• Zeltversicherung - Zelte mit Fahnen

    Die Zelt­versicherung

    Sorgenfrei Feste feiern mit der Zelt­versicherung der SV

Zeltversicherung

  • Um­fassender Ver­sicherungs­schutz bei Schäden durch Brand, Blitz­schlag, Sturm oder Hagel

  • Pauschale Mit­ver­sicherung des Inventars

  • Aus­gezeichneter Schaden­service

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Welchen Ver­sicherungs­schutz be­nötigen Sie für Ihr Zelt?

Zelte haben durch hochwertige Materialien und aufwändiger Herstellung einen enormen Wert. Eine sachgemäße Aufstellung bzw. Aufbewahrung und sorgfältige Behandlung sind daher unerlässlich.

Selbst bei großer Vorsicht, kann sich ein Schaden ereignen, beispielsweise beim Gebrauch oder Transport, durch Unwetter oder durch Beschädigung durch Dritte.

Deshalb sichern wir Sie mit unserer Zeltversicherung rundum ab.

FAQ - Fragen und Antworten zur Zeltversicherung

Welche Gegenstände können versichert werden?
    • Zelte aller Art
    • Mobiliar
    • Bühne
    • Tische, Bänke, Stühle
    • Fuß­boden
    • Zapf­anlagen
    • Kühl­schränke
    • Fritteusen
    • Grill­geräte
    • Licht- und Beschallungs­anlagen
Was versichern wir nicht?
    • Dekoration
    • Lebensmittel
    • Geschirr u.ä.
Welche Schadenfälle sind versichert?
  • Während des Auf- und Abbaues, des Gebrauchs und der Transporte erstreckt sich der Versicherungsschutz ausschließlich auf folgende Gefahren:

    • Unfall, d.h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis
    • Brand, Blitzschlag, Explosion
    • Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung
    • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Beraubung
    • mut- oder böswillige Beschädigung (ausgenommen Mobiliar)
    • höhere Gewalt einschließlich Hagel und Sturm
Wo gilt die Versicherung?
  • Geltungsbereich ist Deutschland

Was kostet die Versicherung?
  • Der Beitrag berechnet sich nach dem Wert des Zeltes.

    bei einem Jahresvertrag 3,60 %
    bis zu einer Versicherungsdauer von 30 Tagen 0,32 %
    sofern der An- und Abtransport nicht mitversichert wird     0,24 %
    Mindestbeitrag je Vertrag 75,00 EUR

    jeweils zuzüglich gesetzlicher Versicherungsteuer von derzeit 19%

    Die genannten Beiträge gelten auch für die Mitversicherung des Inventars (Mobiliars) zu der ermittelten Versicherungssumme.

Ist das Inventar (Mobiliar) mitversichert?
  • Mitversichert werden können Bühnen, Tische, Bänke, Stühle, Fußboden, Zapfanlagen, Kühlschränke, Fritteusen, Grillgeräte, Licht- und Beschallungsanlagen.
    Eine pauschale Mitversicherung des Inventars (Mobiliars) kann ohne Meldung der Versicherungssumme im Rahmen einer Erstrisikoversicherung mit einer Versicherungssumme von 10.000 EUR erfolgen.

    Dafür gelten folgende Beiträge:
    (bei der Ersatzrisikoversicherung für das Inventar ermittelt sich der Beitrag für das Zelt dennoch mit den oben genannten Beitragssätzen)

    Jahresvertrag 432,00 EUR
    bis zu einer Versicherungsdauer von 30 Tagen 38,00 EUR
    sofern der An- und Abtransport nicht mitversichert wird     29,00 EUR

    jeweils zuzüglich gesetzlicher Versicherungsteuer von derzeit 19%

Ihre Ansprechpartner

Vertragsbearbeitung

Frau Viola Reichle

Telefon: 0711 898-49833
Telefax: 0711 898-401900
E-Mail: fs11.tr@sparkassenversicherung.de

 

Schadenbearbeitung

Frau Eva Gartmann

Telefon: 0711 898-2094
Telefax: 0711 898-402094
E-mail: eva.gartmann@sparkassenversicherung.de