Basis für die Berechnungen war das jeweilige abweichende Bruttogehalt aufgrund der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst – ZVK Baden-Württemberg.
* Steuertarif 2024, Lohn- und Kirchensteuer wurden berücksichtigt.
** Arbeitnehmer-Anteil bei der Sozialversicherung: Rente: 9,3 %, Arbeitslosen: 1,3 %, Kranken: 8,1 % (inkl. individueller Zusatzbeitrag), Pflege: 2,30 %.
*** Es handelt sich hierbei um eine Modellrechnung mit der für das Jahr 2024 gültigen Überschussbeteiligung und einer konstanten Wertentwicklung der Indexbeteiligung von 4%. Diese Leistungen können nicht garantiert werden. Sie sind nur als Beispiel anzusehen.