• Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag - Hand hält Autoschlüssel vor Auto

    Unser Kraft­fahr­zeug-Rahmen­vertrag

    Die sinnvolle Ergänzung zu Ihrer Kfz-Versicherung

Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag

  • Deckt alle Fahrten im Auftrag und Interesse des Vereins ab

  • Auch für Fahrer, die nicht Mitglied des Vereins sind

  • Teil­kasko oder Voll­kasko wählbar

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Warum ist der Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag sinnvoll?

Die Kfz-Haft­­pflicht­­versicherung ist eine Pflicht­­versicherung für jeden Fahr­zeug­­halter. Bei selbst­­verschuldeten Schäden anderer Beteiligten tritt die Kfz-Haft­­pflicht­­versicherung aus dem Kfz-Rahmen­­vertrag für Sie und Ihre Vereins­­mitglieder ein. Zudem wehrt sie Ansprüche ab, die Ihnen un­berechtigter­weise in Rechnung gestellt werden. Auch der Verwaltungs­­aufwand für mehrere versicherte Fahr­­zeuge ist nicht zu unter­­schätzen. Umso wichtiger ist eine gute Ab­sicherung, die Ihnen die Ver­waltung ver­einfacht und einen um­fangreichen sowie aus­ge­zeichneten Service bietet.

FAQ - Fragen und Antworten zum Kfz-Rahmenvertrag

Welche Versicherungsleistungen bietet der Rahmenvertrag?
    • Dienst­reise-Kasko­versicherung
    • Kraft­fahr­zeug-Haft­pflicht-Schaden­freiheits­rabatt-Rück­stufungs­versicherung (KH-SFR-Versicherung)
Wann besteht Versicherungsschutz?
  • Während Fahrten im Auftrag und Interesse des Vereins z.B.:

    • Fahrten zu und von Proben
    • Fahrten zu und von Versammlungen
    • Fahrten zu und von Festlich­keiten inklusive Besorgungs­fahrten
    • Fahrten zu und von Freizeiten, Konzert­reisen 

    Weder der Fahrer noch der Halter des Fahrzeugs müssen Mitglieder des Vereins sein. Es sind z.B. auch die Fahrzeuge von Eltern oder Freunden versichert, wenn diese Kinder/Jugendliche des Vereins fahren.

Welche Deckungskonzepte werden angeboten?
  • Ausschlag­gebend für die Zuordnung zu einer Kategorie ist die Art der Zulassung des Fahrzeugs

    1. Personen­kraft­wagen und motor­angetriebene Zwei­rad­fahr­zeuge
    2. Personen­kraftwagen, motor­angetriebene Zwei­rad­fahr­zeuge, LKW bis 3,5t Nutzlast, Wohn­mobile und PKW- Anhänger, solange diese mit dem Zug­fahr­zeug verbunden sind.
Welche Schäden sind versichert?
  • Teilkasko

    • Brand, Explosion
    • Entwendung, ins­besondere Dieb­stahl, unbefugten Gebrauch durch betriebs­fremde Personen
    • Sturm, Hagel, Blitz­schlag oder Überschwemmung
    • Zusammen­stoß mit Haarwild

    Voll­kasko

    • Unfall
    • Mut- oder bös­willige Handlungen betriebs­fremder Personen
Wie läuft die Schadenregulierung ab?
  • Dienst­reise­kasko

    • Die Schadens­anzeige muss über den Vereins­vorstand und den Kreis­verband an die SparkassenVersicherung eingereicht werden.
    • Der Geschädigte (Fahrzeug­halter) sollte parallel dazu telefonisch Kontakt zur SparkassenVersicherung aufnehmen.
    • Die Entscheidung, ob ein Gutachten erstellt wird oder nicht, liegt beim Versicherer
    • Die Kosten für ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten werden nicht ersetzt
    • Kasko­schäden werden direkt von der SparkassenVersicherung reguliert, d.h. der Kasko­schaden muss bei einer eventuell bestehenden eigenen Kasko­versicherung nicht gemeldet werden

    KH-SFR-Versicherung

    • Die Schadens­anzeige muss über den Vereins­vorstand und den Kreis­verband an die SparkassenVersicherung eingereicht werden.
    • Der Schaden muss der eigenen Kfz- Haft­pflicht­versicherung gemeldet werden.
    • Diese reguliert den Schaden mit dem Anspruch­steller!
    • Im Anschluss an die Regulierung durch den eigenen Kfz- Haftpflicht-Versicherer muss der Kfz-Halter eine Bescheinigung bei seinem Kfz- Haft­pflicht­versicherer anfordern, die folgende Daten enthalten muss:
      -> Höhe der Schaden­aufwendungen
      -> Höhe des Rück­stufungs­schadens (Hoch­rechnung)
    • Diese Bescheinigung wird bei der SparkassenVersicherung eingereicht. Der Kfz-Halter bekommt den Rück­stufungs­schaden ersetzt. Der Rück­stufungs­schaden ist hoch­gerechnet der Betrag, welcher voraussichtlich mehr aufgewendet werden muss, bis wieder die SFR-Stufe vor dem Unfall erreicht wird.
Was kostet die Dienstreise-Kaskoversicherung?
  • Grund­beitrag je Verein:

    Kombination Jahres­beitrag inklusive Versicherungs­steuer 
    1) 255,54 EUR
    2) 409,27 EUR
    Zusatz­beitrag je Mitglied  2,48 EUR


    Selbst­beteiligung je Schaden­fall:

    Voll­kasko­schäden: 300,00 EUR
    Teil­kasko­schäden:     150,00 EUR

Ihre Ansprechpartner

Team BDMV (Frau Atik/Frau Schwarz)

Telefon: 0711 898-49819
Telefax: 0711 898-3131
E-Mail: bdmv@sparkassenversicherung.de

Schadenbearbeitung

Frau Beba Agovic

Telefon: 0711 898-1611
Telefax: 0711 898-401611
E-Mail: auto-schaden@sparkassenversicherung.de

Frau Tina Kaine

Telefon: 0711 898 47165
Telefax: 0711 898-401098
E-Mail: auto-schaden@sparkassenversicherung.de