• Mopedversicherung - Paar auf Roller

    Haftpflicht für Moped, E-Bike und mehr

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Versicherungen für Moped, E-Bike, E-Scooter & Co.

Mopedversicherung - Roller steht auf der Straße

Highlights der Mopedversicherung

Freiheit bedeutet, die Mög­lich­keit zu haben, un­gehindert drauf­los­zufahren – ob mit Moped, Roller, Mofa, E-Bike oder einem Elektro-Kleinst­fahrzeug, wie z. B. einem E-Scooter. Um bei jeder Fahrt auf der sicheren Seite zu sein, ist ein gültiges Ver­sicherungs­kennzeichen oder eine gültige Ver­sicherungs­plakette er­forderlich. Im Falle eines Unfalls sind Sie damit zusätzlich ab­gesichert. In solchen Situationen über­nimmt die SV Haft­pflicht­versicherung die Ab­wicklung be­rechtigter An­sprüche und wehrt un­berechtigte Forderungen ab. 

  • Schnelle, unbürokratische Schaden-Sofort­hilfe
  •  Schadenfreie Jahre für Auto- oder Motorradversicherung sammeln    
  • Bequem online abschließbar: Kennzeichen wird zu Ihnen nach Hause geliefert
Mopedversicherung - Paar auf Roller

Highlights der Versicherung

Einfach und schnell kleine Entfernungen zurücklegen – dafür sind Mopeds, Roller, Mofas, E-Bikes und Elektro-Kleinstfahrzeuge, wie z. B. E-Scooter, heutzutage optimal. Damit Sie auf jeder Fahrt versichert sind, benötigen Sie jedes Jahr ein gültiges Versicherungskennzeichen bzw. eine gültige Versicherungsplakette. Warum? Ein Unfall passiert schneller als man denkt. Dafür kommt die Haft­pflicht­versicherung der SV auf - wir kümmern uns um die Regulierung der berechtigten Ansprüche und wehren unberechtigte ab. 

  • Pauschale Schadendeckung bis 100 Mio. Euro
  • Schnelle, unbürokratische Schaden-Sofort­hilfe
  • Bequem online abschließbar: Kennzeichen wird per Post geliefert.

Leistungen der Mopedversicherung

Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung inklusive Teilkasko
Regulierung von Personenschäden des Unfallgegners bis 100 Millionen Euro mit max. 15 Millionen Euro je geschädigter Person
Leistung enthalten
Leistung enthalten
Erstattung berechtigter und Ablehnung unberechtigter Ansprüche
Leistung enthalten
Leistung enthalten
Schnelle und unbürokratische Schaden-Soforthilfe
Leistung enthalten
Leistung enthalten
Schadenfreiheit-Mitnahme
Leistung enthalten
Leistung enthalten
Brand und Explosion
Leistung nicht enthalten
Leistung enthalten
Entwendung
Leistung nicht enthalten
Leistung enthalten
Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Dachlawinen und Muren
Leistung nicht enthalten
Leistung enthalten
Zusammenstoß mit Tieren
Leistung nicht enthalten
Leistung enthalten
Glasbruch
Leistung nicht enthalten
Leistung enthalten
Kurzschluss an der Verkabelung
Leistung nicht enthalten
Leistung enthalten
Austausch der Fahrzeugschlösser
Leistung nicht enthalten
Leistung enthalten
Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung inklusive Teilkasko

Wann werden die Kosten erstattet, wann nicht?

mopedversicherung-2-grüner-haken
  • Unfall mit Beschädigung an einem anderen Fahrzeug
  • Reparaturkosten durch Hagel bei Teilkasko 
  • Fußgänger verletzt und Arm gebrochen 
  • Zusammenprall mit einem Reh bei Teilkasko 
mopedversicherung-2-rotes-kreuz
  • Alkohol oder Drogen am Steuer
  • Teilnahme an einem genehmigten Rennen
  • Vorsätzliche Beschädigung des Zweirads

Versicherungspflichtige Kleinkrafträder

Mann auf E-Scooter

Kleinkrafträder haben einen Hubraum von maximal 50 ccm und sind auf eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h beschränkt. Folgende Kleinkrafträder dürfen auf öffentlichen Wegen und Plätzen nur mit einem gültigen Versicherungskennzeichen unterwegs sein:

  • Leichtmofas bis zu 20 km/h
  • Mofas bis zu 25 km/h
  • E-Bikes bis zu 45 km/h
  • S-Pedelecs bis zu 45 km/h
  • Mopeds, Mokicks und Roller bis zu 45, 50 und 60 km/h
  • Kleinkrafträder dreirädrig bis zu 45 km/h
  • Microcar geschlossen bis 425 kg Masse in fahrbereitem Zustand, max. 6 kw, bis zu 45 km/h
  • Quad bis 425 kg Masse in fahrbereitem Zustand, max. 4 kw, bis zu 45 km/h
  • Motorisierte Krankenfahrstühle bis 300 kg Leermasse, bis zu 15 km/h
  • Elektrokleinstfahrzeuge, max. Breite 700 mm, Höhe 1.400 mm, Länge 2.000 mm, 500 Watt, 1.400 Watt selbst balancierend

 

Online abschließen und Gas geben

Mopedversicherung - Frau fährt auf Moped nach Online-Abschluss
  • Vertrag online abschließen
  • Dokumente herunterladen
  • Kennzeichen/ Plakette wird innerhalb von 2-3 Werktagen inkl. Versicherungsschein und Versicherungskarte nach Hause versandt

Übrigens: Wenn Sie später in die Saison starten, müssen Sie auch nur den tatsächlichen Zeitraum bezahlen!

 

Sie benötigen noch eine Vollkaskoversicherung für Ihr E-Bike?

Ob Unfall, Kurzschluss, Pannenhilfe, Bergungskosten, Diebstahl oder Vandalismus - Mit dem E-BikeSchutz hat die SV ein Rundum-Sorglos-Paket entwickelt, das die größten finanziellen Risiken für Ihr Zweirad absichert. Informieren Sie sich jetzt und schließen Sie die Vollkaskoversicherung für Ihr Zweirad ab!

Zur E-Bike Versicherung

FAQ - Die häufigsten Fragen und Antworten zur E-Bike-, E-Scooter-, Krankenfahrstuhl-, Roller-, eKF- und Mopedversicherung

Ab wann gilt der Ver­sicherungs­schutz?

  • Wir ermitteln den Versicherungsbeginn automatisch. Dabei berücksichtigen wir 2-3 Werktage, die wir für die Bearbeitung Ihres Antrages sowie die Zustellung von Versicherungsschein und Kennzeichen/ Plakette benötigen. Erhalten Sie Ihr Kennzeichen/ Ihre Plakette bereits vor dem im Versicherungsschein angedruckten Versicherungsbeginn, gilt Folgendes:

    • Für Verträge mit Beginn des neuen Verkehrsjahres gilt der Versicherungsschutz erst ab dem 01.03.
    • Für Verträge innerhalb des Verkehrsjahres (01.03. - Ende Februar des Folgejahres) bestätigen wir Ihnen beitragsfreien Versicherungsschutz bereits mit Erhalt der Unterlagen. Sie dürfen Ihr Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr verwenden.

    Wir ermitteln den Versicherungsbeginn automatisch. Dabei berücksichtigen wir 2-3 Werktage, die wir für die Bearbeitung Ihres Antrages sowie die Zustellung von Versicherungsschein und Kennzeichen/ Plakette benötigen. Erhalten Sie Ihr Kennzeichen/ Ihre Plakette bereits vor dem im Versicherungsschein angedruckten Versicherungsbeginn, gilt Folgendes:

    • Für Verträge mit Beginn des neuen Verkehrsjahres gilt der Versicherungsschutz erst ab dem 01.03.
    • Für Verträge innerhalb des Verkehrsjahres (01.03. - Ende Februar des Folgejahres) bestätigen wir Ihnen beitragsfreien Versicherungsschutz bereits mit Erhalt der Unterlagen. Sie dürfen Ihr Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr verwenden.

Gibt es die Möglichkeit einer Selbst­beteiligung?

  • Ist eine Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung vereinbart, wird diese im Falle eines Schadenereignisses von der Entschädigung abgezogen. Wir erstatten den darüber hinausgehenden Anteil am Schaden.

    Ist eine Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung vereinbart, wird diese im Falle eines Schadenereignisses von der Entschädigung abgezogen. Wir erstatten den darüber hinausgehenden Anteil am Schaden.

Kann eine minder­jährige Person eine Versicherung für ein Moped oder ein Elektro­kleinst­fahrzeug abschließen?

  • Ja, das ist gemäß dem Taschengeldparagraph §110 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) möglich. Ohne Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters, wie beispielsweise eines Erziehungsberechtigten, kann ein Kind bereits ab dem 7. Lebensjahr einen Kaufvertrag im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel (z. B. Taschengeld) abschließen.

    Ja, das ist gemäß dem Taschengeldparagraph §110 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) möglich. Ohne Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters, wie beispielsweise eines Erziehungsberechtigten, kann ein Kind bereits ab dem 7. Lebensjahr einen Kaufvertrag im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel (z. B. Taschengeld) abschließen.

Welche Unterlagen brauche ich für die Versicherung?

  • Versicherbar sind Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen nur dann, wenn für diese folgende Unterlagen vorliegen:

    • Abdruck oder Ablichtung der allgemeinen Betriebserlaubnis oder
    • Übereinstimmungsbescheinigung für eine EG-Typgenehmigung oder
    • Nationale Typgenehmigung (behördliche nicht TÜV Bestätigung, dass das Fahrzeug den Bauvorschriften entspricht) oder
    • Betriebserlaubnis, die anhand eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen durch die Zulassungsbehörde erteilt wurde.

     

    Versicherbar sind Fahrzeuge mit Versicherungsplakette nur dann, wenn für diese:

    • eine Datenbestätigung oder
    • eine allgemeine Betriebserlaubnis vorliegt.

    Die Anforderungen der eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) müssen in allen Punkten erfüllt werden.

     

    Versicherbar sind Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen nur dann, wenn für diese folgende Unterlagen vorliegen:

    • Abdruck oder Ablichtung der allgemeinen Betriebserlaubnis oder
    • Übereinstimmungsbescheinigung für eine EG-Typgenehmigung oder
    • Nationale Typgenehmigung (behördliche nicht TÜV Bestätigung, dass das Fahrzeug den Bauvorschriften entspricht) oder
    • Betriebserlaubnis, die anhand eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen durch die Zulassungsbehörde erteilt wurde.

     

    Versicherbar sind Fahrzeuge mit Versicherungsplakette nur dann, wenn für diese:

    • eine Datenbestätigung oder
    • eine allgemeine Betriebserlaubnis vorliegt.

    Die Anforderungen der eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) müssen in allen Punkten erfüllt werden.

     

Wie lang ist die Kündigungs­frist? Verlängert sich der Vertrag automatisch?

  • Grundsätzlich besteht bei Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen oder Versicherungsplakette Versicherungsschutz vom 1. März eines Jahres bis Ende Februar des Folgejahres. Es bedarf keiner Kündigung. Mit Beginn des neuen Verkehrsjahres am 01.03. muss ein neuer Versicherungsvertrag abgeschlossen werden.

    Grundsätzlich besteht bei Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen oder Versicherungsplakette Versicherungsschutz vom 1. März eines Jahres bis Ende Februar des Folgejahres. Es bedarf keiner Kündigung. Mit Beginn des neuen Verkehrsjahres am 01.03. muss ein neuer Versicherungsvertrag abgeschlossen werden.

Kann ich mein Kenn­zeichen bzw. meine Plakette für ein neues Fahr­zeug übernehmen?

  • Versicherungskennzeichen:
    Nein, Sie müssen bei einem Fahrzeugwechsel ein neues Versicherungskennzeichen erwerben. Die Gebühr hierfür beträgt 12,50 Euro. Das alte Kennzeichen schicken Sie bitte an uns zurück.

    Versicherungsplakette:
    Nein, Sie müssen bei einem Fahrzeugwechsel eine neue Versicherungsplakette erwerben. Diese kostet für ein Jahr 33,33 Euro. Die alte Plakette schicken Sie bitte an uns zurück. Für einen kürzeren Zeitraum wird der anteilige Beitrag fällig, allerdings mindestens 30,00 Euro.

    Versicherungskennzeichen:
    Nein, Sie müssen bei einem Fahrzeugwechsel ein neues Versicherungskennzeichen erwerben. Die Gebühr hierfür beträgt 12,50 Euro. Das alte Kennzeichen schicken Sie bitte an uns zurück.

    Versicherungsplakette:
    Nein, Sie müssen bei einem Fahrzeugwechsel eine neue Versicherungsplakette erwerben. Diese kostet für ein Jahr 33,33 Euro. Die alte Plakette schicken Sie bitte an uns zurück. Für einen kürzeren Zeitraum wird der anteilige Beitrag fällig, allerdings mindestens 30,00 Euro.

Gilt der Versicherungs­schutz auch im Ausland?

  • Der Ver­sicherungs­schutz besteht in­ner­halb der geo­grafischen Grenzen Europas sowie in den außer­europäischen Ge­bieten, die zum Geltungs­bereich der Euro­päischen Union ge­hören. Bitte beachten Sie, dass die Vorschriften über die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen im Besuchsland abweichend von den in Deutschland geltenden Bestimmungen sein können.

    Der Ver­sicherungs­schutz besteht in­ner­halb der geo­grafischen Grenzen Europas sowie in den außer­europäischen Ge­bieten, die zum Geltungs­bereich der Euro­päischen Union ge­hören. Bitte beachten Sie, dass die Vorschriften über die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen im Besuchsland abweichend von den in Deutschland geltenden Bestimmungen sein können.

Wer darf mit dem Moped, Roller, Krankenfahrstuhl, E-Bike oder Elektro­kleinst­fahrzeug fahren?

  • Jeder Fahrer, der berechtigt ist. Berichtigt ist derjenige, der das Fahrzeug mit dem Wissen und Willen des Versicherungsnehmers nutzt.

    Jeder Fahrer, der berechtigt ist. Berichtigt ist derjenige, der das Fahrzeug mit dem Wissen und Willen des Versicherungsnehmers nutzt.

Was ist der Unterschied zwischen einem Pedelec und einem S-Pedelec?

  • Ein Pedelec ist ein Fahrrad, das über eine elektronische Tretkraftunterstützung bis maximal 25 km/h verfügt. Ein S-Pedelec verfügt über eine Tretkraftunterstützung bis maximal 45 km/h und benötigt ein Versicherungskennzeichen (nicht Bestandteil des E-BikeSchutzes).

Was muss ich tun, wenn ich die Versicherungskarte bzw. den Versicherungsschein verloren habe?

  • Bitte informieren Sie uns bei Verlust oder Unbrauchbarkeit der Versicherungsbescheinigung. Sie erhalten zeitnah Ersatz.

Was muss ich tun, wenn ich mein Versicherungskennzeichen oder meine Versicherungsplakette verloren habe oder es mir gestohlen wurde?

  • Ersatzkennzeichen/ Ersatzplakette - Vertragsabschluss über einen unserer Vertriebspartner
    Bitte wenden Sie sich an die Ausgabestelle, wenn das Versicherungskennzeichen oder die Versicherungsplakette verloren gegangen ist oder gestohlen wurde.
    Bei Diebstahl bitte die polizeiliche Diebstahlmeldung vorlegen.
    Die Bearbeitungsgebühr beträgt 12,50 EUR.

    Ersatzkennzeichen online/ Ersatzplakette - Vertragsabschluss online
    Bitte bestellen Sie online ein neues Versicherungskennzeichen. Wir berechnen den anteiligen Versicherungsbeitrag bis zum Ende des Verkehrsjahres, mindestens 30,00 EUR.
    Bei Diebstahl bitte die polizeiliche Diebstahlmeldung vorlegen.