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Schadenmeldung
Schadenmeldung

Wichtige Informationen zu Schäden am Gebäude oder Hausrat

Hochwasser / Überschwemmung Sturm / Hagel Leitungswasser Feuer Einbruchdiebstahl

Sofortmaßnahmen bei Leitungswasserschäden

Was tun?

Stellen Sie das Wasser ab Pumpen Sie eingedrungenes Wasser bitte sofort aus. Hier kann Ihnen die Feuerwehr (112) helfen. Bei gefährdeten elektrischen Anlagen und Geräten unterbrechen Sie die Stromzufuhr. (Hauptschalter am Elektrokasten). Bitte schalten Sie die Geräte nicht wieder ein, bevor eine Fachfirma diese überprüft hat. Sorgen Sie für eine ausreichende Belüftung der geschädigten Räume. Schützen Sie Holztüren vor aufziehendem Wasser z. B. durch Aushängen oder Auslagern. Saugen Sie Teppichböden sofort ab, entfernen Sie darauf stehende Möbel. Ist die Leckstelle nicht zu finden, schicken wir Ihnen eine qualifizierte Firma zur Leckageortung. Informieren Sie uns, wenn der Estriche durchfeuchtet ist; wir schicken Ihnen eine qualifizierte Trocknungsfirma.

Fotos sagen mehr als tausend Worte

Fotografieren Sie bitte alle wesentlichen Beschädigungen. Lassen Sie einen Kostenvoranschlag für die Reparatur erstellen. Maßnahmen zur  Schadenminderung, wie beispielsweise Aushängen von Holztüren, können Sie selbstverständlich sofort einleiten. Nehmen Sie ansonsten bitte keine Veränderungen der Schadenstelle vor, bevor Sie nicht mit uns gesprochen oder eine schriftliche Nachricht von uns erhalten haben.

Sie haben einen Leitungswasserschaden in Ihrem Gebäude, was ist zu tun?

Video (Folge 1):
Sie haben einen Leitungswasserschaden?

Titel: Sie haben einen Leitungswasserschaden? Länge: 1:10 Minuten Sprache Untertitel: Deutsch Das Video beschreibt, was zu tun ist, wenn Sie einen Leitungswasserschaden erlitten haben. Der Text zum Video: Sie haben einen Leitungswasserschaden? Wenn Sie einen Leitungswasserschaden haben, ist es gut, dass Sie bei der SV SparkassenVersicherung versichert sind. Was Sie tun müssen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten, erfahren Sie in diesem Video. Treffen Sie Maßnahmen zur Schadenminderung. Drehen Sie bitte schnellstmöglich den Hauptwasserhahn zu und stellen zu Ihrer eigenen Sicherheit den Strom ab. Erst danach beseitigen Sie das ausgetretene Wasser bestmöglich. Hier kann bei größeren Mengen die Feuerwehr helfen. Bringen Sie wertvolle Gegenstände und Möbel in Sicherheit. Fotografieren Sie zerstörte oder beschädigte Sachen, damit wir den Schaden nachvollziehen können. Den Schaden können Sie bei Ihrer Versicherungsagentur oder Sparkasse vor Ort, telefonisch unter der Nummer 0711 898-100 oder online auf www.sparkassenversicherung.de melden. Sofern die Ursache für Ihren Schaden noch unbekannt ist, sind wir Ihnen bei der Feststellung gerne behilflich. Wie, das erfahren Sie im nächsten Video.

Video (Folge 2): Was hat den Leitungswasserschaden verursacht und wie wird repariert?

Titel: Was hat den Leitungswasserschaden verursacht und wie wird repariert? Länge: 2:34 Minuten Sprache Untertitel: Deutsch Das Video beschreibt, wie Sie herausfinden können, was den Leitungswasserschaden verursacht hat und wie Sie diesen reparieren können. Der Text zum Video: Was hat den Leitungswasserschaden verursacht und wie wird repariert? Sollte die Ursache für Ihren Schaden noch unbekannt sein, sind wir Ihnen bei der Feststellung behilflich. Gerne vermitteln wir Ihnen einer unserer Spezialisten für die Ursachensuche. Unsere regionalen Partner sind schnell bei Ihnen und die professionelle Leckortung mit modernster Technik durch unsere Partern ist zudem für Sie kostenlos. Falls Ihr Gebäude in Folge der Durchnässung getrocknet werden muss, erledigt dies die gleiche Firma aus einer Hand. Somit verhindern wir weitere Schäden und sorgen für den Werterhalt Ihrer Immobilie. Damit alles ganz schnell geht, haben wir mit unseren Partnern die Abläufe und Preise vorab vereinbart. Der Bericht unserer Partnerfirma hilft uns dabei, Ihnen innerhalb kurzer Zeit eine Rückmeldung über die weiteren Schritte zu geben. Aber nochmal im Einzelnen: denn Sie haben verschiedene Möglichkeiten. Nachdem Sie uns Ihren Schaden gemeldet haben, wird sich die Partnerfirma kurzfristig zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins mit Ihnen in Verbindung setzen. Beim Termin werden eine Leckortung und eine Schadenaufnahme inklusive Feuchtigkeitsmessung durchgeführt. Im Anschluss an die Besichtigung erhält die SV SparkassenVersicherung den Bericht. Dieser hilft uns dabei, Ihnen innerhalb kurzer Zeit eine Rückmeldung zu den weiteren Schritten zu geben. Zusätzlich informiert Sie die Partnerfirma über die festgestellte Ursache, übernimmt die Dokumentation und stellt das Ausmaß des Schadens fest. Sie können die Leckortung auch durch eine Firma Ihrer Wahl ausführen lassen und uns danach den Leckortungsbericht zusenden. Hierfür können wir Ihnen aber vorab keine Kostenübernahme zusichern. Wenn Sie den Schaden durch einen Installateur beheben lassen, reichen Sie uns anschließend die Rechnung ein. Wir prüfen anhand der eingereichten Fotos die Kostenübernahme. Reste von zerstörten Rohren bewahren Sie bitte auf. Sofern eine Trockung notwendig ist, können Sie auch diese unabhängig von unserer Kostenübernahme bei einer Firma Ihrer Wahl beauftragen. Bitte beachten Sie, dass der Auftrag in jedem Fall durch Sie erfolgen muss. Bei größeren Schäden beauftragen wir einen Gutachter oder Schadenregulierer, der Sie vor Ort im persönlichen Gespräch berät, damit der Schaden schnell behoben werden kann. Nachdem die Schadenursache festgestellt und behoben ist und die Trockung erfolgreich abgeschlossen wurde, kann die Wiederherstellung erfolgen. Welche Möglichkeiten es dafür gibt, erfahren Sie im nächsten Video.

Video (Folge 3): Wie wird der ursprüngliche Zustand Ihres Gebäudes wieder hergestellt?

Titel: Wie wird der ursprüngliche Zustand Ihres Gebäudes wieder hergestellt? Länge: 2:08 Minuten Sprache Untertitel: Deutsch Das Video beschreibt, wie Sie den ursprünglichen Zustand Ihres Gebäudes nach einem Leitungswasserschaden wiederherstellen können. Der Text zum Video: Wie wird der ursprüngliche Zustand Ihres Gebäudes wieder hergestellt? Nachdem die Trocknung abgeschlossen ist, kann die Wiederherstellung beginnen. Übrigens: durch die Trocknung sind Ihnen erhöhte Stromkosten entstanden. Diese können Sie mit uns abrechnen. Sie erhalten von unserem Partner einen Nachweis über den Stromverbrauch. Bitte reichen Sie diesen gemeinsam mit einem Nachweis über Ihren aktuellen Strompreis bei uns ein. Wir erstatten Ihnen dann die Mehrkosten. Unser Tipp: informieren Sie Ihren Stromversorgen über den Mehrverbrauch durch die Trocknung, damit Ihr Abschlag nicht erhöht wird. Für die Reparatur Ihres Schadens haben Sie verschiedene Möglichkeiten: falls ein Schadenregulierer oder Gutachter eingebunden ist, stimmt dieser die Vorgehensweise mit Ihnen direkt ab. Sie entscheiden sich für eine Reparatur durch einen unserer Partner? Gerne unterstützt Sie unsere Partnerfirma bei der Wiederherstellung, sofern die zeitnahe Ausführung der Arbeiten durch diese möglich ist. Sie müssen keinen Kostenvoranschlag einreichen und die Abrechnung erfolgt direkt mit uns. Sie erteilen einfach den Auftrag und unterschreiben die Abtretungserklärung. Sie entscheiden sich für einen Handwerker Ihrer Wahl? Reichen Sie uns in diesem Fall bitte einen Kostenvoranschlag ein. Wir prüfen diesen und melden uns mit dem Ergebnis bei Ihnen. Im Anschluss können Sie Ihren Handwerker beauftragen. Wenn alles fertig ist, begleichen Sie die Handwerkerrechnung und reichen diese bei uns ein. Bitte nennen Sie dabei auch Ihre Bankverbindung. Nach Prüfung der Rechnung erfolgt die Erstattung auf Ihr Konto. Sie möchten den Schaden selbst reparieren? Wenn Sie den Schaden oder Teile davon in Eigenleistung beheben möchten, benötigen wir neben Fotos entweder einen Kostenvoranschlag eines Handwerkers oder Materialbelege sowie eine Auflistung der von Ihnen geleisteten Arbeitsstunden. Falls ein Kostenvoranschlag einer Fachfirma vorliegt, können wir Ihre Eigenleistungen auch pauschal mit 70% der schadenbedingten Kosten netto abrechnen. Auf Grundlage Ihrer eingereichten Belege erstatten wir Ihnen die Arbeitsstunden sowie die Kosten für das Material. Damit was passiert, wenn was passiert.

Checkliste für Leitungswasserschäden

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FAQ - Die häufigsten Fragen und Antworten rund um die Schadenbearbeitung

Wohin soll ich meine Unterlagen zum Schadenfall senden?
Per E-Mail bitte an service.schaden@sv.de oder per Post an:
 
SV SparkassenVersicherung
Löwentorstr. 65
70376 Stuttgart
 
Bitte geben Sie unbedingt Ihre Schadennummer an, damit wir die Unterlagen (z.B. Angebote, Fotos, Rechnungen, …)  zuordnen können.
Benötigt die SV Original-Unterlagen (Rechnungen, Angebote, …)?
Die SV benötigt keine Originalunterlagen.
Warum muss ich den Reparaturauftrag an die Firma erteilen, auch wenn die Empfehlung von der SV SparkassenVersicherung kommt?
Die SV darf als Versicherer keinen Reparaturauftrag an Ihrem Eigentum erteilen. Die Auftragserteilung muss daher ausschließlich durch den Eigentümer erfolgen.
Die SV hat mir ein Angebot zur Ausführung freigegeben. Nun kann/will die Firma die Arbeiten nicht ausführen. Was kann ich tun?
Die Freigabe durch die SV bezieht sich auf die Arbeiten und die Höhe der Kosten. Es steht Ihnen frei, in diesem Rahmen auch eine andere Firma zu beauftragen.
Ich habe die Rechnung des Handwerkers erhalten. Wie geht es jetzt weiter?
Die Rechnung sollte zunächst von Ihnen bezahlt werden, anschließend reichen Sie der SV eine Kopie ein. Die eingereichten Unterlagen werden dann durch die SV geprüft.
Bitte denken Sie daran, Ihre aktuelle Bankverbindung anzugeben.
Sofern Sie dem Handwerker eine Abtretung unterschreiben, müssen Sie nicht in Vorleistung gehen.
Warum soll ich eine Abtretung unterschreiben?
Die Abtretung hat für Sie den Vorteil, dass die Reparaturfirma direkt mit der SV abrechnen kann.
Kann ich die Reparaturen auch selbst durchführen?
Es ist immer möglich, dass Sie die Arbeiten selbst in Eigenleistung ausführen. Reichen Sie bitte Ihre Materialbelege und eine Aufstellung der geleisteten Stunden ein. Geben Sie bitte die Art der Arbeiten an (z.B. 3 Stunden Malerarbeiten, …).
Wieso muss bei meinem Schadenfall ein zweiter Besichtigungstermin stattfinden?
Die Dienstleister der SV, die die Schäden vor Ort aufnehmen, sind keine Sachverständigen. Es ist üblich, dass bei Nässeschäden aller Art zuerst ein Dienstleister beauftragt wird, um den Schaden vor Ort einschätzen und ggf. gleich Schadenminderungsmaßnahmen einleiten zu lassen. Nach Eingang der Rückmeldung des Dienstleisters entscheidet die SV je nach Umfang und Höhe des Schadens, ob noch ein zweiter Besichtigungstermin notwendig wird.

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