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    Krankenversicherung

Krankenversicherung für Grenzgänger

Sie haben die Wahl - wir unterstützen Sie dabei.

Das sollten Sie wissen:

  • Nach dem Erwerbs­orts­prinzip sind Grenz­gänger grund­sätzlich zunächst in der Schweiz kranken­versicherungs­pflichtig.
  • Grenz­gänger aus Deutsch­land haben jedoch eine drei­monatige Wahl­frist (Options­recht). Innerhalb dieser Zeit können sie sich von der Schweizer Versicherungs­pflicht nach KVG befreien lassen, um sich für eine Kranken­versicherung im Wohn­staat zu ent­scheiden.

 

Wählen Sie die für Sie passende Grenzgänger-Kranken­versicherung.

Diese 3 Möglichkeiten haben Sie:

1. Freiwillige Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland (GKV)

Auf einen Blick:

  • einkommensabhängiger Versicherungsbeitrag
  • Regelleistungen der gesetzlichen deutschen Krankenversicherung
  • nicht erwerbstätige Familienangehörige sind mitversichert

2. Private Krankenversicherung in Deutschland

Auf einen Blick:

  • Beitrag orientiert sich am Alter und am Gesundheitszustand der zu versichernden Person bzw. am gewählten Tarif
  • gewählter Tarif bestimmt den Leistungsumfang
  • Beitragspflichtige Mitversicherung von Familienangehörigen möglich
  • Einschluss Pflegeversicherung ist verpflichtend

Weitere Informationen:

Homepage der UKV

3. Gesetzliche Kranken-Pflichtversicherung in der Schweiz (KVG)

Auf einen Blick:

  • einkommensunabhängiger Versicherungsbeitrag
  • Krankenversicherungsmodell mit gesetzlich anerkannter Krankenkasse in der Schweiz (KVG) und Betreuungskasse in Deutschland
  • Leistungsanspruch in der Schweiz und Deutschland
  • Behandlung in der Schweiz mit festen Jahresfranchise und Selbstbehalt
  • Beitragspflichtige Mitversicherung von Familienangehörigen möglich
  • Rückkehrrecht in die GKV in Deutschland
  • nur Sach-Leistungen im Pflegefall

Wir empfehlen:

Prämien 2024

Leistungen Euroline 2024

TIPP: Schließen Sie Leistungslücken durch Zusatz-Tarife.

Homepage der UKV

Sie benötigen Hilfe?
Wir sind für Sie da!

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