhause mit Top-Schadenservice

Wohn­gebäude­ver­sicherung - Glückliches Mädchen springt

Highlights der Wohn­gebäude­versicherung

Ihre Wohn­gebäude­­versicherung wird genau auf Ihren persönlichen Be­darf ab­gestimmt. So sind Sie weder unter- noch über­versichert.

  • Top-Schadenservice
  • Weitreichender Versicherungsschutz bei Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden
  • Mitversicherung von erweiterten Elementargefahren, wie Überschwemmungen oder Rückstau, möglich
  • Gleitende Neuwertversicherung – Ihr Versicherungsschutz passt sich regelmäßig an die Baukostenentwicklung an
  • Grobe Fahrlässigkeit ist im Versicherungsschutz inbegriffen

Zu den Versicherungsbedingungen

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Highlights der Wohngebäudeversicherung

Ihre Wohn­gebäude­­versicherung wird genau auf Ihren persönlichen Be­darf ab­gestimmt. So sind Sie weder unter- noch über­versichert.

  • Sofortiger Er­satz - zum Neu­wert
  • Aus­gezeichneter Schaden­service
  • Weitreichender Versicherungsschutz gegen Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und wahlweise auch gegen weitere Elementargefahren
  • Gleitende Neuwertversicherung - Ihr Versicherungsschutz passt sich regelmäßig an die Baukostenentwicklung an
  • Grobe Fahrlässigkeit ist im Versicherungsschutz inbegriffen

Zu den Versicherungsbedingungen

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Ihr Vertrauen in die SV lohnt sich.

Sichern Sie sich bis zu 30 % Rabatt auf den PrivatSchutz-Beitrag, wenn Sie mehrere Verträge clever kombinieren. Lassen Sie sich jetzt beraten.
Sie haben offene Fragen oder benötigen mehr Informationen? Ihr persönlicher Versicherungsexperte in Ihrer Nähe berät Sie gerne.

Tarifvarianten der Wohngebäudeversicherung

Bitte wischen
Empfehlung
TOP
KOMFORT
BASIS
Versicherbare Gefahren: Feuer, Sturm/Hagel, Leitungswasser
Schäden an Grund­stücks­be­standteilen
bis 25.000 Euro
bis 5.000 Euro
Diebstahl, böswillige Beschädigung und sonstige Schäden von/an Wärmepumpen
individuell versicherbar
individuell versicherbar
individuell versicherbar
Über­spannungs­schäden durch Blitz (bei Einschluss der Gefahr "Feuer")
bis 5.000 Euro
Miet­ausfall und Miet­wert von Wohn­räumen
bis zu 36 Monate
bis zu 24 Monate
bis zu 12 Monate
Mit­versicherung grober Fahr­lässigkeit
10.000 Euro
Kosten für Hotel und sonstige Unterbringungen
bis zur Wiederbewohnbarkeit/max. 200 Euro je Tag, insgesamt max. 10.000 Euro
bis zu 100Tage/max. 150 Euro je Tag, insgesamt max. 5.000 Euro
Kosten für Rekultivierung gärtnerischer Anlagen (bei Einschluss der Gefahr "Feuer" oder "Sturm/Hagel"
bis 10.000 Euro
bis 5.000 Euro
Aufräumungs- und Abbruchkosten
bis 75.000 Euro
Mehr­kosten für nicht vor­geschriebene energetische Modernisierung
bis 10.000 Euro
bis 5.000 Euro
Gebäude­be­schädigungen nach Ein­bruch­dieb­stahl
bis 25.000 Euro
bis 10.000 Euro
Beitrags­be­freiung bei Arbeits­losigkeit
für 12 Monate
TOP
KOMFORT
BASIS

Entdecken Sie hier die Risiken rund um Ihr Haus

Naturkatastrophen und Missgeschicke können zu hohen finanziellen Kosten führen. Haben Sie sich schon mal gefragt, welche Risiken rund um Ihr geliebtes Eigenheim lauern? Entdecken Sie hier die Risiken und die jeweiligen Kosten, die durch die Schäden entstehen:

Die passenden Zusatzleistungen zur Wohngebäudeversicherung

Starkregen und Gewitter ver­ursachen oft teure Schäden am Haus. Mit einer Elementar­schaden­ver­sicherung können Sie sich vor den finanz­iellen Folgen, die durch Natur­ereignisse ent­stehen, schützen.

Wohngebäudeversicherung - Familie mit Photovoltaik-Anlage
Photovoltaik-Paket
Mit dem Photovoltaik-Paket können Sie Ihre Photo­vol­taik­anlage unter anderem gegen Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, weitere Elementar­ge­fahren oder wahlweise auch gegen eine Vielzahl zusätzlicher Gefahren, wie bei­spiels­weise Vandalismus, Bedien­ungs­fehler, Über­strom und Feuchtigkeit absichern. Auch der Ertrags­ausfall­schaden ist im Rahmen des großen Photovoltaik-Pakets abgesichert.

Wohngebäudeversicherung - Frau bedient haustechnische Anlagen
Haustechnische Anlagen
Ihre Haus­technik (zum Beispiel Smart-Home-Geräte, Wärmepumpe, Alarm­anlage, Antriebe von Roll­läden und Garagen­toren, Klingel­anlage) kann schnell be­schädigt, gestohlen oder zer­stört werden. Bestimmte Leistungen, wie Schäden durch Vandalismus, Bedienungs­fehler oder Über­strom, sind nicht in Ihrer Wohn­gebäude­­versicherung versichert. Vervollständigen Sie Ihren Versicherungs-schutz um eine Allgefahrendeckung, damit auch diese und zudem weitere Gefahren mitversichert sind.
Wohngebäudeversicherung - Unbenannte Gefahren
Unbenannte Gefahren
Was ist mit weiteren Schadensursachen, die nicht explizit in der Wohn­ge­bäude­ver­sicher­ung genannt sind, die aber trotz hoher Sorg­falt unvorhersehbar auftreten? Insofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, zählen sie zu den sogenannten "un­be­nann­ten Gefahren". Darunter fallen bei­spiels­weise böswillige Beschädigungen, Graffiti und innere Unruhen.

FAQ – Die wichtigsten Fragen und Antworten zur SV Wohngebäude­versicherung

Was gehört alles zum Wohn­gebäude?

  • Zum Gebäude gehören alle Dinge, die fest in das Gebäude eingefügt sind und somit eine Einheit mit dem Gebäude bilden. Dazu zählen z. B.:

    • Dachziegel, Vordächer und Schnee­fangzäune
    • Fenster, Rollo und Regenrinnen
    • Heizungs-, Klima-, thermische Solar­anlagen

    Der Versicherungs­schutz gilt aber auch für Gebäude­zubehör wie z. B.:

    • Müllboxen, Klingel- und Briefkasten­anlagen auf dem Versicherungs­grundstück
    • Markisen, Antennen

    Zum Gebäude gehören alle Dinge, die fest in das Gebäude eingefügt sind und somit eine Einheit mit dem Gebäude bilden. Dazu zählen z. B.:

    • Dachziegel, Vordächer und Schnee­fangzäune
    • Fenster, Rollo und Regenrinnen
    • Heizungs-, Klima-, thermische Solar­anlagen

    Der Versicherungs­schutz gilt aber auch für Gebäude­zubehör wie z. B.:

    • Müllboxen, Klingel- und Briefkasten­anlagen auf dem Versicherungs­grundstück
    • Markisen, Antennen

Ist meine Garage auch ver­sichert?

  • Selbst­verständlich können Sie Ihre Garage mitversichern. Fragen Sie Ihren Berater, welches Versicherungs­modell für Sie am günstigsten ist.

    Selbst­verständlich können Sie Ihre Garage mitversichern. Fragen Sie Ihren Berater, welches Versicherungs­modell für Sie am günstigsten ist.

Ist auch meine Wärmepumpe versichert?
  • Heizungsanlagen aller Art - somit auch Wärmepumpen - sind in unserer Gebäudeversicherung immer gegen die beantragten Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und erweiterte Elementargefahren versichert. Auch den Diebstahl und die böswillige Beschädigung Ihrer Wärmepumpe können Sie selbstverständlich in Ihren Versicherungsschutz mit aufnehmen.

    Heizungsanlagen aller Art - somit auch Wärmepumpen - sind in unserer Gebäudeversicherung immer gegen die beantragten Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und erweiterte Elementargefahren versichert. Auch den Diebstahl und die böswillige Beschädigung Ihrer Wärmepumpe können Sie selbstverständlich in Ihren Versicherungsschutz mit aufnehmen.

Woher weiß ich die richtige Ver­sicherungs­summe für mein Haus?

  • Ihrem Berater steht ein - von Bau­sachverständigen entwickeltes - Wert­ermittlungs­programm zur Verfügung. Dieses Programm berücksichtigt alle Besonder­heiten Ihres Gebäudes und ermittelt so den korrekten Gebäude­wert. Zusätzlich können Sie Ihr Wohngebäude auch nach QM-Wohnfläche versichern. In der Regel müssen Sie nur Ihre Wohn­fläche korrekt angeben, dann sind Sie automatisch ausreichend versichert. Ihr Berater informiert Sie gerne.

    Ihrem Berater steht ein - von Bau­sachverständigen entwickeltes - Wert­ermittlungs­programm zur Verfügung. Dieses Programm berücksichtigt alle Besonder­heiten Ihres Gebäudes und ermittelt so den korrekten Gebäude­wert. Zusätzlich können Sie Ihr Wohngebäude auch nach QM-Wohnfläche versichern. In der Regel müssen Sie nur Ihre Wohn­fläche korrekt angeben, dann sind Sie automatisch ausreichend versichert. Ihr Berater informiert Sie gerne.

Passt sich der Versicherungs­wert meines Ge­bäudes den steigenden Kosten an?

  • Die Gebäude­versicherung passt sich jährlich den ändernden Preisen und Löhnen des Bau­gewerbes an (gleitender Neuwertfaktor). Diesen Faktor weisen wir jährlich auf Ihrer Rechnungsrückseite aus.

    Die Gebäude­versicherung passt sich jährlich den ändernden Preisen und Löhnen des Bau­gewerbes an (gleitender Neuwertfaktor). Diesen Faktor weisen wir jährlich auf Ihrer Rechnungsrückseite aus.

Was erhalte ich im Schadens­fall?

  • Bei be­schädigten Gebäuden oder sonstigen beschädigten mit­versicherten Sachen ersetzen wir Ihnen die notwendigen Reparatur­kosten. Sollte das Gebäude trotz Reparatur im Wert gemindert sein, gleichen wir auch diese aus. Die Maximal­entschädigung orientiert sich hierbei an den ortsüblichen Wieder­herstellungs­kosten.
    Bei einem Total­schaden ersetzen wir Ihnen die gesamten orts­üblichen Kosten, die Sie benötigen, um das zerstörte Gebäude in gleicher Art und Güte und vor allem auch in neu­wertigem Zustand wieder zu errichten. Hierunter fallen auch Architekten­gebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungs­kosten.
    In den drei Tarif­varianten Basis, Komfort, Top können Sie ganz nach Ihrem Bedarf wählen, welche weiteren Ab­sicherungen, z. B. Mehr­kosten für behördliche Auflagen, ver­schiedene Kosten für das Auf­räumen und Wieder­aufbauen Sie gerne einschließen möchten. Ihr Berater stellt mit Ihnen einen indivi­duellen Schutz zusammen.

    Bei be­schädigten Gebäuden oder sonstigen beschädigten mit­versicherten Sachen ersetzen wir Ihnen die notwendigen Reparatur­kosten. Sollte das Gebäude trotz Reparatur im Wert gemindert sein, gleichen wir auch diese aus. Die Maximal­entschädigung orientiert sich hierbei an den ortsüblichen Wieder­herstellungs­kosten.
    Bei einem Total­schaden ersetzen wir Ihnen die gesamten orts­üblichen Kosten, die Sie benötigen, um das zerstörte Gebäude in gleicher Art und Güte und vor allem auch in neu­wertigem Zustand wieder zu errichten. Hierunter fallen auch Architekten­gebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungs­kosten.
    In den drei Tarif­varianten Basis, Komfort, Top können Sie ganz nach Ihrem Bedarf wählen, welche weiteren Ab­sicherungen, z. B. Mehr­kosten für behördliche Auflagen, ver­schiedene Kosten für das Auf­räumen und Wieder­aufbauen Sie gerne einschließen möchten. Ihr Berater stellt mit Ihnen einen indivi­duellen Schutz zusammen.

Kann ich den Hand­werker selbst organisieren und dann die Rechnung an die SV schicken?

  • Selbst­verständlich, Ja. Bevor Sie den Hand­werker jedoch beauftragen, müssen Sie uns - sofern Ihnen dies möglich ist - über den Schaden informieren. Dies ist eine Ihrer Ob­liegenheiten. Diese Meldung ergibt vor allem auch deshalb Sinn, da wir über ein Netz von ausge­wählten Hand­werkern verfügen, die wir Ihnen vermitteln können. Dieses Handwerker­netz hat sich besonders bei Massen­elementar­ereignissen (z.B. der großen Flutkatastrophe 2021) bewährt und ermöglicht eine qualitativ hoch­wertige und auch sehr schnelle Regulierung des Schadens. Auf diese, "unsere" Hand­werker müssen Sie aber nicht zurückgreifen. Es steht Ihnen frei, einen Hand­werker Ihres Vertrauens mit der Reparatur/dem Wieder­aufbau zu beauftragen.

    Selbst­verständlich, Ja. Bevor Sie den Hand­werker jedoch beauftragen, müssen Sie uns - sofern Ihnen dies möglich ist - über den Schaden informieren. Dies ist eine Ihrer Ob­liegenheiten. Diese Meldung ergibt vor allem auch deshalb Sinn, da wir über ein Netz von ausge­wählten Hand­werkern verfügen, die wir Ihnen vermitteln können. Dieses Handwerker­netz hat sich besonders bei Massen­elementar­ereignissen (z.B. der großen Flutkatastrophe 2021) bewährt und ermöglicht eine qualitativ hoch­wertige und auch sehr schnelle Regulierung des Schadens. Auf diese, "unsere" Hand­werker müssen Sie aber nicht zurückgreifen. Es steht Ihnen frei, einen Hand­werker Ihres Vertrauens mit der Reparatur/dem Wieder­aufbau zu beauftragen.

Ist mein Garten­haus auch versichert?

  • Garten­häuser mit einer Grund­fläche von bis zu 20 qm sind grundsätzlich mit­versichert. Größere Garten­häuser können Sie selbst­verständlich auch in den Versicherungs­schutz mit einbeziehen.

    Garten­häuser mit einer Grund­fläche von bis zu 20 qm sind grundsätzlich mit­versichert. Größere Garten­häuser können Sie selbst­verständlich auch in den Versicherungs­schutz mit einbeziehen.

Was sind Gefahren­zonen? Ist es von Bedeutung, wo mein Haus steht?

  • Bei den Gefahren Leitungs­wasser und erweiterte Elementar­gefahren arbeiten wir mit Gefahren­zonen. Diese Zonen spiegeln das Gefahren­potenzial in dem jeweiligen Postleitzahlen­gebiet wider, daher ist es von Bedeutung wo sich das zu versichernde Objekt befindet.
    Bei der Gefahr Leitungs­wasser hat u.a. die regional unter­schiedliche Wasser­härte Einfluss auf die Schaden­eintrittswahrscheinlichkeit. Bei den erweiterten Elementar­gefahren - hierunter fallen auch die Überschwemmungs­schäden - kommt es darauf an, ob das Gebäude in der Nähe eines Gewässers oder in einer erdbeben­gefährdeten Region liegt.

    Bei den Gefahren Leitungs­wasser und erweiterte Elementar­gefahren arbeiten wir mit Gefahren­zonen. Diese Zonen spiegeln das Gefahren­potenzial in dem jeweiligen Postleitzahlen­gebiet wider, daher ist es von Bedeutung wo sich das zu versichernde Objekt befindet.
    Bei der Gefahr Leitungs­wasser hat u.a. die regional unter­schiedliche Wasser­härte Einfluss auf die Schaden­eintrittswahrscheinlichkeit. Bei den erweiterten Elementar­gefahren - hierunter fallen auch die Überschwemmungs­schäden - kommt es darauf an, ob das Gebäude in der Nähe eines Gewässers oder in einer erdbeben­gefährdeten Region liegt.

Was zeichnet die Wohngebäude­versicherung der SV gegen­über anderen aus?

  • Die traditionelle Wohngebäude­versicherung haben wir um einige sehr interessante und vor allem auch zeitgemäße Leistungs­inhalte erweitert. Zu nennen wären beispielsweise die im Schadens­fall übernommenen Mehr­kosten für

    • behördlich nicht vor­geschriebene energetische Modernisierungs­maßnahmen,
    • alters- und behinderten­gerechten Wieder­aufbau
    • eine Allgefahren­deckung entweder für die wichtigsten haus­technischen Anlagen oder aber für das komplette Gebäude

    Die traditionelle Wohngebäude­versicherung haben wir um einige sehr interessante und vor allem auch zeitgemäße Leistungs­inhalte erweitert. Zu nennen wären beispielsweise die im Schadens­fall übernommenen Mehr­kosten für

    • behördlich nicht vor­geschriebene energetische Modernisierungs­maßnahmen,
    • alters- und behinderten­gerechten Wieder­aufbau
    • eine Allgefahren­deckung entweder für die wichtigsten haus­technischen Anlagen oder aber für das komplette Gebäude
Was ist bei einem Eigentümerwechsel zu beachten?
  • Bei einem Eigentümerwechsel geht die Wohn­gebäude­versicherung auf den Käufer über.
    Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zum Eigentümerwechsel.

    Informationen zum Eigentümerwechsel

    Über unser Formular können Sie einen Eigentümerwechsel direkt online melden. 

    Eigentümerwechsel melden

    Bei einem Eigentümerwechsel geht die Wohn­gebäude­versicherung auf den Käufer über.
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