• Vereins-Rechtsschutzversicherung - Juristin am Telefon

    Vereins-Rechts­schutz­versicherung

    Jederzeit professionelle juristische Hilfe erhalten

Vereins-Rechtsschutzversicherung

  • Unterstützt Ihren Verein bei Schaden­ersatz­ansprüchen

  • Bietet Ihnen professionelle juristische Hilfe

  • Bietet Grund- und Zusatz­deckungen für Ihren individuellen Bedarf

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Warum ist eine Vereins-Rechts­schutz­versicherung sinn­voll?

Rechts­streitigkeiten können einen Verein jederzeit treffen. Sie führen häufig zu enormen Kosten, die die Vereins­kasse stark belasten. Kosten für Anwalt, Gericht, Sach­verständige, Zeugen, eventuell auch Reise- und Übersetzungs­kosten - schnell ist hier eine Höhe von bis zu 5.000 € oder mehr erreicht. Der Vereins-Rechts­schutz sorgt dafür, dass Sie sich mit professioneller juristischer Hilfe wehren können. Versichert werden nicht nur der Verein und seine Mitarbeiter, sondern sämtliche Vereins­mitglieder im Rahmen ihrer satzungs­gemäßen Tätigkeit. Schließlich sollen die ehrenamtlich tätigen Vereins­mitglieder ebenfalls hinreichend geschützt sein.

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Aktuelle Informationen der ÖRAG Rechtsschutzversicherung AG:

Am 25. Mai 2018 sind die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) in Kraft getreten.

Was bedeutet das für den Leistungsumfang im Rechtsschutz?

Im Vereins-Rechtsschutz ist die Leistungsart "Daten-Rechtsschutz" (§ 2m) ARB versichert. Diese umfasst bisher nur Streitigkeiten aus dem Bundesdatenschutzgesetz.

Zukünftig besteht zugunsten des Versicherungsnehmers Rechtsschutz für die gerichtliche Abwehr von Auskunfts-, Berichtigungs-, Sperrungs- und Löschungsansprüchen nicht nur nach dem Bundesdatenschutzgesetz, sondern auch nach der EU-Datenschutzgrundverordnung. In der Regulierung wird diese neue Vorschrift in den Wortlaut des § 2m) aa) ARB hineingelesen.

In Bezug auf die Entrittspflicht für die Verteidigung gegen Straf- und Owi-Vorschriften aus dem Bundesdatenschutzgesetz nach § 2 m) bb) ARB gibt es keine Veränderungen.

Wichtig: Die Abwehr von Schadenersatzansprüche bei datenrechtlichen Verstößen ist nicht vom Rechtsschutz umfasst. Hier kann eine Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig sein.

Kurzum: Ab dem 25.05.2018 reguliert die ÖRAG über das Bundesdatenschutzgesetz hinaus auch nach EU-DSGVO.

FAQ - Fragen und Antworten zur Vereins-Rechtsschutzversicherung

Warum ist Rechtsschutz für Vereine so wichtig?
  • Die Haft­pflicht­versicherung des Vereins tritt grund­sätzlich für Schäden ein, die einem Dritten durch Vereins­mitglieder zugefügt werden. Die Rechts­schutz­versicherung hingegen unterstützt unter anderem, sofern der Verein selbst Schaden­ersatz­ansprüche stellt. In diesen Fällen kommt eine Rechts­schutz­versicherung für die anfallenden Kosten für Rechts­anwälte und Gerichte auf.

    Flyer Vereins-Rechtsschutz

    Beileger Vereins-Rechtsschutz

Was bieten wir Ihnen?
  • Der Vereins-Rechts­schutz sorgt dafür, dass Sie sich mit professioneller juristischer Hilfe wehren können. Versichert werden nicht nur der Verein und seine Mitarbeiter, sondern sämtliche Vereins­mitglieder im Rahmen ihrer satzungs­gemäßen Tätig­keit. Schließlich sollen die ehrenamtlich tätigen Vereins­mitglieder ebenfalls hinreichend geschützt sein.

Welche Deckungskonzepte werden angeboten?
  • Auf die speziellen Bedürfnisse Ihres Vereins zugeschnitten bieten wir Ihnen:

    • eine Grund­deckung mit Vereins-Rechts­schutz (Baustein A) und Spezial-Straf-Rechts­schutz (Baustein S) als Paket­lösung.
    • sowie individuell bei Bedarf die Zusatz­deckungen mit Verkehrs-Rechts­schutz (Baustein V) und/oder Rechts­schutz für das Vereins­heim (Baustein G).
Welche Leistungen sind versichert?
  • Vereins-Rechts­schutz (Grunddeckung Baustein A)

    • Schaden­ersatz-Rechts­schutz
    • Arbeits-Rechts­schutz
    • Daten-Rechts­schutz
    • Rechts­schutz im Vertrags- und Sachen­recht
    • Steuer-Rechts­schutz vor deutschen Gerichten
    • Sozial-Rechts­schutz vor Gerichten
    • Verwaltungs-Rechts­schutz
    • Beratungs-Rechts­schutz im Erbrecht
    • Rechts­schutz für Opfer von Gewalt­straf­taten
    • Rechts­schutz für telefonische Erst­beratung
    • Mediations­verfahren
    • Forderungs­management

    Spezial-Straf-Rechts­schutz (Grund­deckung Bau­stein S)

    • Straf-Rechts­schutz
    • Ordnungs­widrigkeiten-Rechts­schutz
    • Disziplinar- und Standes-Rechts­schutz
    • Verkehrs-Straf- und Ordnungs­widrigkeiten-Rechtss­chutz (Kosten­übernahme der Anwalts­kosten nach dem Rechts­anwalts­vergütungs­gesetz RVG)
    • Dienst­reise-Rechts­schutz für Vereins­mitglieder und für die Eltern von Kindern, die Vereins­mitglied sind, bei Fahrten für den Verein in ihrer Eigen­schaft als Fahrer/Insasse/Eigentümer in/von öffentlichen und privaten Verkehrs­mitteln mit den Leistungs­arten Schaden­ersatz-, Verkehrs-Straf- und Ordnungs­widrigkeiten-Rechts­schutz (Kosten­übernahme grund­sätzlich nach dem Rechts­anwalts­vergütungs­gesetz RVG)
    • Forderungs­management

    Verkehrs-Rechts­schutz (Zusatz­deckung Bau­stein V)

    • Verkehrs-Schaden­ersatz-Rechts­schutz
    • Verkehrs-Rechts­schutz im Vertrags- und Sache­nrecht
    • Verkehrs-Straf- und Ordnungs­widrigkeiten-Rechts­schutz
    • Verwaltungs-Rechts­schutz in Verkehrs­sachen
    • Verkehrs-Steuer-Rechts­schutz vor Gerichten

    Rechts­schutz für das Vereins­heim (Zusatz­deckung Bau­stein G)

    • Wohnungs- und Grundstücks-Rechts­schutz
    • Steuer-Rechts­schutz vor Gerichten
Was kostet der Vereins-Rechtsschutz?
  • Der Jahres­beitrag beträgt inklusive der gesetzlichen Versicherungs­steuer von derzeit 19% bei jährlicher Zahl­weise und einer Selbst­beteiligung von 250 EUR je Rechts­schutz­fall:

    für die Grund­deckung (Baustein A und S)

    bei bis zu 100 aktiven Mitgliedern 141,00 EUR
    bei 101 bis 250 aktiven Mitgliedern     211,50 EUR   
    bei über 250 aktiven Mitgliedern Anfrage


    für die Zusatz­deckung Verkehrs-Rechts­schutz (Baustein V)

    je PKW bzw. LKW bis 4 t Nutz­last bzw. motor­angetriebene Fahr­zeuge     29,40 EUR    


    für die Zusatzdeckung Vereinsheim-Rechtsschutz (Baustein G)

    je Geäude im Eigen­tum (Vereins­heim)      73,44 EUR
    je Gebäude gepachtet (Probe­lokal) 108,00 EUR    

     

Ihre Ansprechpartner

Vertragsbearbeitung

Herr Bernd Schleberger

Telefon: 0211 529-5307
Telefax: 0211 529-5399
E-Mail: bernd.schleberger@oerag.de

Herr Antonio Caramazza

Telefon: 0211 529-5526
Telefax: 0211 529-5399
E-Mail: antonio.caramazza@oerag.de

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