• Elektronikversicherung - Mischpult

    Elektronik­versicherung

    Versichern Sie EDV-, Musik- und Video­anlagen, die bei Veranstaltungen eingesetzt werden

Elektronikversicherung

  • Die Versicherungs­summe entspricht dem Neuwert

  • Entschädigung wird geleistet für unvorher­gesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen

  • Entschädigung wird geleistet bei Abhanden­kommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruch­diebstahl, Raub und Plünderung

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Warum ist eine Elektronikversicherung sinnvoll?

EDV-, Musik- und Video­anlagen, die auf Veranstaltungen eingesetzt werden, haben oft einen sehr hohen Wert.

Eine kleine Unachtsamkeit oder ein Bedienungs­fehler können ausreichen, um eine elektronische Anlage im Wert von mehreren Tausend Euro zu zerstören. Auch äußere Einflüsse, wie Blitz­schlag, Sturm oder Regen, lassen sich nicht beeinflussen und können elektronischen Anlagen großen Schaden zufügen.

Deswegen ist die Elektronik­versicherung für jeden Veranstalter unerlässlich, der hochwertige Elektronik im Einsatz hat. 

FAQ - Fragen und Antworten zur Elektronikversicherung

Was können Sie versichern?
  • EDV-, Musik- und Video­anlagen, die bei Veranstaltungen ein­gesetzt werden.

Gegen welche Gefahren wird Versicherungsschutz geboten?
  • Entschädigung wird geleistet für unvorher­gesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sach­schaden) und bei Abhanden­kommen versicherter Sachen durch Dieb­stahl, Einbruch­diebstahl, Raub und Plünderung.

    Insbesondere für Schäden durch

    • Bedienungs­fehler, Ungeschicklich­keit oder Vorsatz Dritter
    • Konstruktions-, Material- oder Ausführungs­fehler
    • Kurz­schluss, Über­strom oder Über­spannung
    • Brand, Blitz­schlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luft­fahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion
    • Wasser, Feuchtig­keit
    • Sturm, Frost, Eis­gang, Über­schwemmung

    Bei elektronischen Bau­elementen (Bau­teile) ist Voraussetzung für unsere Ersatz­pflicht, dass eine versicherte Gefahr nach­weislich von außen auf eine Austausch­einheit oder auf die versicherte Sache insgesamt eingewirkt hat.

Welcher Wert ist als Versicherungssumme anzusetzen?
  • Die Versicherungs­summe entspricht dem Neu­wert. Der Neu­wert bildet sich aus dem gültigen Listen­preis ohne Rabatte und Preis­zugeständnissen zuzüglich der Kosten für Fracht, Montage, Zölle sowie der Umsatz­steuer, sofern der Versicherungs­nehmer nicht zum Vorsteuer­abzug berechtigt ist.

Welche Entschädigung wird geleistet?
    • Im Teil­schaden­fall werden die schaden­bedingten Wieder­instand­setzungs­kosten (Reparatur) ersetzt.
    • Im Total­schaden­fall werden die Wieder­beschaffungs­kosten (Neu­wert­entschädigung) ersetzt. Erfolgt keine Wieder­beschaffung oder sind keine serien­mäßig her­gestellten Ersatz­teile mehr zu beziehen, so ist die Entschädigungs­leistung auf den Zeit­wert begrenzt.
Wie hoch ist der Selbstbehalt je Schadenfall?
  • Der generelle Selbst­behalt je Schaden­fall beträgt 150,00 EUR.

Was kostet die Versicherung?
  • Der Beitrag richtet sich nach der Versicherungs­dauer und dem Neu­wert der zu versichernden Gegen­stände.
    Bitte erfragen Sie den Beitrag beim zuständigen Ansprech­partner.

Ihre Ansprechpartner

Frau Viola Reichle

Telefon: 0711 898-49833
Telefax: 0711 898-401900
E-Mail: fs11.tr@sparkassenversicherung.de