Beispiele für Ihren Spezial-Straf-Rechtsschutz
Ihr Spezial-Straf-Rechtsschutz schützt Sie zum Beispiel in folgenden Fällen:
- Gegen Sie als Geschäftsführer*in wird ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet.
- Sie werden als Geschäftsführer*in der Beschäftigung von Schwarzarbeitenden bezichtigt.
- Gegen Sie als Geschäftsführer*in wird ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Umweltgefährdung eingeleitet
Besondere Leistungen des Spezial-Straf-Rechtsschutzes
- Vorwurf aller Vorsatzstraftaten (inklusive Verbrechen) ist mitversichert
- Regressverzicht bei Strafbefehl¹
- Übernahme von Honorarvereinbarungen mit Anwält*innen
- Übernahme von Sachverständigenkosten (z. B. Gutachten)
- Versicherungsschutz auch für Verstöße, die vor Vertragsbeginn liegen, sofern das Ermittlungsverfahren nach Vertragsbeginn eingeleitet wird²
- Unterstützung bei der Erstellung einer Presseerklärung oder Firmenstellungnahme
- Unbegrenzte Nachmeldefrist nach Vertragsende
- Nachhaftungszeit von drei Jahren nach Vertragsende
Versicherte Personen
-
Versicherungsnehmer*in (Inhaber*in bzw. Mitinhaber*in)
-
Mitarbeitende bei ihrer Tätigkeit für Versicherungsnehmer*in
-
Auch freie Mitarbeitende, Mitarbeitende von Fremdfirmen, Zeitarbeitskräfte sowie Organmitglieder (z. B. Vorstand)
Was zahlt Ihr Spezial-Straf-Rechtsschutz?
Im Fall eines Rechtsstreits übernehmen wir für Sie die Kosten für Anwalt oder Anwältin, Gericht, vom Gericht bestellte Sachverständige und Zeugen oder Zeuginnen – und das mit unbegrenzter Versicherungssumme. Bei weltweitem Rechtsschutz für Auslandsaufenthalte und Internet-Geschäfte gilt eine Deckungssumme von 500.000 €.
Immer inklusive: MEINRECHT
Mit dem Rechtsservice MEINRECHT ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten rund um die Uhr sicher – telefonisch oder online unter meinrecht.de.
- Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
Wir prüfen sofort die Deckungsübernahme und schätzen die Erfolgsaussichten Ihres Rechtsschutzfalls ein. Unter meinrecht.de finden Sie außerdem Ratgeber zu wichtigen rechtlichen Themen sowie nützliche Mustervorlagen. - Telefonische Rechtsberatung
Immer ohne Selbstbeteiligung: Auf Wunsch vermitteln wir Rechtsanwält*innen zur Erstberatung.³ Für alle rechtlichen Fragen. Sogar, wenn Ihr Fall eigentlich gar nicht versichert ist. - Kanzlei-Empfehlung
Gerne empfehlen wir Ihnen Rechtsanwält*innen in der Nähe Ihres Wohnorts. Alternativ können Sie sich natürlich an eine Kanzlei Ihrer Wahl wenden. - Mediation
Vertragen statt streiten: Auf Wunsch vermitteln wir Mediator*innen für eine friedliche Konfliktlösung. - Forderungsservice
Sie bleiben auf offenen Forderungen sitzen? Gerne vermitteln wir im Rahmen des Arbeitgeber-Rechtsschutzes einen renommierten Forderungsservice.
SB-Bonus mit Zufriedenheitsgarantie
Ihre Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall reduziert sich um 150 €, wenn Sie sich für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei entscheiden.
Sollten Sie dort nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt oder einer Anwältin Ihrer Wahl wechseln. Wir tragen einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.
¹ Regress lediglich bei Verurteilung wegen Vorsatz.
² Voraussetzung: Der oder die Versicherte hatte keine Kenntnis von dem Verstoß.
³ Telefonische Erstberatung durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwält*innen für Rechtsangelegenheiten, bei denen die
Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
² Voraussetzung: Der oder die Versicherte hatte keine Kenntnis von dem Verstoß.
³ Telefonische Erstberatung durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwält*innen für Rechtsangelegenheiten, bei denen die
Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.