• Rahmenvertrag - Mann in Uniform spielt Posaune

    Unser Rahmen­vertrag mit der BDMV

    Vereins­haftpflicht-, Unfall-, Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung

Vereins-, Vermögensschadenhaftpflicht und Unfallversicherung

Die wichtigsten Vorteile der Vereins-, Vermögens­schaden­haftpflicht und Unfall­versicherung der SV für Sie im Über­blick

  • Rahmen­vertrag mit individuellem Versicherungs­schutz

  • Schaden­fälle kompetent und schnell abgewickelt

  • 50 Jahre Erfahrung

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Die neuen Highlights...

Ganz gleich, ob Ihre Entscheidung bereits für die günstigen Versicherungsleistungen gefallen ist und Sie bereits Kunde der SV sind oder ob Sie planen, es zu werden - die neuen Versicherungsleistungen stehen allen ab sofort zur Verfügung.

Eine Übersicht über die Neuerungen erhalten Sie hier.

FAQ - Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Vereins-, Vermögensschadenhaftpflicht und Unfallversicherung der SV

Fragen und Antworten zur Vereinshaftpflichtversicherung

Warum braucht ein Verein eine Vereinshaftpflichtversicherung?
  • Die gesetzliche Haftpflicht des Vereins wird sozusagen per Vertrag auf die Versicherung übertragen.

Was sind die Leistungen der Vereinshaftpflichtversicherung
    • Prüfung der Haftpflichtfrage
    • Der Versicherer prüft, ob die an den Verein gestellten Ansprüche zu Recht gestellt werden und ob die Höhe der Ansprüche gerechtfertigt ist.
    • Ablehnung unberechtigter Ansprüche
    • Der Versicherer lehnt ungerechtfertigte Ansprüche ab, auch vor Gericht.
    • Zahlung gerechtfertigter Ansprüche
Was umfasst die Vereinshaftpflichtversicherung?
    • Gesetzliche Haftpflicht des Vereins
    • Persönliche gesetzliche Haftpflicht der Mitglieder des Vorstandes einschließlich aller übrigen Mitglieder aus der Betätigung im Auftrag und Interesse des Vereins
    • Gesetzliche Haftpflicht des Vereins als Eigentümer, Mieter, Pächter, Nutznießer von Probelokalen (insbesondere Verkehrssicherungspflichten)
    • Besitz und Unterhaltung einer Vereinsgaststätte mit Bewirtschaftung in eigener Regie
    • Gesetzliche Haftpflicht des Vereins aus der Teilnahme an Veranstaltungen Dritter
    • Gesetzliche Haftpflicht des Vereins aus der Durchführung von Stand-, Promenaden-, Platz-, Stuhl- und Kurkonzerten sowie Sternmärsche
    • Gesetzliche Haftpflicht des Vereins aus der Durchführung von bis zu dreitägigen, vereinsinternen Veranstaltungen mit maximal zwei Übernachtungen
    • Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht wegen Personenschäden von Kindern und Schülern, soweit diese der Aufsichtspflicht durch Mitglieder des Vereins unterstellt sind
    • Mitversicherung deliktsunfähiger Kinder
Welche Versicherungssummen gibt es in der Vereinshaftpflichtversicherung?
  • 5.000.000 EUR 
    für Personen- und/oder Sachschäden
       100.000 EUR 
    für Vermögensschäden
    •  Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte dieser Versicherungssummen.
Was sind die wichtigsten Ausschlüsse der Vereinshaftpflichtversicherung?
    • Schäden durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs, Kraftfahrzeuganhänger Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag
    • Schäden durch den Gebrauch eines Wasser- oder Luftfahrzeugs
    • Schäden der mitversicherten Personen untereinander
Was gibt es für Erweiterungsmöglichkeiten?
  • Einschluss von Mietsachschäden und Abhandenkommen fremder Türschlüssel

    • Mietsachschäden am Probenlokal
    • Schäden an beweglichen gemieteten Sachen

    Schäden an fremden gemieteten Gebäuden/Räumlichkeiten und Schäden an beweglichen gemieteten Sachen können abweichend von den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung mitversichert werden

    Ausgeschlossen bleiben:

    • Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung
    • Schäden an Kraftfahrzeugen, EDV-, Musik- und Videoanlagen, Ausstellungsgütern und Kunstgegenständen, Musikinstrumenten und sonstigen akustischen und elektronischen Einrichtungen, Mobilfunktelefonen Wertsachen und Wertpapieren, Schmuck Geld und sonstigen Zahlungsmitteln, eingelagerten Verwahrstücken.

     Versicherungssummen innerhalb der Sachschadenversicherungssumme

    5.000.000 EUR  für Schäden an Gebäuden
    25.000 EUR  für bewegliche Sachen
    • Selbstbeteiligung je Schadenfall 100,00 EUR

     Schlüsselrisiko

    • Für Türschlüssel, insbesondere von Schließanlagen, die dem Verein überlassen werden
    • Versichert ist die Auswechslung der Schließanlage und sofern notwendig ein Objektschutz bis zu 14 Tage
    • Versicherungssumme innerhalb der Sachschadenversicherungssumme 100.000 EUR
       
    • Jahresbeitrag pauschal 40,93 EUR

    Erweiterung "Veranstaltungen"

    Alle Veranstaltungen, die über den Rahmen der Vereinshaftpflicht- und Unfallversicherung hinausgehen, können pauschal, je nach Bedarf versichert werden.
     
    Beispiele:

    - Konzertreisen/Freizeiten mit mehr als 3 Tagen Dauer
    - Festveranstaltungen mit/ohne Zeltbau, Umzug usw.
    - Fußballturniere
    - Altmaterialsammlungen

    • Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Veranstalters aus der Durchführung der jeweiligen Veranstaltung einschließlich der Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten.
    • Eingeschlossen ist auch die Haftung nach dem Gaststätten-Produktgesetz
    • Der Personenkreis, der über die Vereinshaftpflicht- und Unfallversicherung versichert ist, hat auch bei den Veranstaltungen den entsprechenden Unfallversicherungsschutz
    • Zusätzliche Helfer, z.B. passive Mitglieder, Eltern von Jugendlichen, Ehegatten von Vereinsmitgliedern usw., haben bei Einschluss der Mitversicherung von Veranstaltungen automatisch denselben Versicherungsschutz anlässlich von Veranstaltungen

     Wir bieten Ihnen verschiedene Alternativen als Einschluss an:

    Zusatzrisiken

    • Gesetzliche Haftpflicht der mitwirkenden landwirtschaftlichen Zugmaschinen, Fuhrwerke und Pferde bei Umzügen
    • Gesetzliche Haftpflicht für vereinseigene Bauleitung beim Zeltbau
    • Gesetzliche Haftpflicht für vereinseigene Bauleitung beim Tribünenbau
    • Selbstbetriebene Schaustellungen aller Art, Böllerschiessen, Feuerwerke usw.
    • Selbstbetriebene Hüpfburgen
    • Selbstbetriebene Kinderkaruselle
    • Selbstbetriebene Schießstände
    • Mietsachschäden, jedoch nicht an Zelten Zeltversicherung
    • Abhandenkommen von fremden Türschlüsseln 

     Nicht versichert werden können, über den pauschalen Einschluss:

    • Landesmusikfeste
    • Bundesmusikfeste
    • Sonstige Großveranstaltungen 

     WICHTIG:

    • Die Frage, ob die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) für Personen bei  Baumaßnahmen (insbesondere beim Zeltauf- und abbau) Versicherungsschutz bietet, muss rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten mit der BG geklärt werden.
      Eine Meldung allein genügt nicht!

     „Sonstige“ Erweiterungsmöglichkeiten

    • Abschluss einer Umwelt-Versicherung für eigene Heizöltankanlagen usw.
    • Abschluss einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung bei verpachteten Vereinsgaststätten

Ihre Ansprechpartner

Vertragsbearbeitung

Team BDMV (Frau Atik/Frau Schwarz)

Telefon: 0711 898-49819
Telefax: 0711 898-3131
E-Mail: bdmv@sparkassenversicherung.de

 

Fragen und Antworten zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Für welche Schädensfälle bieten wir Versicherungsschutz?
    • Versicherungsschutz besteht für Ansprüche von:

    - außen (Drittansprüche)
    - durch den Verein (Eigenansprüche)

Welche Ansprüche können entstehen?
    • Verlust der Gemeinnützigkeit durch fehlerhafte Behandlung von Spendengeldern
    • Unterlassene oder verspätete Beantragung von öffentlichen Zuschüssen
    • Übersehen von fehlerhaften Zahlungseingängen
    • Mitgliedsbeiträge werden versehentlich nicht oder nur in zu geringem Ausmaß eingefordert und die Ansprüche verjähren
    • Überhöhte Rechnungen werden bezahlt, weil beispielsweise nicht genügend Konkurrenzangebote eingeholt werden
    • Der Verein kündigt eine Veranstaltung an, bei der jedoch der verpflichtete Vortragende oder Lehrer nicht erscheint, worauf die Kursteilnehmer Entschädigung für die Reisekosten und gegebenenfalls für die Veranstaltung selbst fordern
Wieso ist der Versicherungsschutz für Vorstandsmitglieder besonders wichtig?
    • die Vorstandsmitglieder repräsentieren den Verein als Organe
    • sie sind in dieser Funktion für die Beachtung und Einhaltung der Satzung und der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich
    • sie laufen Gefahr für auftretende Schäden auch mit Ihrem persönlichen Vermögen einstehen zu müssen
Besteht nach der Gesetzesänderung 2009 weiterhin der Bedarf für eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung?
  • Am 02.07.2009 hat der Bundestag ein Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen beschlossen, welches am 03.10.2009 in Kraft getreten ist.

    Das Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen bringt Haftungserleichterungen für Vereinsvorstände, die unentgeltlich tätig sind oder für ihre Tätigkeit ein geringfügiges Honorar von maximal 500 EUR im Jahr erhalten.

    Künftig gilt, dass sie dem Verein nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften. Bei Haftpflichtansprüchen Dritter haben die Vorstände einen Freistellungs- anspruch gegenüber dem Verein.

    Ein Hauptargument für den Abschluss der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung war im bisherigen Haftungsrecht begründet:

    Danach haften Vereinsorgane für Fehler bei der Ausübung ihrer Tätigkeit vollumfänglich, d.h. auch bei leichter Fahrlässigkeit, mit ihrem Privatvermögen. Diese weite Haftung wird nun begrenzt!

    Durch das neue Gesetz wird die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Vereine zwar nicht überflüssig, allerdings wird der Anwendungsbereich dieser Versicherungen eingeschränkt.

    Beispiel:

    Der ehrenamtliche Vereinsvorstand vergisst infolge leichter Fahrlässigkeit, einen Fördermittelantrag rechtzeitig zu stellen; die ansonsten gewährte Förderung wird von der Behörde wegen verspäteter Antragstellung zurückgewiesen. Der Vorstand haftet dem Verein gegenüber hierfür nicht mehr und da keine Haftung besteht, wird auch die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung den Schaden nicht begleichen. Dies führt dazu, dass der Verein letztlich auf dem Schaden sitzen bleiben würde!

    Aus diesem Grund haben wir unsere Versicherungsbedingungen geändert und den Versicherungsschutz bei der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung erweitert. Bei der SV kommt es auf die Frage der gesetzlichen Haftung des unentgeltlich tätigen Vorstandes gegenüber dem Verein nicht an. Der Schaden des Vereins (Eigenschaden) wird bereits dann reguliert, wenn der Vorstand leicht fahrlässig eine seiner Pflichten verletzt hat!

    Im oben genannten Beispielfall würde die Deckung der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung also greifen, d.h. der Schaden würde grundsätzlich reguliert, ohne dass der Vorstand nach Gesetz dafür haftet!

Welche Versicherungssummen werden mit welchen Selbstbehalten zu welchem Beitrag angeboten?
  • Die Bedingungen sehen nun eine Zweiteilung vor. So besteht zunächst eine Grunddeckung für alle im Verein tätigen Personen (Organe / Vorstände und Mitarbeiter). Die obligatorische Versicherungssumme beträgt 25.000 EUR, steht 2-mal im Jahr zur Verfügung und kann gegen Mehrbeitrag erhöht werden. Ausschließlich für die Organe / Vorstände besteht dann zusätzlich die Möglichkeit einer kostengünstigeren Höherdeckung (D&O – Versicherung). Der Vorteil ist neben den günstigeren Konditionen, dass die für die Höherdeckung vereinbarte Versicherungssumme ausschließlich den Vorständen, die u.U. mit ihrem persönlichen Vermögen haften, zur Verfügung steht.

    Die bereits bestehenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen werden wir mit den jeweils vereinbarten Versicherungssummen automatisch zum 01.01.2012 umstellen.

    Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Verbänden wie z.B. von Landesmusikverbänden, fallen nicht unter die o.g. Regelung. Diese Verträge bestehen unverändert fort.

    • Obligatorische Versicherungssumme: 25.000 EUR

     Möglichkeiten der Höherversicherung:

    •  Selbstbehalt je Versicherungsfall: 100,00 EUR

    Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte dieser Versicherungssumme. 

     

Schadensbearbeitung

Herr Michael Gfrerer

Telefon: 0711 898-45631
Telefax: 0711 898-2500
E-Mail: service.schaden@sparkassenversicherung.de

Herr Michael Heck

Telefon: 0711 898-1246
Telefax: 0711 898-2500
E-Mail: service.schaden@sparkassenversicherung.de

 

Fragen und Antworten zur Gruppenunfallversicherung

Was umfasst die Gruppenunfallversicherung?
  • Versicherungsschutz besteht bei der Betätigung im Auftrag und Interesse des Vereins z.B.:

    • Proben
    • Versammlungen
    • Festlichkeiten usw.

    Mitversichert ist jeweils der direkte Weg hin und zurück

    Bei mitversicherten bis zu dreitägigen vereinsinternen Veranstaltungen mit maximal zwei Übernachtungen (vgl. Haftpflicht) besteht 24 Stunden-Deckung.

Welchen Personenkreis kann man versichern?
  • Wer muss gemeldet werden?

    • Aktive Mitglieder einschließlich Vorstand
    • Jugendliche & Schüler
    • In Ausbildung, z.B. Musikgarten usw.
    • Spielgemeinschaften

    Wer kann gemeldet werden?

    • Passive Mitglieder
    • Fördernde Mitglieder
    • Sonstige Abteilungen des Vereins, z.B. Majoretten-, Faschings-, Theatergruppen
Was sind die Leistungen der Gruppenunfallversicherung?
  • Invaliditätsleistung

    Im Invaliditätsfall wird der dem Grad der Invalidität entsprechende Teil der vereinbarten Versicherungssumme geleistet. Bemessungsgrundlage ist die Gliedertaxe gemäß Ziff 2.1.2.2.1 der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2008).
    Besondere Bedingung für die Bemessung des Invaliditätsgrades für die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände: Verbesserte Gliedertaxe

    Lässt sich der Invaliditätsgrad nicht nach der Gliedertaxe bemessen gilt Ziff 2.1.2.2.2  AUB 2008.


    Todesfallleistung

    Führt der Unfall innerhalb eines Jahres nach dem Unfalltag zum Tod, wird die Todesfallsumme geleistet.

    Krankenhaustagegeld

    Für jeden Tag vollstationären Krankenhausaufenthaltes wird die vereinbarte Summe geleistet.

    Bergungskosten

    Erweiterung des Unfallbegriffs, Leistungserweiterungen bei Invalidität sowie weitere Leistungsverbesserungen: BB Unfall Top

Wie hoch sind die Beiträge?
    • Wir bieten Ihnen verschiedene Kombinationen der Versicherungssummen für Invalidität und Todesfall an.
    • Zusätzlich kann bei allen Kombinationen das Krankenhaustagegeld erhöht werden.