Im Schadensfall ersetzt die SparkassenVersicherung die Schäden an Ihren Gebäuden, Gebäudeteilen oder auch an dem Inventar in Ihrem Gebäude, die der Brand verursacht hat. Sie erhalten von uns den Wiederbeschaffungspreis für Sachen, die durch den Schaden unbrauchbar geworden sind bzw. die Wiederaufbau- oder Reparaturkosten für das Gebäude.
Nach einem Brand beschränkt sich der Schaden oft nicht nur auf den Ort, an dem es gebrannt hat, sondern es werden oftmals auch Teile des Gebäudes oder des darin befindlichen Inventars durch gesundheitsgefährdende oder korrosionsfördernde Brandprodukte in Mitleidenschaft gezogen. Die notwendigen Kosten beispielsweise für das Aufräumen, Abreißen und Entsorgen von dekontaminierten Gegenständen werden bis zu einer vereinbarten Höchstentschädigungsgrenze ebenfalls ersetzt.
Zusätzlich zur Feuerversicherung gibt es die Feuerrohbau-Versicherung. Diese sichert Gebäude gegen Brandschäden ab, die sich noch im Bau befinden. Ab Bezugsfertigkeit endet diese Versicherung und das Objekt wird über eine Gebäude-Feuerversicherung versichert.
Leitungswasserversicherung
Wer schon einmal selbst einen Leitungswasserschaden erlebt hat, wird festgestellt haben, dass durch das unkontrollierte Austreten von Wasser enorme Schäden am Gebäude sowie an dem darin befindlichen Inventar auftreten können. Oftmals ist der Ursprung des Schadens nicht auf Anhieb erkennbar und die undichte Stelle muss erst gesucht werden.
In der Leitungswasserversicherung sind Schäden am Gebäude und am Inventar versichert, wenn Leitungswasser bestimmungswidrig aus der Wasserinstallation ausgetreten ist. Verrostete Rohre oder durch Frost geplatzte Wasserleitungen stellen die häufigsten Ursachen für Leitungswasserschäden dar.
In der Leitungswasserversicherung werden Schäden am Rohrnetz, an Anlagen oder Einrichtungen eines Gebäudes (z. B. Heizrohre, Heizkörper, Armaturen) sowie der daraus folgende Nässeschaden ersetzt. Das bedeutet, dass in einem Schadensfall der Versicherer die Kosten für die Reparatur sowie die Trocknung beispielsweise von Mauerwerk ersetzt. Sollte eine Sache durch den Schaden unbrauchbar geworden sein, erhalten Sie von uns den Wiederbeschaffungspreis dafür.
Auch die Kosten für die Suche der undichten Stelle sowie die Stromkosten für aufgestellte Trocknungsgeräte fallen in der Regel unter den Versicherungsschutz.
Wasserschäden beispielsweise durch Rückstau, Überschwemmung oder Regen sind in der Leitungswasserversicherung nicht versichert.
Man kann Leitungswasserschäden nicht völlig verhindern - aber man kann verhindern, dass aus kleinen Schäden große werden. Hierzu dient ein Leckageschutz, der in die Leitungswasserinstallation eingebaut wird und automatisch die Wasserzufuhr abstellt, sobald ein Leitungswasserschaden auftritt. Hiervon gibt es für jeden Bedarf, ob Wohngebäude, Schule, Verwaltungsgebäude… eine passende Lösung.
Sturm-/Hagelversicherung
Sturm- und Hagelereignisse nehmen in letzter Zeit immer mehr zu. Umgestürzte Bäume, abgedeckte Dächer durch Sturm oder gar die Folgen eines Mini-Tornados sind immer öfter im Fernsehen oder direkt bei uns vor der Tür zu sehen.
In der Gebäude- und Inventarversicherung können Schäden durch Sturm oder Hagel versichert werden.
Als Sturm gilt wenn mindestens die Windstärke 8 laut Beaufortskala erreicht wird - das sind ca. 62 km/h.
Unter Hagel wird Niederschlag in Form von Eiskörnern verstanden. Schäden durch Hagel können beispielsweise durch das Gewicht des Niederschlags oder durch das spätere Auftauen des Hagels entstehen.
Im Schadensfall ersetzt die SV SparkassenVersicherung die Schäden an Ihren Gebäuden, Gebäudeteilen oder auch an dem Inventar in Ihrem Gebäude, die der Sturm oder der Hagel verursacht hat. Sie erhalten von uns die Reparaturkosten für die beschädigten Teile. Sollte eine Sache durch den Schaden unbrauchbar geworden sein, erhalten Sie von uns den Wiederbeschaffungspreis dafür.
Weiterhin sind bis zu einer vereinbarten Höchstentschädigung zahlreiche Kostenarten wie zum Beispiel auch anfallende Aufräumungs- oder Abbruchkosten versichert.